Diskussion:Gaststättenrecht
Brot und Wasser für Reisende
Bearbeiten07.08.2006 Die Links auf die Gesetzesvorlagen waren nicht mehr aktuell, ich habe das mal geändert
Hallo wikipedianer, ich habe gehört das einem reisenden, der sich in einer Notlage befindet, Brot und Wasser gewährt werden muss. Ist das richtig oder nur ein Gerücht? Olaf
Föderalismusdebatte (veraltet)
BearbeitenQuelle: Internetseiten der dehoga Baden Württemberg(Siehe Anmerkung)
Anmerkung: Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist mittlerweile abgelehnt worden – die Frage der sinnvollen Deregulierung des Gaststättenrechtes steht jedoch weiterhin in der Diskussion. Der DEHOGA Baden-Württemberg vertritt hierbei folgende Kernforderungen: Wegfall überflüssiger Konzessionsgebühren und baurechtlicher Hürden für Unternehmer im Gastgewerbe. Einführung eines branchengerechten Qualifiktionnachsweises für Unternehmer im Gastgewerbe, bei dem die verbraucherschutzrelevanten Kenntnissse im Umgang mit Lebensmitteln sowie betriebswirtschaftliche Grundlagen vermittelt werden.
Die nachfolgend veröffentlichten Antworten der Parteien sind daher nach wie vor hohem Informationswert für die Branche)
CDU
Grundsätzlich sind Deregulierungsbestrebungen im Bereich des Gaststättenrechts zu begrüßen, die darauf abzielen, wirtschaftliches Handeln zu fördern und hinderliche bürokratische Hemmnisse zu beseitigen. Der Gesetzentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) trägt jedoch nach unserer Auffassung weder den Belangen des Wohls der Gäste und der Allgemeinheit, noch den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zureichend Rechnung und führt darüber hinaus noch zu unvertretbaren, im Vollzug auch nicht mehr adäquat zu bewältigenden Risiken. Die CDU Baden-Württemberg lehnt die derzeit vorliegende Konzeption des Gesetzentwurfes daher ab.
Dies betrifft zum einen die Befürchtungen des DEHOGA in Bezug auf die Schwarz- und Paragastronomie, die wir in ähnlicher Weise teilen. Die im Gesetzentwurf des BMWi vorgesehene Neuregelung des Wegfalls der Gestattung hin zu einer bloßen Anzeigpflicht halten wir für bedenklich. Auch hinsichtlich der Strauß- und Besenwirtschaften teilen wir die Bedenken des DEHOGA gegenüber dem Gesetzentwurf.
Nach dem Gesetzentwurf des BMWi soll das Gaststättengewerbe - unter Aufgabe des Erlaubniserfordernisses - zu einem lediglich überwachungsbedürftigen Gewerbe umgestaltet werden. In Übereinstimmung mit der Auffassung des DEHOGA sollte nach Ansicht der CDU Baden-Württemberg aber an dem Erfordernis einer Erlaubnis gerade zum Zwecke einer präventiven staatlichen Gefahrenabwehr festgehalten werden.
Straußwirtschaften
BearbeitenFrage: Weßhalb werden brave Bürger die eine Straußenwirtschaft betreiben, so missgünstig verachtet. Haben die Gastronomen vergessen, das die Landwirte die Produzenten der Lebensmittel sind? Weßhalb, soll das veredeln und der Verkauf, der Waren verhindert werden?
Geschichtlich: Staatsarchiv Freiburg: Die Straußwirtschaften wurden wegen der Versammlungsfreiheit im dritten Reich geschlossen.(Das ist der Grund warum sich niemand in Baden Württemberg daran erinnern möchte).Heute dient es die Straußenwirtschaften wegen der präventiven staatlichen Gefahrenabwehr im Griff zu halten, und das erlangen einer Konzession zu unterbinden.
Als Landwirt kenne ich mich bestens mit den Vorschriften für die Herstellung von Lebensmittel aus.
Warum soll das zweite Standbein der Produktion, verhindert werden? Die Dehoga verhindert die wirtschafliche Entwicklung der Grundproduktion, die Landwirtschaft wird als Para oder Schwarzgastronomie bewertet.
Bitten Sorgen Sie dafür das nicht die Diskussion gelöscht wird, sondern die Dehoga und die CDU Ihre Menschenverachtende Haltung hier zurücknimmt.
P.S. In Südbaden wurden landwirtschaftliche Betriebe systematisch durch dieses Gesetz in den Ruin gebracht. Sie vernichten dadurch die kleinen und mittlere landwirtschaftliche Betriebe.Warum soll im Außenbereich die Kunden die bisher bereits Wein kaufen, nicht auch bewirtet werden.
Viele Grüße Edd
Betriffsbestimmung Gastronomierecht
BearbeitenEin Hinweis für diejenigen, die über den Bergriff Gastronomierecht verlinkt wurden: Die Verlinkung ist sehr irreführend. Gastronomie- und Gaststättenrecht sind keineswegs gleichzusetzen. Das Gaststättenrecht unfasst lediglich einen Teilbereich der zahlreichen Rechtsgebiete, die auf den Bereich Hotellerie und Gastronomie Anwendung finden. http://www.kanzlei-steinwachs.de (nicht signierter Beitrag von 85.176.193.237 (Diskussion) )
Anm.: Wurde in die Neufassung des Artikels eingearbeitet --Gastromartini 04:15, 29. Nov. 2010 (CET)
Preisaushang
BearbeitenEnthielt der Abschnitt mal was zu dem Thema? Wurde die entsprechende Regelung gestrichen? --JensMueller 16:13, 20. Sep. 2009 (CEST)
Anm.: wurde mit der neufassung erledigt, weitere Info unter Speisekarte
Neufassung des Lemmas Nov. 2010
BearbeitenAnm.: wurde mit der neufassung erledigt, Diskussion fand nicht statt.
Neuanlage der Seite
BearbeitenDer Wartungsbaustein war zu Recht gesetzt. Das Schwergewicht der Seite liegt jetzt einerseits auf einer für den Benutzer mäßig interessanten deutschen Förderalismusdebatte, die am Inhalt der Rechtsvorschriften nichts ändert, und andererseits am Ablauf der Lebensmittelkontrollen, die einen sehr speziellen Teil des Gaststättenrechts widerspiegeln und eher in weiterführende Lemmas ausgegliedert werden sollten. Die Hauptautoren sind für mich schwer ermittelbar. Ich schlage daher zunächst diskussionshalber folgenden Neuansatz der Seite vor:
Gaststättenrecht
BearbeitenDer Begriff Gaststättenrecht leitet sich daraus ab, dass in den meisten Ländern zum Betrieb einer Gaststätte einschlägige Rechtsvorschriften dergestalt bestehen, dass für ihren Betrieb eine besondere Erlaubnis erforderlich ist oder besondere Überwachungsvorschriften erlassen sind. Ein besonderer Kodex existiert nicht. Es handelt sich vielmehr um zusätzlich geltende Sondervorschriften im Rahmen des allgemein geltenden Gewerberechts.
Darüber hinaus können unter diesem Begriff alle Vorschriften auch aus weiteren Rechtsgebieten zusammengefasst werden, die der Betreiber einer Gaststätte über die allgemeinen gewerberechtlichen Regelungen hinaus für sein spezielles Gewerbe zu beachten hat. Für Beherbergungsbetriebe gilt meistens das Gaststättenrecht gleichermaßen, besonders soweit sie eigene Gastronomie betreiben, allerdings kann es zum Umstand der Beherbergung noch spezielle Rechtsvorschriften geben. Die Summe dieser Vorschriften ließe sich unter den Begriff Gastronomierecht zusammenführen, der aber nicht gebräuchlich ist.
1 Föderalismusdebatte
Bearbeiten2 Gaststättengesetz
BearbeitenGastG ist Hauptvorschriftsgrundlage, egal welcher Herkunft
2.1 Erlaubnis (Verweis Gaststättenkonzession)
2.2 Zuverlässigkeit
2.3 Besondere Prüfungen (Hygiene) gelten unabhängig von der erlaubnispflicht wg. Lebensmittelrecht
3 Weitere Rechtsvorschriften (nicht abschließend)
BearbeitenVerweis auf allgemeine Vorschriften Arbeitsschutz/BetrVerf mit entspr. Aushangpflichten (Neuanlage dieses Lemmas)
3.1 Lebensmittelrecht
3.2 Jugendschutz
3.3 Gesundheitsschutz (Rauchergesetzgebung)
3.4 Baurecht (Parkplätze)
3.5 Besondere Informationspflichten
3.6 Urheberrecht/GEMA
Ausarbeitung
BearbeitenIch bin gerne bereit, die Neuanlage der Seite auszuführen, soweit über die grundsätzliche Gliederung Einigkeit hergestellt werden kann. Möglicherweise kommen ja auch noch weitere Ansätze hinzu. Bezüglich einiger Punkte wie Baurecht würde ich auf Hilfe hoffen. Ich will aber keine Seite "ummodeln", ohne Konsens hergestellt zu haben, weil der dargestellte katalog doch einige Arbeit erfordert. Nach meiner Ansicht sollte aber auch wikipedia dem benutzer größtmögliche Information für seine Frage bieten. Der Frager nach "Gaststättenrecht" wird nicht so sehr wissen wollen, wo es herkommt, sondern was drinsteht, also was er unter diesem Gesichtspunkt alles beachten muss. Unter dem Gesichtspunkt fände ich meine Grundgliederung angemessener. Ich würde mich freuen, wenn dazu noch Anregungen/konstruktive Kritik hinzukäme, bevor ich mit der Arbeit anfange. Hauptautoren, wo seid ihr? --Gastromartini 05:14, 9. Nov. 2010 (CET)
Die Weiterleitung beim Begriff Feuerschutzanlagen ist hier sinnentleert. (nicht signierter Beitrag von 92.226.145.243 (Diskussion) 13:07, 19. Apr. 2011 (CEST))
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.magdeburg.ihk24.de/produktmarken/starthilfe/Unternehmensgruendung/Informationen_und_Tipps/Anlagen/Hotel_und_Gaststaettengewerbe_2005.pdf
- http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_493604/DE/01__Lebensmittel/01__Sicherheit__Kontrollen/lm__sicherheit__kontrollen__node.html__nnn=true
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Falscher Link
BearbeitenFußnote 6 hat mit dem Text gar nichts zu tun, da stimmt etwas nicht. (nicht signierter Beitrag von 77.177.240.161 (Diskussion) 20:59, 21. Jan. 2017 (CET))