Diskussion:Flugmodell/Archiv/1
Standmodelle
Fehlen da nicht nichtfliegende/nichtfunktionsfähige Modelle? Weißwange 19:08, 22. Dez 2004 (CET)
- Fast ganz am Ende gibt es den Punkt "# Vorbildgetreue Standmodelle; nicht flugfähig". Allerdings hat sich noch niemand gefunden, der den Punkt weiter untergliedert. In der englischen Wikipedia gibt es einen extra Abschnitt "Static model aircraft". -- Lukian 10:19, 29. Mär 2005 (CEST)
Hallo, eigentlich ist der Begriff Flugmodell für ein nicht flugfähiges Modell falsch; dabei handelt es sich m.E. um ein Flugzeugmodell. Ein "echtes" Flugmodell müsste eigentlich tatsächlich fliegen können. Oder liege ich da komplett falsch? Gruß--Grimmi 10:27, 29. Mär 2005 (CEST)
- Ein Flugzeugmodell ist eine verkleinerte Abbildung eines Flugzeuges und im allgemeinen nicht flugfähig. Flugfähige Modelle sind Modellflugzeuge. Ein Flugmodell ist nur eine Kurzform interessanterweise nicht für Flugzeugmodell sondern für das Modellflugzeug. Der eigentliche Begriff Flugmodell hat mit Modellbau überhaupt nichts zu tun. PF 20050411
Weblinks
Aus dem Artikel hierher verschoben:
*http://www.aeromodelling.de.vu (private Homepage zum Thema Modellflug) *http://corsair.flugmodellbau.de (Fundgrube für modellflugbezogene Dateien, ca. 11 Gigabyte) *http://www.daec.de/mf/ (Modellflug-Abteilung des Deutschen Aero Clubs) *http://www.dmfv.de (Seite des Deutschen Modellflieger Verbandes) *http://www.freiflug.ch/ *http://www.higgy.de *http://www.lassogeier.de *http://www.modellflugvereine.de (Datenbank von Modellflugvereinen in Deutschland, Einsteigerinformationen) *http://www.thermiksense.de (Freiflug) *http://www.rc-network.de (Erster und grösster Internetverein zum Thema Modellflug) *http://www.modellfluggeil.ch (Hier finden Sie über 10'000 Fotos zum Thema Modellflug) *http://www.go-cl.se/cl.html *http://www.rc-model-jet.com (Das internationale RC Jetflugportal)
Wie so viele Artikel über Hobbies entwickeln die Weblinks eine ungern gesehene Eigendynamik: Jede Woche kommt einer hinzu. Dabei kommt die Grundidee, dass wir hier eine Enzyklopädie schreiben wollen und kein Webverzeichnis völlig abhanden.
Es sollten keinesfalls Links aufgeführt werden, die etwas verkaufen wollen oder Vereine, die Mitglieder suchen. Auch konkrete Bauanleitungen und persönliche Erlebnisberichte sind weniger gefragt.
Vorschläge für wenige, gute Links - oder ist es am einfachsten, die Links rauszulassen? Oder wollen wir zur dmoz-Kategorie linken, ein Notbehelf der in ähnlichen Fällen manchmal gemacht wird.
Pjacobi 21:44, 28. Mär 2005 (CEST)
Hallo,
ich fand die Web-Links besonders hilfreich, da diese auf die wesentlichen Seiten im Internet zeigten, welche wirkliche weiterführende Informationen zu dem Themengebiet der Modellfliegerei liefern.
Gerade das schätze ich an Wikipedia: Neben einer ersten übersichtlichen Beschreibung eines Themas/Begriffs zusätzlich eine kleine, aber ausgesuchte Sammlung von weiterführenden Links. Eben halt Informationen zur Information. Das macht ja gerade den Unterschied zu suchmaschinen wie google - bei google muß ich mich durchwühlen - bei wikipedia habe ich eine weitgehende Gewähr, dass die passenden Links zu einem Thema zusammengestellt sind.
- In Maßen kann das funktionieren, aber es gibt eine Abgrenzung zu Webverzeichnissen. In Webverzeichnisse wie dmoz solten alle potentiell nützlichen Links eingepflegt werden, in eine Enzyklopädie eigentlich nur solche, die Informationen von enzyklopädischen Wert liefern, die im Artikel fehlen (zum Beispiel fehlen im Artikel Angabe zur Geschichte und Verbreitung des Hobbys).
- Das deutsche dmoz hat zur Zeit 325 Links:
- Vielleicht sollten die Interessenten dort Vorschläge machen (neue Unterkategorie "Vereine" vielleicht?) oder ist die List dort so schlecht, dass sie unbrauchbar ist?
- Pjacobi 10:54, 31. Mär 2005 (CEST)
Den Link auf modellpilot.eu finde ich unpassend, da das eine Bezahlseite ist (Zugang nur nach Abschluss eines Jahresabos). Zudem ist die Seite irrelevant verglichen mit den zwei bedeutenden deutschsprachigen Modellflugportalen rcline und rc-network. Vielleicht sieht das aber jemand anders? --Tibos 01:41, 11. Mai 2009 (CEST)
Lifter?
Die Sache "Lifter" bei den Fesselfliegern kommt mir seltsam vor. Vielleicht kann sich mal jemand äußern, der sich damit auskennt, ich habe den Link erst mal nach "siehe auch..." verlegt -- Lukian 14:27, 29. Mär 2005 (CEST)
- Lifter sind mehr ein physikalisches Experiment als ein Flugmodell, und 15kV mindestens braucht man auch dazu. Kann m.E. hier auch ganz entfallen. --Pjacobi 21:10, 29. Mär 2005 (CEST)
- Es gibt insbesondere keine funk-fern-"gesteuerten", frei fliegenden Lifter, da die Hochspannungsquelle in der Praxis immer mit einer Steckdose verbunden ist. Eine Steuerungsmöglichkeit ist auch nicht einschlägig bekannt. 85.177.149.183 13:02, 27. Aug. 2008 (CEST)
Slow Flyer / Park Flyer
Hallo Siehe-auch-Löscher, wenn ich richtig gelesen habe, sind Park Flyer Modelle für "draußen" und Slow Flyer sind Modelle für "drinnen". -- Lukian 12:31, 8. Jun 2005 (CEST)
- Du hast wohl recht. Ich hab mal einen Doppeleintrag in den Artikeln markiert. Die Abgrenzung sollte direkt in der Einleitung stehen. Schätzungsweise sind die Gemeinsamkeiten größer als die Unterschiede. Ebentuell spielt das Gewicht eine Rolle. --Siehe-auch-Löscher 14:13, 8. Jun 2005 (CEST)
Modell-Strahltriebwerke
Welches Nebenstromverhältnis besitzen gängige Triebwerke bzw. wie laut sind sie unter Volllast? 84.173.242.118 15:55, 19. Dez. 2007 (CET)
- Die derzeitig auf dem Markt befindlichen Turbinen sind ausnahmslos Turbojets und keine Turbofans, sie haben also kein Nebenstromverhältnis.
- Mmmh... gibt's so Turbinen eigentlich nur bis 100N Schubkraft oder gibt's welche die so 1-6 kN erbringen können, evtl. hier mit 'ner Wellenabzapfung oder nem Propeller vornedran? Was würde so ein Triebwerk wiegen/kosten/verbrauchen? LG, 93.104.39.89 01:24, 5. Mär. 2009 (CET)
- "Mit Propeller vorne dran" ist kein Strahltriebwerk mehr, sondern ein Turboprop...
- Und herrje, was willst' mit 6 kN Schubkraft??? Damit kannst' 'nen 600kg-Senkrechtstarter befeuern - ab 25kg brauchst' ja 'ne Einzelgenehmigung für den Betrieb?
- Sofern's kein Senkrechtstarter werden soll, sind 100N Schub für Modelle doch schon ganz ordentlich... --arilou 11:08, 8. Apr. 2011 (CEST)
Flughöhe (Recht)
Gibt es rechtliche Beschränkungen zur Flughöhe in Deutschland? -- Theoprakt 07:17, 15. Apr. 2010 (CEST)
Eigentlich nicht (nicht signierter Beitrag von 89.236.159.215 (Diskussion) 20:08, 17. Aug. 2010 (CEST))
- Natürlich gibt es die: der Kontrollierte Luftraum darf von funkferngesteuerten Flugmodellen ohne Transponder und Flugplan nicht beflogen werden. Das sind je nach Luftraumstruktur zwischen 300 und 750 Meter.--Greenx 01:24, 15. Feb. 2011 (CET)
- Stimmt so nicht ganz. Ab 3500ft über Grund oder über 5000ft über Meereshöhe besteht erst Transponderpflicht. Sonst wäre es bei FL 100 Schluß. Genaueres erfährt man nur mit der ICAO Karte und ob man sich in einer Kontrollzone befindet oder nicht. E liegt über G. ;) Gilt jetzt nur für Deutschland und außerhalb einer Kontrollzone (D oder F(HX)) und wenn man keine Höhenbegrenzung in der Aufstiegsgenehmigung drin stehen hat. Außerdem muss man das Modell ohne Hilfsmittel erkennen und steuern können. Wie hinlänglich bekannt ist man selbst dafür verantwortlich die entsprechenden Paragrafen zu kennen. --HDP 12:58, 16. Feb. 2011 (CET)
- Der Kontrollierte Luftraum darf auch dann von Modellflugzeugen (oder M~Hubschraubern;-) beflogen werden, wenn man eine Ausnahmegenehmigung von der Landesluftfahrtbehörde erhält. In Hamburg ist diese z.B. bei der Wirtschaftsbehörde angesiedelt. Die Aussicht, eine solche zu erhalten steigt potenziell, je niedriger die angestrebte Flughöhe (Max) des Modells dort beantragt wird.McKarri 13:08, 16. Feb. 2011 (CET)
- Stimmt so nicht ganz. Ab 3500ft über Grund oder über 5000ft über Meereshöhe besteht erst Transponderpflicht. Sonst wäre es bei FL 100 Schluß. Genaueres erfährt man nur mit der ICAO Karte und ob man sich in einer Kontrollzone befindet oder nicht. E liegt über G. ;) Gilt jetzt nur für Deutschland und außerhalb einer Kontrollzone (D oder F(HX)) und wenn man keine Höhenbegrenzung in der Aufstiegsgenehmigung drin stehen hat. Außerdem muss man das Modell ohne Hilfsmittel erkennen und steuern können. Wie hinlänglich bekannt ist man selbst dafür verantwortlich die entsprechenden Paragrafen zu kennen. --HDP 12:58, 16. Feb. 2011 (CET)
- Verzeihung, mein Fehler, G ist der unkontrollierte Luftraum. Er ist in Deutschland zwischen 300 und 750 Meter hoch. Darüber liegt kontrollierter Luftraum. Es kann schon sein, das heisst ich glaube das gern, dass man unter Umständen Genehmigungen bekommen kann, nur ist das eben die starke Ausnahme.
- Transponderpflicht: 2009 in Österreich generell im Luftraum E, was IMHO Sinn macht. Mir ist bedauerlicherweise entgangen, dass man in der EU von gar nichts ausgehen darf, also gelten in Deutschland ganz andere Regeln, was ich inzwischen nachlesen konnte. Wie dem auch sei, es gibt drei Möglichkeiten, im kontrollierten Luftraum kontrolliert zu werden: Flugplan, Sprechfunk, Transponder. Die ersten beiden fallen IMHO jedenfalls aus, Transponder wäre noch was exotisches, und es würde mich nicht wundern, wenn es schon mal versucht worden wäre. Dass die Flugverkehrkontrolle damit happy ist, mit rc-gesteuerten Dingsen in ihrem Luftraum zu tun zu haben...also doch alles etwas exotisch.
- Dass auf Vereinsebene in bestimmten genau festgelegten Umrissen solche Ausnahmegenehmigungen erteilt, kann ich mir gut vorstellen.
- Diskussionsfrage: „Gibt es maximal erlaubte Flughöhen“, die einfache Antwort: „Ja“. Ohne ICAO-Karte und ohne fliegerische Vorkenntnis, diese auch zu interpretieren, und meist auch ohne Kontakt mit dem zuständigen Luftamt sind diese aber nicht einfach festzustellen ;-)) Ich konnte beispielsweis auf die schnelle nicht einfach feststellen, ob man nun im Flugraum FX (unkontrollierter IFR-Flugplatz) fliegen darf oder nicht...? --Greenx 18:38, 16. Feb. 2011 (CET)
- Den von mir beigetragenen Blödsinn mit E und G hab ich editiert, damit niemand auf Ideen kommt. LG, --Greenx 18:38, 16. Feb. 2011 (CET)
- Bis FL100 (~3000m)darf man in Deutschland ohne Flugplan fliegen, darüber ist nur IFR oder VFR mit Flugplan zulässig. In F(HX)
muss man halt damit rechnen das man etwas größeren als einer Cessna begegnen kann. § 16a LuftVO Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für 2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb; (2) Verantwortlich für die Einholung der Flugverkehrskontrollfreigabe ist 2. im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 der Starter des Flugmodells oder anderen Flugkörpers; Also ist Flugraum G und E für den Modellflieger relevant. In D ist Flugbetrieb nur nach Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle möglich, alles andere ist illegal. Das im Radius von 1,5km um Flugplätzen und Flughäfen jeglicher Modellflug verboten ist dürfte wohl klar und einleuchtend sein. Das für andere Länder andere Vorschriften gelten können dürfte auch klar sein. --HDP 19:21, 16. Feb. 2011 (CET)
Mikrokopter
ein hinweis auf mikrokopter fehlt mir hier völlig. hatte gehofft auf wikipedia einen hinweis dazu zu finden, weil diese dinger bei uns häufiger in parks anzutreffen sind, da wäre es schon toll, wenn man hier erfahren würde, wie die heißen und woraus die gebaut sind etc. -- würde zB ein verlinkung auf http://www.mikrokopter.de/ befürworten, da hier alle wichtigen infos gegeben werden, sowie bauanleitungen, fotos, videos... -- Mondamo 20:46, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Schau mal hier: Modellhubschrauber. Der Mikrokopter ist ein erster Linie ein Drehflügler. Da steht natürlich auch nicht explizit, wie ein Quadrocopter oder Ähnliches zusammengeschraubt ist - aber der Artikel ist dichter dran, als es hier beim Flugmodell der Fall ist. Aber Du hast recht - im Artikel Flugmodell könnte man auch zwei Sätze oder zumindest einen Querverweis auf Modellhubschrauber einfügen, denn ein Heli ist natürlich auch ein Flugmodell. Das sollte dann aber nicht ausufern, weil es ja schon einen entsprechenden separaten und ausführlichen Artikel darüber gibt. McKarri 21:56, 27. Okt. 2010 (CEST)
Begriffe und Lemma
Hallo, ich habe mit folgendem ein Problem: Der Begriff Flugmodell ist zwar nicht genau per Definition eingegrenzt, durch welche Autorität auch, das Modell muss aber IMHO jedenfalls fliegen. Unterscheidung FLUG-Modell, STAND-Modell. Daher sollte Plastikmodellbau oder statischer Modellbau hier nicht vertreten sein. Das Flugmodell wäre IMHO also die fliegende Komponente des Bereichs Modellflug (dieser Begriff lässt sich durch ausdrückliche Nennung z.B. in DAeC festmachen). Die Funkfernsteuerung, sofern vorhanden, ist IMHO nicht Bestandteil des Flugmodells. Hier wird jedenfalls im Handel sehr scharf getrennt: Das Flugmodell, sofern als solches bezeichnet, kommt OHNE Fernsteuerungskomponenten. Im Bereich "Ferngesteuerte Flugmodelle" muss das Thema Funkfernsteuerung kurz angesprochen werden, insgesamt ist dieses Thema aber sehr komplex. Es sollte ein eigenes Lemma sein. Ich habe noch ein weiteres Problem: die F-Klassen der FAI sind keine Flugmodellklassen, sondern Wettbewerbsklassen. Darüber hinaus lassen sich noch viele Unterteilung treffen, die nicht nach Wettbewerben ausgerichetet sind, sondern zum Beispiel nach dem Material ("Foamie").
Ich verstehe schon, dass die traditionelle Unterscheidung Flugzeugmodell (verkleinerte Abbildung eines Flugzeuges) zu Modellflugzeug (fliegendes Modell) im heutigen Sprachgebrauch einfach obsolet ist. Es sollte aber IMHO im Artikel auf die historische Herkunft der Begriffe hingewiesen werden.
So gesehen ist der ganze Artikel für mich also irgendwie "aus dem Ruder". Ich möchte radikale Veränderungen abe nur nach Absprache durchführen. Bitte um eure Meinung.--Greenx 02:11, 12. Feb. 2011 (CET)
- Moinsens, nur ein paar kurze Ausführungen (wenig Zeit;-):
- Es gibt mittlerweile auch RTF-Modelle (ready-to-fly) und ARTF-Modelle, die z.T. mit Sender ausgeliefert werden.
- Da ein RC-Flugmodell nicht ohne Sender betrieben werden kann, muss auch auf den Sender kurz eingegangen werden - eine Enzyklopädie soll ja auch Hintergründe beleuchten, dazu gehört dann auch die notwendige Peripheriebeschreibung. Einen eigenständigen Artikel darüber gibt es aber eh schon (der ist aber auch nicht mehr so richtig up-to-date), so dass die Ausführungen hier schmal/schmaler gehalten werden können.
- Du hast recht, die FAI-Klassen sind Wettbewerbsklassen, die sich wiederum in Flugmodellklassen unterteilen
- Abgrenzung Flug/Stand-Modell ist in der Tat ein Problem - könnte man tatsächlich in einen eigenständigen Artikel packen und dann per redirect drauf verweisen? Ich komme aus der Hubschraubersektion - wir haben das im Artikel Modellhubschrauber mit einem Satz gelöst und drauf hingewiesen, dass das eine Modellhubschrauber und das andere Hubschraubermodelle sind und das dann sehr kurz erklärt und somit abgegrenzt. Einen eigenständigen Artikel "Hubschraubermodell" halte ich für absolet. Das Problem ist glaube ich die "volkstümliche Bezeichnung" Flugmodell - jemand ohne Vorkenntnisse würde vermutlich sowohl das Standmodell vom Modellbauer als auch das Flugmodell vom Modellflieger als Flugmodell bezeichnen. Vielleicht muss der Unterschied tatsächlich besser herausgearbeitet werden - am Besten gleich in der Einleitung. Hier sollten dann Verweise auf z. B. Plastikmodellbau & Co. erfolgen.
- Seit ca. 1 Jahr ist der Artikel in etwa in dem Zustand, wie er jetzt ist (ca. 28.000 Bytes) - verändere das doch einfach mal so wie Du denkst, bemühe Dich von den 28.000 Bytes möglichst viel zu behalten und ggf. in andere Artikel auszulagern, sofern Du es für richtig hältst und verlinke die ausgelagerten Sachen dann vernünftig. Ggf. kannst Du vorher vielleicht die Autoren des letzten Jahres noch einmal auf diese Disk hinweisen (siehe Versionsgeschichte), so dass Ihr dann ggf. den Rahmen zusammen abstecken könnt, wie das in etwa auszusehen hätte. Vielleicht kannst Du so dann sogar einen Helfer aus diesem Kreis aktivieren. Gruß und viel Erfolg =;-)McKarri 10:43, 12. Feb. 2011 (CET)
Habe nun einen Anfang gemacht, Standmodelle und Drohnen oder wissenschaftlich oder militärische genützte Geräte gehören laut LuftVZO raus. Beleg liegt bei, habe auch weiter unten versucht, daraus entstehende Widersprüche zu beseitigen. Ich hoffe ich komm noch dazu, die Kapitel weiter auszuarbeiten. LG, --Greenx 03:01, 15. Feb. 2011 (CET)
- Mh, Drohne könnte so ein Grenzfall sein. Ich würde sie bedingt mit reinnehmen - wo stammt die Erkenntnis her, dass Drohnen nicht dazugehören bzw. welcher § in der LuftVZO klammert sie aus? McKarri 08:04, 15. Feb. 2011 (CET)
- §1,Abs.1, Punkt 8, ist über den Link im Einzelnachweis nachzulesen. In aktuellen Gesetzestexten wird eindeutig zwischen Flugmodellen und UAVs unterschieden. --Greenx 08:44, 15. Feb. 2011 (CET)
- Prima. Dann nehme ich das Bild von der Drohne im Artikel Modellhubschrauber mal ganz schnell raus, nä? =;-) McKarri 09:36, 15. Feb. 2011 (CET)
Oups und weg war sie...die Schiebel Drohne hab ich mal am Braunsberg in Niederösterreich (an der slowakischen Grenze) im Einsatz gesehen. Wankelmotor, eigener großer Kontainer mit Richtfunk-Sender für die Steuerung. Die Jungs haben sehr geheim herum getan und sind nur nächtens geflogen, naja was werden sie schon gemacht haben ?? (Grenze...). Ich hab gelesen das Ding ist wenig später abgestürzt. Teuer! LG, --Greenx 11:26, 15. Feb. 2011 (CET)
...teuer, ja kann ich mir vorstellen. Bei so viel Technik auf kleinem Raum wächst mit jeder Miniaturisierung natürlich auch die Anfälligkeit...insbesondere wenn das Teil die eierlegende Woll-Milch-Sau sein soll - also ein Allroundtalent sein soll oder muss. Warum soll es denen besser gehen als uns "kleinen" =;-). McKarri 13:33, 15. Feb. 2011 (CET)
Antrieb "Pulsstrahltriebwerke" ?
Im Artikel Verpuffungsstrahltriebwerk steht, dass solche Antriebe in Europa verboten sind. Gilt das auch für kleine Flugmodell-Antriebe? --129.247.247.239 11:06, 10. Apr. 2012 (CEST)
- Ich glaub kaum, das man mit einem Pulsorohr den notwendigen Lärmpaß in Deutschland packt.--HDP (Diskussion) 23:21, 14. Mai 2012 (CEST)
- In den NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER (NfL) TEIL I Langen, 2. März 2006 NfL I-59/06 findet sich folgendes. Der Betrieb von Flugmodellen mit intermittierenden Strahltriebwerken (Pulsotriebwerk, Schubrohr, Schmidt-Argus-Rohr) oder Staustrahltriebwerken (Ram-Jet) kann nur zugelassen werden, wenn durch Messung nachgewiesen wurde, dass eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte an den betroffenen Wohngebieten dadurch nicht gegeben ist. --HDP (Diskussion) 19:31, 15. Mai 2012 (CEST)
Revert 12.Juni 2012 "Magnetsteuerung"
Siehe dieser Edit.
Lieber Benutzer:Itu, ich sehe nicht, was es an diesem einen kurzen Satz nicht zu verstehen gebe. Und er erklärt eine so simple Technik, dass ich auch keinen Bedarf sehe, dazu eine Quelle einzufordern. Dass man in ein Flugmodell einen Kompass einbauen kann, und selbiger direkt-mechanisch oder indirekt/elektrisch(Servos) Einfluss auf das Flugzeug nimmt ("immer nach Osten fliegen"), wozu sollte man da unbedingt eine Quelle brauchen? Und was soll daran bitte "unverständlich" sein?
Also: Bitte hier das ausdiskutieren, und anschließend ändern oder belassen wir den Artikel.
--arilou (Diskussion) 09:30, 12. Jun. 2012 (CEST)
- Hallo lieber MitBenutzer:Arilou. Bitte nicht einfach nur stur zurücksetzen sondern den anderen Knopf benutzen. Das ist zwar geringfügig umständlicher (und vermutlich nicht ganz so cool) hat aber den vorteil dass man dann auch argumente oder so was ähnliches dazuschreiben kann oder auch die 2 worte 'siehe Disk'. So bliebe es auch nicht dem Zufall überlassen dass ich deinen Beitrag hier bemerke.
- Zur Sache: Quellen sind in WP kein optionaler Luxus sondern aus guten, gar nicht schwer einsehbaren Gründen, ein entscheidendes Grundprinzip des Projekts.
- In der schnöden Praxis ist die Quellenforderung sehr häufig das primäre Mittel der Wahl Licht in die Dunkelheiten eines Artikels zu bringen. Es wäre somit mehr als sinnreich gewesen wenn du Belege angebracht hättest, statt eine berechtigte Quellenforderung zu revertieren.
- Noch tiefer zur Sache: Dass ich mittlerweile, ungefähr kapiere was sich hinter der Magnetsteuerung(<- ja, eigener Artikel wäre nicht mal so abwegig) verbirgt, verdanke ich, wer hätts gedacht?, nicht dem Studium des 'kurzen Satzes' sondern einer kurzen Recherche(sic!).
- Wenn man jetzt noch etwas mehr als einen kurzen Satz schreibt um die Sache zu erklären, könnte schon fast alles palletti sein. Allerdings darf man zur Krönung des Ganzen dann auch noch 1-3 Belegchen daranhängen, das kommt immer gut(Der heimliche Bonus dabei könnte z.B. sein dass man dort auch gleich ein paar schöne Bildchen findet, die die Sache dann auch noch richtig anschaulich machen...)
- Soweit. Fröhliches Revertieren oder vielleicht auch nicht mehr. --Itu (Diskussion) 11:06, 12. Jun. 2012 (CEST)
- "Link ‹rückgängig›": Dass Du bei Edit-Revert-Revert so langsam mal auf die Idee kommen solltest, auf die Disku zu schauen, setze ich voraus, auch ohne dass ich explizit "siehe Disku" dazuschreibe. Wenn dann immernoch "Zufall" nötig ist, tja...
- Bzgl. "berechtigte Quellenforderung": Siehe WP:Beleg#Grundsätze: Es müssen keine Belege gebracht werden für triviale/allgemeinkundige Aussagen. Auch eine Quellen-Forderung kann dann "too much" sein.
- Aber das ist eine POV-Geschichte. Was ich für "trivial und allgemeinbekannt" halte, ist es für Dich vielleicht nicht - und umgekehrt.
- Das Wissen darüber, wie ein magnetischer Kompass funktioniert, halte ich für "allgemein", insbesondere unter der technik-begeisterten Leserschaft des Modellbaus. Und da "Kompass", "Magnet" und "Erdmagnetfeld" alle verlinkt waren, kann sich auch eine WP:OmA durchaus weiterhangeln für Hintergründe.
- Aber, wie gesagt, das ist POV. Gehen wir mal davon aus, dass es noch genauer beschrieben sein sollte. Dann bitte: Was möchtest Du in dem Abschnitt noch genauer erklärt haben? Und welche Punkte findest Du nicht-trivial/nicht-allgemeinbekannt, so dass sie auf jeden Fall aus Fachbüchern o.ä. belegt sein müssten? Lass' uns in der weiteren Diskussion über diese Artikel-Details reden.
- --arilou (Diskussion) 13:22, 12. Jun. 2012 (CEST)
- Statt mehr oder weniger sinnreicher Diskussionen hier habe ich jetzt eine einfache, fürs Verständnis ausreichende Erklärung ergänzt, samt 2 Belegen. mfg. --Itu (Diskussion) 14:16, 13. Jun. 2012 (CEST)
Die Belege/Weblinks sind sehr gut, danke! Dass so ein Magnet tatsächlich genug Kraft/Drehmoment aufbringen kann, um wirklich direkt zu lenken, erstaunlich.
Den Text allerdings finde ich jetzt wesentlich unverständlicher als vorher. Ich formulier's mal etwas um:
Die Richtungssteuerung erfolgt hier mit Hilfe des Erdmagnetfelds. Eine Kompassnadel (ein drehbar gelagerter Magnet) weist immer nach Norden, und davon abhängig wird das Seitenruder gesteuert. Der Magnet bewirkt bei einer Abweichung von der Neutrallage ein Rückstellmoment auf das Seitenruder. Dadurch hält das Flugmodell immer dieselbe (Himmels-)Richtung bei. Durch das Voreinstellen eines Verdrehungswinkels gegen die Nordrichtung ist auch jede andere Richtung wählbar.[1][2]
Eine Mikrokontroller-Steuerung (Programmsteuerung) kann einem elektronischen Kompass folgen - so wird der Übergang zur Programmsteuerung fließend.
--arilou (Diskussion) 15:34, 13. Jun. 2012 (CEST)
- ↑ http://www.rc-network.de/magazin/artikel_10/art_10-079/art_079-01.html
- ↑ http://www.modellflugsport.ch/front_content.php?idcat=109
- Äh. Es ist kein Kompass. Noch viel weniger handelt es sich hier um eine Nadel. Weiterhin zeigt der Magnet genausogut nach Süden wie nach Norden. Der Rest ist leider auch nicht so doll(Magnet bewirkt allein nicht das Moment.. 'Verdrehungswinkel' ist nicht so das dolle Wort) Inwiefern ein Mikrokontroller einem Sensors 'folgt' ist auch fraglich.
- Schön ist ja dass du selbst dein Erstaunen zugibst über die Methode bzw. wie erfolgreich sie offenbar anwendbar ist. Damit sollte ja auch klar sein, dass es einen Erklärbedarf gab. --Itu (Diskussion) 17:58, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Ein magnetischer Kompass ist ein Stabmagnet, der reibungsarm so gelagert ist, dass er sich in Nord-Süd-Richtung ausrichten kann. Weitere Bauteile sind nicht nötig. Was ich auf den von Dir verlinkten Bildern sehe, ist ein Kompass mit angeflanschtem Ruderblatt.
- Eine Kompassnadel muss mitnichten fein und dünn sein, sondern kann durchaus dick und kurz sein. Trotzdem nennt man den Teil eines magn. Kompasses, der sich ausrichtet, die "Nadel".
- "genausogut nach Süden wie nach Norden" - ähm, das tut jeder Kompass und jede Kompassnadel. Vielleicht solltest Du Dich nochmal schlau machen, was genau ein Kompass eigentlich ist.
- "Magnet bewirkt alleine nicht das Moment" - so? Und welches Bauteil (in den von Dir verlinkten Bildern) bewirkt dann bitteschön ein zusätzliches (Rückstell-)Drehmoment auf das gesteuerte Ruder? Muss wohl was unsichtbares oder durchsichtiges sein.
- Statt "Verdehungswinkel" würde technisch besser "Offsetwinkel" passen, aber den Anstoss wegen "nicht verständlich" gab' ja ein Benutzer:Itu, da wähl' ich doch lieber einen deutschen Begriff...
- "ein Mikrokontroller einem Sensor folgt" - zur Sprechweise: Ein Regler folgt einer Eingangsgröße. I.A. ist das ein Sensorsignal.
- Ansonsten macht sich's ganz gut, Antworten mit einem oder mehreren ':' einzurücken, zur besseren Lesbarkeit. --arilou (Diskussion) 09:09, 14. Jun. 2012 (CEST)
Artikelqualität
Habe gerade einiges gestrafft und Zwischenkapitel eingesetzt. Grundsätzlich eine Bitte: Nur weil es hier um Modelle geht, die vielleicht häufig von Jugendlichen eingesetzt werden, sollte man durchaus einen präzisen Schreibstil pflegen. Das ist hier eine Enzyklopädie und keine Schülerzeitung - daher bitte Wiederholungen, persönliche Meinungen etc. vermeiden und auch Verweise sinnvoll einsetzen. Thanks. --Bernd vdB 16:55, 15. Jan 2006 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 11:58, 30. Sep. 2013 (CEST)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gesetze/BJNR006520963/BJNR006520963BJNE002804310.html
- In Flugmodell on Sun Jan 22 02:57:32 2006, 404 Not Found
- In Flugmodell on Sun Jan 29 22:38:14 2006, 404 Not Found
--Zwobot 22:38, 29. Jan 2006 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 11:58, 30. Sep. 2013 (CEST)
Fernsteuerung
Der Abschnitt gehört inhaltlich nicht zu Flugmodell. Dazu dient eigentlich der Wiki Eintrag Funkfernsteuerung. Das sollte hier nicht noch mal wiederholt werden. Eventuell gestrafft noch mal die speziell für Flugmodell wichtigen Fakten (zugelassene Frequenzen und Kanäle)
Hab den Rest mal hierher verschoben, falls noch Teile in en passenden Eintrag verschoben werden sollen.
Sender werden unterschieden nach der Anzahl der Kanäle, dem Frequenzband und der Programmierbarkeit. Ein Vierkanalgerät kann z.B. zu folgenden Funktionen benutzt werden: Motordrossel, Querruder, Höhenruder und Seitenruder. Neben dem Frequenzband wird beim Sendeverfahren zwischen FM (Frequenzmodulation) mit PPM oder PCM (Pulse Code Modulation) unterschieden, wobei letzteres zusätzliche Funktionen wie Ausfallsicherung bietet.
Innerhalb der Frequenzbänder gibt es eine Reihe von Unterkanälen, welche durch Zahlen gekennzeichnet sind. Bei Wettbewerben oder Gruppenflug sind die Kanäle so zu organisieren, dass keine Störungen auftreten. Es werden auch Anlagen angeboten, die die Umgebung scannen und einen freien Kanal selbstätig auswählen.
Bei einem Computersystem besteht die Möglichkeit, die Ansteuerung (Stellwege), das Timingverhalten (Stellzeiten), die Trimmung von Servos und andere Parameter digital abzuspeichern und dabei mehrere Modellspeicher zu führen. Daneben gibt es in diesen Anlagen verschiedene Programme für Mischfunktionen von Kanälen: Werden z.B. bei Nurflüglern jeweils ein Servo für je eine Ruderklappe verwendet, werden diese bei Querruder-Betätigung gegensinnig, als Höhenruder dagegen gleichsinnig angesteuert, auch überlagernd; auch asymmetrische Ausschläge sind programmierbar, z.B. die Differenzierung beim Querruder. Dabei wird das nach oben laufende Ruder stärker ausgeschlagen als das nach unten ausschlagende. Vielfältige Mischeranwendungen gibt es auch bei Modellhubschraubern, so bei der Ansteuerung der Taumelscheibe und des Heckrotors.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 11:58, 30. Sep. 2013 (CEST)
Modellraketenversicherung
Wie sieht die rechtliche Situation beim Betrieb von Modellraketen aus? (Frage aus dem Artikeltext hierher übertragen) --Michael 19:03, 20. Nov. 2006 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 11:58, 30. Sep. 2013 (CEST)
rechtliches zw. 5 und 25 kg
Wie ist den die situation zwischen 5 und 25 kg? Müssen die Flüge vorher bei der DFS angemeldet werden? oder müssen nur bestimmte gebiete ohne gefährdung benutzt werden?
22:14, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: arilou (Diskussion) 11:58, 30. Sep. 2013 (CEST)
Ornithopter
Ich wollte mich über Ornithopter informieren und habe mich gewundert, dass in diesem Artikel nichts darüber steht. Ich selbst weiß darüber zu wenig um das zu ergänzen, wäre toll wenn sich da jemand auskennt.
- meinst du Ornithopter?--87.78.111.252 09:41, 26. Dez. 2008 (CET)
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- ist schlecht eingebunden in den Artikel, erst weit unten wird das erwähnt und verlinkt. --Itu 17:31, 8. Dez. 2010 (CET)
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öffentlicher Luftraum
Wie ist öffentlicher Luftraum definiert? --Itu 17:22, 7. Mai 2011 (CEST)
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Abschnitt "Einteilungen"
"Jegliche Art von Flugmodellen sind in Klassen eingeteilt" - sicher? Es genügt 1 Gegenbeispiel. Wie steht's z.B. mit was freifliegendem mit mehr als 2,5cm^3 Verbrennungsmotor? Oder einem Freiflieger mit E-Motor und mehr als 90g Li-Batterie? --arilou (Diskussion) 11:15, 10. Apr. 2012 (CEST)
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Beiträge, Qualität
Lieber Benutzer 89.182.28.82 (Edits 4.Juli 2012), gerne darfst du beitragen zur Wikipedia, neue Autoren sind immer willkommen. Leider waren deine Beiträge etwas schwach bzgl. Rechtschreibung und Bequellung. Inhaltlich fand' ich deine Beiträge jedoch durchaus wichtig und relevant für die Wikipedia. Kannst du versuchen, ob du Quellen/Belege für deine Angaben finden kannst (Homepage/Werbebroschüren von Versicherungs-Unternehmen für Modellflug-Versicherungen z.B.) ? Wenn du deinen Beitrag zuerst in MS Word oder LibreOffice eintippst, und dort auf Rechtschreibung korrigiren lässt, werden fast alle Rechtschreib-Problemchen bequem automatisch korrigiert. --arilou (Diskussion) 09:20, 5. Jul. 2012 (CEST)
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Rechtliches (Deutschland)
Der Bereich Rechtliches sollte einmal überarbeitet werden, da die Luftverkehrsordnung ja letztes Jahr geändert wurde. Habe hier noch nie veröffentlicht, daher wage ich mich da noch nicht dran (vor allem, da ich bzgl. Gesetzestexte nicht wirklich fit bin). Hier meine Korrekturvorschläge:
1) Der Bezug im Text auf "Abs. 4-6" bei § 16 der Luftverkehrsordnung stimmt glaub nicht mehr (aber weiss auch nicht, was dort genau als Absatz, Satz, etc. bezeichnet wird).
2) Laut § 16 der Luftverkehrsordnung darf man nun auch nicht mehr innerhalb eines "1,5 km"-Radius um/auf Flugplätzen so ohne weiteres Modellflug betreiben (auch mit Modellen < 5 kg Masse).
3) Der § 16a der Luftverkehrsordnung schränkt den Aufstieg von Flugmodellen (nur mit Eigenantrieb?) im kontrollierten Luftraum ein (betrifft auch Modelle < 5 kg). Dies sollte evtl. auch erwähnt werden.
Diskussion:
§ 16 Abs. 1 Satz 5 (???) der Luftverkersordnung besagt, dass (Zitat:) "der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb" auch einer Erlaubnis bedarf. Ist hier mit "Flugkörpern" auch Flugmodelle gemeint oder kann man diese ausschließen, da diese ja in Abs. 1 Satz 1 (???) schon extra behandelt wurden. Nimmt man hier an, dass auch Flugmodelle gemeint sind, so wären generell Flugmodelle mit Elektromotor (auch unter 5 kg) nur mit einer extra Erlaubnis "wild" zu fliegen.
-- Tolgan 03:02, 12. Mär. 2007 (CET)
- Es wird nicht genauer beschrieben, was eigentlich zwischen 5kg und 25kg gilt?
- Muss da das Modell zwar nicht einzel-zugelassen sein, man aber für jeden Start/Flugtag eine Genehmigung einholen? Bei wem? Geht das unkompliziert?
- --arilou 10:44, 19. Mai 2011 (CEST)
- Bis 5kg ist es erlaubnisfreier Modellflug, was nicht heißt das man überall fliegen darf, z.B. wo die kontrollierte Zone ab dem Erboden beginnt darf man nicht mit einem Modell fliegen. Mit Verbrennerantrieb muß man grundsätzlich 1,5km Abstand zu bewohnten Gebiet halten, wobei das schon ein einzelnes Haus sein kann. Über 5kg ist Modellflug nur mit einer Aufstiegsgenehmigung zulässig, sprich auf einem dafür genehmigten Gelände. Befindet man sich in einer Kontrollzone dann muss man sich eben beim zuständigen Tower vorher anmelden und wieder abmelden.--HDP 10:46, 22. Jan. 2012 (CET)
- Ich finde den Baustein "Deutschlandlastig" im Abschnitt Rechtliches etwas überflüssig. Welche Erwartungshaltung ist damit verknüpft? Sollen hier alle rechtlichen Gegebenheiten der derzeit 209 (?) existierenden Staaten der Erde dargestellt werden? Wen interessiert eigentlich das Flugrecht in Transnistrien oder Dschibuti? Der Baustein kann aus meiner Sicht weg! McKarri (Diskussion) 11:26, 25. Jan. 2013 (CET)
- Zustimmung meinerseits. Die Situation in Österreich und der Schweiz wär' noch interessant, da die .de-WP ja für den gesamten deutschen Sprachraum herhalten soll, alle anderen Länder brauchen in hießiger WP für Flugmodelle nicht auftauchen. (Für die "richtigen" ist internationales Luftfahrtrecht natürlich schon wichtig X-) ...)
- Wer auf internationalen Wettbewerben teilnehmen will, dem ist zuzumuten, sich detaillierter zu informieren als in einer allgemeinen Enzyklopädie.
- --arilou (Diskussion) 11:36, 25. Jan. 2013 (CET)
- Ja, genau das schwebt mir vor - alles was zum Deutschsprachigen Raum dazugehört: sehr gerne! Aber bitte nicht Dschibuti und Feuerland =;-)McKarri (Diskussion) 19:59, 25. Jan. 2013 (CET)
- Leider muss ich den Rechtshinweis einfügen, damit niemand irrtümlich glaubt, hier schon Alles gelesen zu haben und dadurch Schaden verursacht. Zur Rechtssituation in Ö werde ich noch etwas beitragem CH bitte um Hilfe! Glg, --Greenx (Diskussion) 10:26, 26. Jan. 2013 (CET)
EN's
Hallo, hab mal ein paar Sachen vorsichtig umgestellt. Merkswürdig: in LIT werden zwar durchaus relevante Werke genannt, in den EN's auf keines davon referenziert. Ich mach bald mal ein paar EN's darauf. Glg, --Greenx (Diskussion) 14:35, 27. Jan. 2013 (CET)
- Moin, das ist so ein Problem, mit der Lit. Es gibt Autoren, die hier in der WP die Artikel zusammenschreiben und dafür gewisse Quellen nutzen. Es gibt aber auch den einen oder anderen Verlag, der unter der Literaturliste seine Modellbaufachbücher platziert, die aber keinen direkten (!) Bezug zum Artikel haben. Zwar trifft das Thema des Buches/der Lit auch Teile des Artikels und teilweise mag die Lit ja auch relevant sein - sie ist aber letztlich platziert worden, um Bücher zu verkaufen. Ist ein Grenzfall in meiner Sicht - ich habe das auch schon mal bei den Administratoren thematisiert - aber dort ist man der Ansicht, dass Literatur angeführt werden darf, die auch einen Themenbezug hat. Ganz vorne dabei, bei diesen Lit-Platzierern: Wellhausen & Marquardt Medien Hamburg bzw. der Account Benutzer:AllesRundUmsHobby. Es ist also -im Moment- so wie es ist...McKarri (Diskussion) 19:45, 27. Jan. 2013 (CET)
Infrarot
Sollte man statt Infrarot (Licht) Fernsteuerung nicht einfach nur Infrarot Fernsteuerung schreiben? Es gibt ja außer Infrarot keine anderen "Lichtfernsteuerungen" (nicht signierter Beitrag von Stein201 (Diskussion | Beiträge) 17:30, 29. Sep. 2013 (CEST))
- Dann aber mit Bindestrich. --arilou (Diskussion) 11:52, 30. Sep. 2013 (CEST)
Abschnitt Fernsteuerung
Man sollte vielleicht den Abschnitt Fernsteuerungen in einen eigenen Artikel verschieben (z.B. mit Titel "Fernsteuerungen von Flugmodellen")--Stein201 (Diskussion) 16:29, 30. Sep. 2013 (CEST)
- ...gibt´s schon: Funkfernsteuerung McKarri (Diskussion) 18:40, 30. Sep. 2013 (CEST)
Abschnitt Rechtliches – Beleg fehlt
Hallo. Für die Behauptung:
„Bereits das Filmen oder Fotografieren, dessen Ergebnisse kostenlos für einen Dritten (Nachbarn usw.) erstellt werden, gelten als gewerblich“
fehlt ein Beleg. Ich konnte eine entsprechende Stelle in der LuftVO nicht finden. MfG, --R.Schuster (Diskussion) 09:09, 16. Mai 2014 (CEST)
- Zumindest gilt das Weitergeben der Aufnahmen an den Nachbarn, Freund, ... schnell als "Veröffentlichung", zumindest wenn der Dritte die Aufnahmen seinerseits weiterverbreiten kann.
- Ich konnte bisher aber auch nichts finden, dass eine derartige Veröffentlichung dann auch "gewerblich" bedeute;
meine Quellensammlung bzgl. Luftaufnahmen:- http://www.atgis.de/luftbild_start.html : "Heute darf man nach Lust und Laune fotografieren, nur nichts veröffentlichen was die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet."
- http://www.ballonfahren.at/ib/ballonfahren-ib-luftbilder.html :
- § 130. Luftfahrtgesetz, Luftbildaufnahmen.
- [...]
- (2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus hergestellt wurden, ist unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften die Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich.
- (3) [...] Bewilligungen gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen, wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; [...] Hinsichtlich von Messungsaufnahmen ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten herzustellen.
- "Wer darf Luftbilder anfertigen und verkaufen?"
[Antwort:] "Eigentlich jeder, solange er das vom öffentlichen Raum aus tut [...] und die Mindestflughöhen einhält ([...] über bewohntem Gebiet 1000 Fuss ground [...]
Luftbilder sind mittlerweile nicht mehr genehmigungspflichtig, was die Veröffentlichung angeht." - § 109g Strafgesetzbuch:
"Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist."
- --> Also Detail-Aufnahmen von Panzern u.ä. besser seinlassen...
- Auch das Urheberrecht kann Probleme bereiten: "Luftbildaufnahmen von Häusern sind also unzulässig, wenn das Architektenurheberrecht gegen sie ins Feld geführt werden kann." (Quelle: [1])
- Es gelten immer die allgemeinen Datenschutz-Regelungen, nach denen z.B. bei Fotos, auf denen einzelne Personen erkennbar/ermittelbar sind, diese um Erlaubnis gebeten werden müssen - sofern man das Foto veröffentlichen/verkaufen will.
- Für Fotos, die man für sich behält (als Urlaubserinnerung im Fotoalbum) gibt's praktisch nur die "Militär-Beschränkung". Aber Vorsicht: Ein Online-Fotoalbum, auch ein "nicht-freigegebenes", stellt im Allgemeinen bereits eine Veröffentlichung dar. Auch das Weitergeben an den Nachbarn oder einen Freund kann unter Umständen bereits als "Veröffentlichung" betrachtet werden. (Wenn er das Bild weiterverbreiten kann.)
- Datenschutz-relevant ist z.B. auch:
Es ist untersagt Bilder von Wohnhäuser Prominenter zu machen und dann diese Fotos mit der Angabe von Adresse / Name zu veröffentlichen; das ist aber wohl abhängig davon, welche dieser Informationen bereits veröffentlicht sind/waren (Quelle: [2]), und wie gewichtig das "öffentliche Interesse" einzuschätzen ist.
- Ach ja: Ich bin kein Jurist, dies ist keine juristische Beratung/Auskunft oder ähnliches, und stellt lediglich meine unverbindliche Meinung dar.
- --arilou (Diskussion) 12:14, 16. Mai 2014 (CEST)
- Ja, das stelle ich auch in Frage. Ich habe nämlich auch gesucht - aber so richtig fündig bin ich auch nicht geworden. Vielleicht Gewerberecht? McKarri (Diskussion) 13:31, 16. Mai 2014 (CEST)
- Hallo. @Arilou: Vielen Dank für die Mühe mit der Auflistung, dass ein ganzer Rattenschwanz an Vorschriften zu beachten ist bezweifle ich nicht im Geringsten. ;-) Es geht mir ausdrücklich um das "gewerblich", denn das würde bedeuten, dass man obendrein noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wenn man unentgeltlich (!) Aufnahmen machen will. Und das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen...
- @McKarri: In der Gewerbeordnung steht im Wesentlichen drin, dass man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man gewerbsmäßige Tätigkeiten ausübt. ;-) Aber was genau darunter zu verstehen ist, insbesondere ob besagter Fall dazuzählt, konnte ich nicht rauslesen. Ich bin allerdings ebenfalls kein Jurist... MfG, --R.Schuster (Diskussion) 17:11, 16. Mai 2014 (CEST)
- P.S.: Ich habe soeben eine Anfrage an die Kollegen des Portals Recht gestellt, vielleicht können die Experten hier Licht ins Dunkel bringen. --R.Schuster (Diskussion) 17:24, 16. Mai 2014 (CEST)
- Ja, das stelle ich auch in Frage. Ich habe nämlich auch gesucht - aber so richtig fündig bin ich auch nicht geworden. Vielleicht Gewerberecht? McKarri (Diskussion) 13:31, 16. Mai 2014 (CEST)
Hier die Antwort von Benutzer:Matthias v.d. Elbe:
„Der Satz ist in dieser sehr allgemeinen Form Unsinn. Wahrscheinlich hat da jemand den Leitsatz einer Einzelfallentscheidung zum Gewerbe- oder Steuerrecht gelesen und ihn verallgemeinert. Nach Gewerbe- und Steuerrecht ist jeweils zumindest eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich, um das Erfordernis der Gewerblichkeit zu erfüllen. die GewO macht da für Modellflug keine Ausnahme. Also: Das kann so nicht stehenbleiben!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:41, 16. Mai 2014 (CEST)“
Ich habe den Satz daher entfernt. MfG, --R.Schuster (Diskussion) 11:54, 17. Mai 2014 (CEST)
Bildtitel ist falsch
Hallo, ich habe leider nicht rausbekommen, wie man eine Bildunterschrift ändert. Die folgende Unterschrift-> "Sammlung an Modellflugzeug-Ottomotoren" muß "Sammlung von Modellflugzeugmotoren" heißen. Auf dem Bild ist in der oberen Zeile ein _Wankelmotor_ zu sehen und in der unteren Zeile liegen diverse _Dieselmotoren_. Die beiden Herren werden im Grab rotieren, wenn das nicht jemand ändert :-) Und "Sammlung an" hört sich auch seltsam an. /gT/ (nicht signierter Beitrag von 178.5.24.133 (Diskussion) 23:23, 22. Mai 2014 (CEST))
- Geändert; danke für den Hinweis. --arilou (Diskussion) 14:33, 23. Mai 2014 (CEST)
Lifter
Unter "Flugprinzip -> schwerer als Luft", sowie unter "Steuerung -> freifliegende Flugmodelle" taucht hier der Begriff 'Lifter' auf. Was soll das? Ein Lifter (selbst wenn er tatsächlich funktionieren würde) ist kein Flugmodell! Kann man das nicht entfernen? MfG --A.Grün (nicht signierter Beitrag von 80.132.184.225 (Diskussion) 17:10, 13. Aug. 2014 (CEST))
- (Beitrag nach unten verschoben, da neue Beuträge nunmal unten angehängt werden sollen!)
- Was ein Flugmodell ist und was nicht, ist (teilweise) POV. Ein Lifter erhebt sich vom Boden und "fliegt" (so er funktioniert); und das ohne (nennenswerte) Höhenbeschränkung (im Gegensatz zu z.B. Bodeneffektfahrzeugen).
- Warum ein Lifter kein Flugmodell sein darf, eine Modellrakete aber sehrwohl, erschließt sich mir nicht.
Auch meine Meinung, weg mit dem Lifter! Begründung:
zu 2: Lifter ist kein verkleinertes Flugzeug und auch kein Zweckmodell sondern ein pseudowissenschaftliches Fantasieprodukt. Einen Lifter habe ich in den Jahrzehnten, die ich Modellflug betreibe noch nicht gesehen. Hat überhaupt schon mal jemand einen fliegenden Lifter gesehen? Die angeblich nciht vorhandene Höhenbeschränkung ist irrelevant, ebenso der Hinweis auf Bodeneffekt.
Übrigens können auch Blätter, die von Bäumen fallen in der Thermik aufsteigen und "fliegen" - ganz ohne Höhenbeschränkung oder Bodeneffekt. Trotzdem sind es keine Flugmodelle.
zu 3. Modellraketen sind Modelle von Raketen. Lifter sind Modelle von was?
--Modellflieger (Diskussion) 22:14, 12. Nov. 2014 (CET)
- Die wenigsten Modellraketen sind nach einem "großen" Vorbild gebaut (Ariane, ...), sondern einfach Modellraketen.
- Also Flugobjekte ohne (konkretes) Vorbild, die nach einem anderen Prinzip fliegen als dem dyn. oder dem statischen Auftrieb.
- Ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied zu einem Lifter. Und die paar wenigen Zeilen, die ihm hier gewidmet werden ~wayne~ ?
- [Blätter, die von Bäumen fallen] - Grenzfall. Ggf. könnte man auch sowas als "Segelflugmodell ohne Vorbild" auffassen, sofern es derart verwendet wird.
- Flugmodelle sind einfach alles, was
- mit statischem oder dynamischem Auftrieb fliegt, oder sonstwie "eigenständig" eine Kraft zur Überwindung der Gravitation aufbringt
- und als solches verwendet werden oder vorgesehen sind.
- Man könnte jedoch mit dem Argument der großen Seltenheit den Lifter in ein "Sonstiges"-Kapitel verbannen, schließlich gibt's noch weitere "abgefahrene" Möglichkeiten, Rückstoß zu entwickeln.
- --arilou (Diskussion) 12:15, 13. Nov. 2014 (CET)
Flugmodell versus Spielzeug
Die Definition wurde nicht so recht versucht. Wo ist die Trennlinie zwischen einem Modell von mehreren kg und einem Modellhubschrauber von mehreren 10g? Früher gab es ja noch unterschiedliche Frequenzen (27MHz, 35MHz, 40MHz, ...) an Hand derer man Spielzeug von Flugmodellen trennen konnte. LoKiLeCh
- Eine solche Trennung gibt es nicht. Auch ein "mehrere kg"-Flugmodell ist i.A. Spielzeug - nur eben für Erwachsene.
- Und beim extrem fließenden Übergang (in jedem Preisbereich und so ziemlich mit jedem Gewicht gibt's was) dürfte es praktisch unmöglich sein, eine Abgrenzung zu finden.
- Für Flugmodelle, die rechtlich kein Spielzeug sind, benötigt man sowieso eine Aufstiegserlaubnis, also z.B. für Erwerbstätigkeit oder militärischen Zwecke. Genau da ist eine Trennlinie zwischen "Spielzeug" und "Arbeitsmittel".
- --arilou (Diskussion) 12:19, 30. Okt. 2014 (CET)
- Also "Flugmodell" und "Arbeitsmittel" und "Spielzeug" sind alles unterschiedliche paar Schuhe. Es gibt Meinungen, dass Spielzeug alles ist, was nicht durch Eigenantrieb fliegen kann, also z.B. die Katapultflieger, die mit einem Gummi beschleunigt werden oder dieser komische UHU-Flieger, den man durch die Luft werfen muss und der dann ungesteuert durch die Gegend brezelt. Es gibt aber auch Meinungen in einschlägigen RC-Foren, dass ein ferngesteuertes Flugzeug, das bauartbedingt nur eine maximale Reichweite von 30 zum Sender hat, noch als Spielzeug gilt. Unterm Strich ist letzteres aber bereits eigentlich und nach überwiegender Meinung ein Flugmodell, für das u.U. dann auch sogar eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Es gibt wohl noch zu wenig Rechtsprechung dazu, als dass man das klar abgrenzen kann. Das Gewicht eines Modells spielt eigentlich keine große Geige um abschließend sagen zu können, ob es sich um Spielzeug handelt oder nicht, wenn man mal von den Schritten 5kg und 25kg absieht, was sich auf eine ggf. einzuholende Aufstiegserlaubnis auswirkt oder das Modell derartig "verhaftet", dass es nur auf Modellflugplätzen betrieben werden darf. Die Aufstiegserlaubnis bei unter 5kg-Modellen ist eigentlich nur erforderlich, wenn der Betieb des Modells nicht dem Freizeitvergnügen oder der Ausübung des Sports gilt, sondern anders geartet vollzogen wird...also z.B. für Fotoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken. Fliegen darf man ohnehin generell nur dort, wo Dritte nicht zu schaden kommen können und ein sicherer Flugbetrieb möglich ist. Die von Dir angesprochenen Frequenztrennungen 35 MHz & Co sind durch die flächendeckende Einführung von 2,4GHz-Sendern eigentlich ausgehebelt worden, obwohl sie wohl noch gelten, da es scheinbar immer noch RC-Piloten gibt, denen die alte Anlage noch ans Herz gewachsen ist. Man wollte damals aber eine feste Frequenz für die Fliegerei haben, um Abstürze duch Doppelbelegungen etwas einengen zu können. Das ist zwar durch Kanaldoppelbelegungen trotzdem möglich gewesen - aber so konnte jemand der seinen Buggy oder sein Boot in der Nähe betrieben hatte nicht schädigend auf das 35MHz-Flugmodell einwirken. Ein abstürzendes Flugmodell kann vermutlich ja auch mehr Schaden anrichten, als ein auß0er Kontrolle geratenes ferngesteurtes Elektroauto. Mit heutiger 2,4 Ghz Technik sind diese Doppelbelegungen oder konkurrierenden Frequenzen jdenfalls eigentlich passée, da die meisten Anlagen eine Spread- oder Frequenzhoppingfunktion haben, die automatisch "weiterhüpft" und sich den besten Empfang sucht, falls ein anderer Sender versuchen sollte, die Verbindung zu "verdrängen". McKarri (Diskussion) 20:10, 30. Okt. 2014 (CET)
- Gewünscht wurde eine Abgrenzung von "Spielzeug" zu "nicht-Spielzeug".
- Und das soll Ihrer Meinung nach gemäß irgendwelcher Meinungen, "üblicher Ansichten" und 'Ernsthaftigkeit der Betreibenden' geschehen - und man soll bitteschön "mal von den Schritten 5kg und 25kg [absehen]" und auch eine notwendige "Aufstiegserlaubnis bei unter 5kg-Modellen ist eigentlich nur erforderlich, wenn der Betieb des Modells nicht dem Freizeitvergnügen oder der Ausübung des Sports gilt" nicht heranziehen?
- Wo schon gerade in diesem Gesetz eine Grenze gezogen wird zwischen "Freizeitvergnügen oder [...] Sport" und allem anderen? Warum sollte man nicht einfach diese Grenze verwenden?
- Fazit: Alles, was Freizeitvergnügen oder Sport dient, ist Spielzeug. (Manche Leute sind bereit, dafür viele Tausend Euro auszugeben, es bleibt aber trotzdem Freizeitvergnügen.)
- Was weder Freizeitvergnügen noch Sport dient, z.B. Arbeitsgerät o.ä., ist somit kein Spielzeug.
- Ich sehe keine sonstige "sinnvolle Grenze", die nicht nur der reinen Profilierungssucht einiger Enthusiasten entspringen würde.
- --arilou (Diskussion) 09:26, 5. Nov. 2014 (CET)
- Nachtrag: Bei § 16 wird keine Abgrenzung (mehr) gemacht bzgl. des Nutzungszwecks.
- Damit ist ggf. meine obige Argumentation hinfällig...
- --arilou (Diskussion) 09:50, 5. Nov. 2014 (CET)
Wenn ich mir anschaue, dass die von Ihnen fälschlicherweise als "Spielzeugmodelle" bezeichneten Flieger teilweise 600 km/h schnell sind und ein 700er-Heli (ach wo, ein 500er tut das auch) durchaus geeignet ist, bei unsachgemäßer Behandlung den Kopf vom Rumpf eines Menschen zu trennen, möchte ich mal ganz deutlich herausstellen, dass das kein harmloses Spielzeug ist. Die Hersteller schreiben deshalb ja auch nicht ohne Spaß auf Ihre Verpackungen und Bedienungsanleitungen "This is not a toy" - um eben auch deutlich zu machen, dass so etwas für den 10 Jährigen Sohnemann unterm Tannenbaum nichts zu suchen hat und nicht unbedingt schon für einen unbeaufsichtigten Alleinbetrieb geeignet ist. Von daher sollte hier nicht der gefährliche Eindruck entstehen, dass der Betrieb völlig gefahrlos und alles was "außerhalb einer gewerblichen Nutzung" oder unterhalb der "25+ kg"-Klasse ist, "spielzeuglookalike" ist. Der Gesetzgeber kennt kein Spielzeug, sondern bei ferngesteuerten Flugmodellen zunächst nur unbemannte Luftfahrtsysteme und trennt hier zwischen dem "Sport- und Freizeit-"Zweck und dem "gewerblichen Zweck". Dann ist ein "gewerblich genutztes Fluggerät" demnach weiterhin ein unbemanntes Luftfahrsystem, während ein dem "Sport- und Freizeitszweck" dienendes unbemanntes Luftfahrtsystem nach §1 Abs.1 Nr. 8 LuftVZO ein Flugmodell ist. Alles Weitere ist dann in den §§ 1 und 16LuftVO, sowie §§ 33 und 43 LuftVG geregelt. Im Übrigen werden identische Modelle sowohl für den "Arbeitsbereich" als auch für den "Freizeitbereich" genutzt, so dass sich bei -identischem- Fluggerät nur aufgrund des Verwendungszwecks so keine Aussage geschweige denn Grenze zu "Spielzeug" ziehen lässt. Ein Multicopter mit Kamera lässt sich sowohl für den gewerblichen wie auch für den Freizeitzweck einsetzen. Oder kommen Sie auch auf die Idee, Rennwagen mit 500 PS, die auch zu Renn- und somit zu "Sport- und Freizeitzwecken" genutzt werden, auch als "Spielzeug" abzuqualifizieren? Ist das für Sie dann auch kein Auto mehr sondern Spielzeug, selbst wenn es sogar eine Straßenzulassung hat? Die Grenze liegt -auch ohne meine unterstellten Profilierungsgelüste hier auszuleben =;-)- dort, wo die Versicherungspflicht anfängt.
- Keine Versicherungspflicht = Spielzeug
- Versicherungspflicht = kein Spielzeug, unabhängig vom Einsatzzweck.
Also: Die Katapultflieger und ungesteuerte Modelle, die keinen Eigenantrieb haben und von alleine zu Boden fallen sind tatsächlich Spielzeug, alles andere, da es versichert werden muss, nicht. Und lassen Sie es besser sein, hier 630km/h schnelle oder andere leichte High-Performance Flieger wie Dynamic Soaring Flieger oder 329 km/h schnelle 800er-Helis als "Spielzeug" zu verharmlosen. Ich glaube Sie verwechseln da Lego oder Playmobil-"Spielzeug" mit einer "Freizeit- und Sportgestaltung", die hohe Ansprüche an die kognitiven Fähigkeiten setzt. Vielleicht sollten Sie für sich Ihre innere Einstellung zur Definition von Spielzeug und Freizeit- und Sportgerät etwas überdenken. McKarri (Diskussion) 10:11, 6. Nov. 2014 (CET)
- Der Gegenbegriff zum "Spielzeug" ist das "Werkzeug", wie unter Spielzeug nachzulesen. Und daher gehört auch die 1-Milliarde-Euro-Jacht von Scheich xyz zum "Spielzeug", egal wieviele Ruderboote man damit bei unvorsichtigem Manövrieren plätten kann.
- Ich kann ja verstehen, dass Modellbau-Enthusiasten sich ungern mit 6jährigen Dreikäsehochs in einen Topf werfen lassen, aber das macht auch ein 20-kg-Modell nicht zu einem Werkzeug, sondern es bleibt Freizeitvergnügen. Als Kompromiss könnte der Artikel aber evtl. erwähnen, dass verschiedene Varianten verschieden anspruchsvoll bzgl. deren Beherrschung sind, z.B. geknüpft an die Zahl der Freiheitsgrade (n-Achsen-Fernsteuerung).
- Den Tipp mit dem Überdenken gebe ich gerne zurück.
- Der Artikel Spielzeug hat übrigens einen Link hierher...
- --arilou (Diskussion) 16:00, 7. Nov. 2014 (CET)
- Die Versicherungspflicht könnte ja ein hilfreiches Unterscheidungskriterium sein. Nur was ist versicherungspflichtig? Sollten denn diese 10g versicherungspflichtig sein? Ist ja schließlich ein "Nicht-Wurfgleiter" mit Motor, jedoch weniger gefährlich als eine Frisbee-Scheibe. --LoKiLeCh 18:19, 7. Nov. 2014 (CET)
@arilou: Ich muss da glaube ich nichts überdenken und ich fürchte wir kommen vermutlich nicht auf einen Zweig - aber immerhin bist Du mittlerweile schon bei "Freizeitvergnügen" statt Spielzeug angekommen - ein Schritt in die richtige Richtung.=;-)
@LoKiLeCh: Schau mal hier oder wenn Du nicht alles schauen willst ab 09m:26s, da ist recht ausführlich erklärt, ab wann zu versichern ist - mit dem Ergebnis, dass alles was ferngesteuert fliegen kann, egal wie schwer es ist, extra zu versichern ist. Also: Kein SPIELZEUG, um noch mal etwas Öl ins Feuer zu gießen...=;-) McKarri (Diskussion) 20:56, 7. Nov. 2014 (CET)
- Die Gesetze wurden formuliert, als es weder Multikopter, noch Kleinstmodelle gab. Was wäre wohl das Ergebnis, wenn man die zur Einordnung der Multikopter gestellte kleine Anfrage für die einigermaßen harmlosen Modelle wie diesen wiederholen würde? --LoKiLeCh 19:21, 9. Nov. 2014 (CET)
- Na die kleine Anfrage ist von 2013 - da gab es derartige Flieger schon lange (z.B. Blade mcpx oder nano cpx). Außerdem ist die Gesetzgebung relativ langsam. Vermutlich ist die Entwicklung der Flugmodelle schneller, als dass der Gesetzgeber drauf reagieren kann. Aber auch einen PicooZ oder einen mcpx oder nano mcpx möchte ich in vollem Flug nicht ins Gesicht geflogen bekommen...von größeren Fliegern mal abgesehen, können da ganz schöne Verletzungen auftreten. Ich fürchte im Moment ist es so wie es ist - auch die micro-Helis sind ein vollwertiges Flugmodell und somit versicherungspflichtig...McKarri (Diskussion) 09:10, 10. Nov. 2014 (CET)
- Ein Modellflugzeug (egal welcher Größe) ist kein Spielzeug sondern ein Sportgerät. Just my 2ct.
--Modellflieger (Diskussion) 22:22, 12. Nov. 2014 (CET)
- Alles, was nicht Werkzeug ist, und dem Freizeitvergnügen dient, ist "Spielzeug" (im weiteren Sinne).
- Auch der Scheich xyz braucht für seine Yacht eine Versicherung, und dennoch ist sie Freizeitvergnügen.
- Auch Sportgerät ist Spielzeug, sofern der Sport zum Freizeitvergnügen durchgeführt wird.
- --arilou (Diskussion) 12:19, 13. Nov. 2014 (CET)
- @arilou: "Ein Sportgerät ist Spielzeug, sofern der Sport zum Freizeitvergnügen durchgeführt wird". Aha, dann ist ein adidas-Fußball, den ein Amateurfußballer in der Hand hält also ein Spielzeug - und wenn ein Profifußballer den gleichen Ball in der Hand hält, dann plötzlich ein Sportgerät? Da habe ich ja was gelernt=;-) Und: Komisch, das was Du als "Freizeitvergnügen eines Scheichs" siehst, bezeichnen andere als vollwertiges "Schiff", für das eine u.U. fest definierte Besatzung, eine TÜV-Abnahme (z.B. Germanischer Lloyd), eine oder mehrere Versicherungen (Schiff und Besatzung), ein oder mehrere Führerscheine (oder Patente), ein Rettungsnachweis, ein Funknachweis, eine langjährige Ausbildung der Decksmannschaft, ein vorgeschriebener Wartungsintervallnachweis, ein Seetauglichkeitsnachweis, ggf. ein Umgangsnachweis mit Gefahrstoffen und diverse andere komplexe Voraussetzungen zu erfüllen sind. Für "Spielzeug" ist das wohl irgendwie etwas zu viel Vorschrift oder? Merkst was ? Ich glaube Dein Weltbild ist an dieser Stelle zu einfach =;-) Ich glaube auch nicht, dass es an dieser Stelle noch Sinn macht, mit Dir weiter zu diskutieren, Du willst bestimmte Dinge nicht sehen, die auf der Hand liegen....ich glaube hier geht es wohl nur noch darum, wer das letzte Wort hat, deshalb ist diese Disk für mich mit Dir wohl zu Ende....mit den anderen bin ich gerne gewillt, sachlich weiter zu diskutieren. McKarri over and out McKarri (Diskussion) 20:29, 14. Nov. 2014 (CET)
- Ach, und für Kinder- und Babyspielzeug gibt's wohl keine Vorschriften, Gesetze, Tüvprüfungen und CE-Regeln?
- Ließ' doch einfach mal die ersten 2-3 Absätze von Spielzeug, dort ist keine Rede von "muss unter xyz Euro kosten" oder "darf nur von wenigen Gesetzen betroffen sein" oder ähnliches. Ein Spielzeug ist ein Objekt, das zum Spielen verwendet wird. Es ist die Intention des Verwenders, auf die es ankommt. Egal wie teuer, egal wie eng gesetzlich geregelt. Und JA, der Fußball eines Amateur-Kickers ist Spielzeug, derselbe Fußball ist 2 Stunden später im Profispiel ein Arbeitsmittel. Weil "ist Spielzeug (oder nicht)" keine Objekteigenschaft ist, sondern die Intention des Verwenders.
- Den Vorwurf der Engstirnigkeit gebe ich gerne zurück, erweitert um den Vorschlag, doch mal den Artikel Spielzeug zu lesen.
- --arilou (Diskussion) 09:12, 21. Nov. 2014 (CET)
A m e n und End of Disk =;-) McKarri (Diskussion) 19:03, 21. Nov. 2014 (CET)
- Wie sieht denn das Ende der Disk aus? Auf meinen Disketten befinden sich nach dem Ende keine Daten mehr auf der Disk. Edgar Wollenweber~~----- --87.154.93.4 09:36, 5. Aug. 2022 (CEST)
- Eigentlich wollte ich mit McFlurry zeichnen...Edgar Wollenweber~~----- --87.154.93.4 09:37, 5. Aug. 2022 (CEST)