Diskussion:Fall Preußische Treuhand gegen Polen

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

rev.

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Die Änderungen waren sowohl sachlich als auch juristisch nicht richtig, deswegen habe ich diese auf die Version von User:Stepsch zurückgesetzt [1]. --Jogesch 08:37, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Da bin ich anderer Ansicht. Aber was interessiert schon die Ansicht eines promovierten Berufsrichters? --Pelagus 20:03, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Z.B. Ein Fall "ist" keine Beschwerde und kein Beschwerdeverfahren. Nach der angegebenen Quelle wurde das Verfahren vom Unternehmen P. T. angestrengt, hinter dem 23 Aktionäre stehen. Eine Vertretung im Rechtssinne dürfte dies nicht beinhalten... Sprachliche Verbesserungen hast Du grundlos revertiert. MfG --Pelagus 20:05, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Den Revert fand ich auch nicht so recht überzeugend. Allerdings waren manche von deinen Formulierungen auch für mich nicht so recht zutreffend: So bezeichnet der "Fall..." nicht den Gegenstand der Beschwerde. Gegenstand der Beschwerde war die Frage, ob die Konventionsrechte der Bf. verletzt worden waren. Der EGMR hat übrigens sehr wohl eine Vertretung angenommen, vgl. § 47. Ansonsten werde ich mal schauen, was sich noch retten lässt. --Stepsch 22:09, 19. Okt. 2009 (CEST)
Gravierend waren vor allen die Sachfehler, wie z.B. die Information, dass die PT lediglich 23 Aktionäre hätte (soviel gab es Einzelbeschwerden). Die Anzahl der Aktionäre wird auf ca. 1000 geschätzt, dies gehört aber auch nicht hier, sondern in den PT-Artikel.
Leider hatte ich nicht viel Zeit, um zu prüfen ob es auch sinnvolle Änderungen in Deiner Bearbeitung gab, wollte es jetzt nachholen, dies hat aber inzwischen der User:Stepsch erledigt, vielen Dank dafür. Gruß --Jogesch 09:04, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Von den 23 Beschwerdeführern sind nur 22 Aktionäre. --House1630 (Diskussion) 11:24, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 11:19, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten