Diskussion:Erhaltungsaufwand

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von H7 in Abschnitt D-lastig

D-lastig Bearbeiten

"Erhaltungsaufwand" gibt es in anderen Ländern außerhalb Deutschlands garantiert auch. Und falls es sich nicht um einen steuerrechtlichen Begriff handelt, dann eben um einen Trivialbegriff oder einen Wirtschaftsbegriff oder was auch immer. Deshalb habe ich den Deutschlandlastig-Baustein eingefügt. --H7 (Diskussion) 13:14, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

OK, selbst wenn man das hier unzulässigerweise auf reines Steuerrecht reduzieren will: Im Steuerrecht gibt es das mindestens auch in Österreich, siehe z.B. hier. --H7 (Diskussion) 13:16, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten