Diskussion:Entstehung der Umsatzsteuer (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Hinweis

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Eisele/Seßinghaus/Sikorski:Steuerkompendium Band 2, 9. Auflage, hat unter der Überschrift Entstehung der Umsatzsteuer 18 Rz. (270-288) insofern ist schon Relevanz vorhanden. Die angesprochenen Themen passen auch in etwa. Integration in den USt-Artikel sehe ich skeptisch. Falls der Artikel anständig ausgebaut werden kann, würde ich eher bei USt einen kurzen Abschnitt nebst Verweis auf diesen Artikel bevorzugen. Fachliteratur habe ich zum Teil da. Den Rest werde ich beschaffen (Muss meine Privatbibliothek eh mal wieder in der Richtung verstärken und aktualisieren.) Gruß. --Tavok 19:21, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Die Relevanz zweifele ich nicht an, ich meine nur, da die einschlägige Literatur i.d.R. von "Entstehung der Steuer" spricht, sollte das Lemma daran ausgerichtet sein. In über 20 Jahren StB. habe ich höchstens fünf mal den Ausdruck "Umsatzsteuerentstehung" gelesen. mfg --Dr.heintz 19:39, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Da hast du sicher recht. Das Lemma ist nicht optimal. Ich habe den Begriff in dieser Form heute zum ersten Mal gelesen. --Tavok 19:55, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe die int. Links weitestgehend gesetzt, die Weblinks im Fließtext sollen mMg. nach nicht sein, aber das kann der Nächste machen. --Dr.heintz 20:02, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Für Verweise auf Gesetze gibt es entsprechende Vorlagen. Heute baue ich die nicht mehr ein. Mal sehen, wie es morgen oder übermorgen aussieht. Auch richtige Belege/Literatur sollte noch ergänzt werden. Das wird ein etwas größeres Projekt. Gruß. --Tavok 20:07, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Vorspann

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<einmisch>Da fehlt auf jeden Fall ein Vorspann vor dem Inhaltsverzeichnis.</einmisch>Es grüßt der Faltenwolf 22:31, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Richtig: Jetzt beginnt der Artikel mit dem dem dafür völlig ungeeigneten Satz:
Eine Steuer entsteht grundsätzlich schon dann, wenn der Steuerpflichtige die Voraussetzungen erfüllt hat, an die das Gesetz die Steuerpflicht knüpft.
Dieser Satz erklärt überhaupt nichts, ist schrecklichstes Beamten- oder Gesetzessdeutsch und kann allenfalls weiter hinten im Text gebracht werden, wenn dem Leser klar geworden (gemacht worden) ist, um was es eigentlich geht.
Wikilike wäre ein anfänglicher Definitionssatz, der mit der (fettgedruckten) Wiederholung des Lemmas beginnt.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:08, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Vorschläge zum Lemma

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Das jetzige Lemma empfinde ich als "unschöne behördeninterne Wortschöpfung" (= beamtenchinesisch, Behördenjargon), die besser vermieden und nicht in den normalen Wortschatz übernommen werden sollte. (Der Begriff "Steuerentstehung" ist zudem als Definition deshalb ungeeignet bzw. nicht eindeutig, weil damit auch die historische "Vorgeschichte der Umsatzsteuergesetzgebung" gemeint sein kann). Das in der ersten Zeile zur Erklärung benutzte "Entstehungsarten der Umsatzsteuer" wäre eine als Lemma geeignetere Formulierung. Die jetzige Erklärung würde dann auch unnötig bzw. wäre entsprechend umzubauen. Ich hätte aber auch nichts dagegen, wenn anderen eine noch bessere Formulierung für das Lemma einfällt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:42, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Weitere Ideen zum Lemma (zur Vermeidung des sperrigen Begriffs "Entstehungsarten"):
Soll- und Istversteuerung bei der Umsatzsteuer
Soll- und Istversteuerung (Umsatzsteuer) wäre auch geeignet, geht aber nach den Wikipedia-Regeln leider nicht: Dafür müsste es eine Soll- und Istversteuerung auch bei irgend einer anderen Steuerart geben, für die das Lemma dann heißen würde "Soll- und Istversteuerung (XY-Steuer)". Oder wird der Begriff "Soll- und Istversteuerung" doch bei einer anderen Steuerart verwendet? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:39, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo,

zum Titel des Artikels kann ich bemerken, dass mir an meiner ursprünglichen Bezeichnung nicht das Herz hängt. Würde "Entstehungsarten der Umsatzsteuer" auch annehmen. Das Gesetz gibt hier "Entstehung der (Umsatz)steuer" vor. Trotzdem sollte man doch so nahe an der entsprechenden Gesetzespassage bleiben, wie möglich. Man kann ja auch aus "Bismarck" nicht "irgend ein Typ mit Bart" machen, nur weil der Name nicht so häufig ist. Werde den Titel mal ändern, falls ich rausfinde wie. --Mp909 18:42, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Anmerkungen zur Textgestaltung

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Überall stehen jetzt im Fließtext Hinweise auf Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes (dort gibt es übrigens einen Absatz zur Entstehung!). Das muss überall so geändert werden, dass an diesen Stellen nur die Fakten in deutscher Alltagssprache stehen; erst nach dem Ende des Satzes wird mit < ref > auf die entsprechende Quelle verwiesen. Bei der jetzigen, in WP unerwünschten Darstellung wird der Leser nicht informiert, sondern gezwungen, den Paragraphentext anzuklicken, um sich zu informieren. Das führt bei Gesetzestexten dazu, dass er dort dem häufig nicht sehr verständlichen Paragraphendeutsch ausgesetzt ist und man nicht versteht, was da wirklich gemeint ist. Es ist ein Anliegen der Wikipedia, genau dies zu vermeiden und eine Übersetzung ins Alltagsdeutsch zu bieten: Der Leser soll im Fließtext allgemeinverständlich informiert werden und nur, falls er sich den Originaltext ansehen möchte, klickt er auf die Quelle.
Typisches (doppeltes!) Negativbeispiel:
Gilt § 20 UStG, entsteht die Umsatzsteuer abweichend der Regelung des § 16 UStG nach vereinnahmten Entgelten.
Mit diesem Satz kann der normale Leser überhaupt gar nichts anfangen.
Hier muss erstens anstelle von § 20 UStG stehen, was denn im § 20 drinsteht und nach dem Ende vom Satz kommt die Quelle dafür zwischen < ref > und < /ref >.
Hier muss zweitens anstelle von abweichend der Regelung des § 16 UStG in Alltagsdeutsch - vielleicht auch als Hinweis auf das ja schon oben hierzu erklärte - der Inhalt von § 16 ausgedrückt werden und nach dem Ende vom Satz kommt auch diese Quelle zwischen ein zweites < ref > und < /ref >.
Nach diesem Prinzip muss der gesamte Text überarbeitet werden.
Das erfordert Umdenken für jemanden, der jahrelang genau das Gegenteil gelernt hat, nämlich Fakten in Beamtendeutsch auszudrücken und der daran gewöhnt ist, in Paragraphen-Nummern zu denken.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:37, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, die Problematik mit den im Fließtext enthaltenen Paragraphen habe ich bereits ausführlich mit meinem Mentor (und anderen Nutzern) diskutiert. Es ist wohl so, wie es XenonX3 schreibt: "Bei Gesetzestexten und Bibelstellen wird wohl ne Ausnahme gemacht, das sind die einzigen Weblinks im Fließtext, die ich stehenlasse. Es gibt dafür auch Vorlagen, damit man die einfacher verlinken kann." und weiter von Umweltschutz:"Gesetzestexte und Bibelstellen sind ja keine Einzelnachweise, sondern die zugehörigen Primärquellen." Auch der von Dir zitierte Artikel Umsatzsteuergesetz enthält im Fließtext diese Links. Viele (oder alle, ich hab noch nicht geguckt) Artikel zu Rechtsthemen enthalten diese Links, z.B.: Einkommensteuergesetz, Eigenheimzulage. Somit sehe ich keine Probleme hinsichtlich meiner verlinkten Vorschriften. Der Artikel Umsatzsteuergesetz enthält tatsächlich einen groben Hinweis auf die USt-Entstehung, allerdings in einem sehr bescheidenen Rahmen. In der Diskussion zu meinem Artikel haben sich mehrere Nutzer schon über die Relevanz geäußert. Man könnte aber in dem UStG-Artikel aber einen Link zu meinem Artikel einfügen. Weiter bin ich der Meinung, dass ein abschließender Artikel über irgend eine deutsche Steuer viel zu umfangreich und unübersichtlich werden würde. Es gibt ja auch einen Artikel über "das Auto" und separate Artikel über diverse wesentliche Teile eines Autos z.B. Autofelge, Motor, usw. wobei die Unterartikel sich teilweise nochmals aufgliedern. Ich bin der Meinung, dass der Artikel über das UStG als grundsätzlicher Überblick reicht, allerdings die weiteren von der Rechtsnorm geforderten Handlungsweisen durchaus einen eigenen Artikel verdienen. Zum Beamtendeutsch: Leider drückt sich der Gesetzgeber in Rechtsnormen oft etwas umständlich aus. Allerdings sind diese Ausdrücke oder Darstellungsweisen die einzig Verbindlichen. Entscheidend ist im Zweifel der Wortlaut der Vorschrift. Von einem Physiker erwartet man ja auch nicht, dass er einen Artikel über die Quantenphysik in "einfacher" Sprache ausdrückt. Guck mal nach diesen Formeln: Heisenbergs Unschärferelation. Deshalb muss hier halt auch die Sprache der Rechtswissenschaft ein wenig durchscheinen. Gruß --Mp909 17:33, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich hätte ja auch nichts dagegen, dass diese Hinweise im Text stehen, aber allenfalls als Ergänzung, jedoch keinesfalls anstelle von Fließtext - darauf kommt es an: Der von mir oben zitierte Satz muss verständlich lesbar werden (OMA-tauglich, wobei OMA nicht die leibhaftige Oma ist, sondern der Benutzer ohne mindeste Ahnung); ob dann die Quellen dazu in Klammern dazwischen stehen oder hinter dem Satz, ist sekundär. Auch von einem Physiker wird in Wikipedia verlangt, dass er sich allgemeinverständlich ausdrückt; wenn das in Heisenbergs Unschärferelation (noch) nicht gelungen ist, gehört es verbessert.
Ich konstruiere mal einen Satz aus einer anderen Materie in dieser nicht gewünschte Form:
Wenn der Abfall nach § 17 kennzeichnungspflichtig ist, ist er gemäß § 18 zu entsorgen, anderenfalls gemäß § 20.
Solche Texte stellen eine Zumutung für alle Leser dar, die nicht täglich mit der Materie befasst sind und haben in einer Enzyklopädie nichts zu suchen. Da sollte etwa stehen:
Abfälle von Stoffen, die entsprechend der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind, sind als Sondermüll zu behandeln (§ 18), andernfalls als Hausmüll (§ 20).
Da scheint durchaus die Sprache der Rechtswissenschaft durch: Es ist klar und unmissverständlich ausgesagt, was der Gesetzgeber vorschreibt, aber dennoch ist es allgemeinverständlich formuliert.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 19:15, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Erstellen von Rechnungen

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Hallo,

könnte sich derjenige mal bei mir melden, der bei "Sollversteuerung - Grundsatz" die Sache mit der Rechnung als Grundlage für die vereinbarten Entgelte geschrieben hat. Würde da gerne nochmal drüber diskutieren, insbesondere im Bezug auf A 13.1 Abs. 1 S. 3 UStAE. --Mp909 21:57, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

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ist tot ..--46.14.19.143 18:21, 13. Mai 2015 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 08:20, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten