Diskussion:Empty Voting

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Quellen / Bedeutung des Phänomens Bearbeiten

Ist dies ein Phänomen, das auch in D (oder CH) beobachtet worden ist? Gibt es hierzu wissenschaftliche Quellen? Fallen Stimmrechte geliehener Aktien auch in die Berechnung von Stimmrechtschwellen? Danke für Ergänzung. Bei der Verknüpfung mit "Raubtierkapitalismus", bzw "Heuschreckendebatte" handelt es sich wohl eher Theoriefindung, da dies IMHO gegenwärtig eine eher fachliche Debatte ist, die mit diesen marktschreierischen Begriffen (noch) nicht verbunden worden ist -- Stauffen 11:58, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Also laut diesem Artikel ist in den meisten Aktienleihverträgen vorgesehen, dass die Stimmrechte entweder vor der Hauptversammlung an den Verleiher zurückgehen oder der Leiher davon keinen Gebrauch machen darf. Allerdings scheint dieses in Deutschland zumindest möglich gewesen zu sein, da der DGB ein Verbot dieser Möglichkeit gefordert hat. Diese Forerung zeigt auch, dass die Verbindung zwischen "Empty Voting" und "Heuschreckendebatte" vielleicht nicht in dieser transparenten Form, jedoch durchaus von im Thema involvierten Personen getroffen wurde. Einen interessanten Link zu einer etwas wissenschaftlicheren Auseinandersetzung mit dem Thema habe ich ergänzt - mehr bisher noch nicht gefunden. Grüße Bahnemann 14:55, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Hier die Bestätigung, dass dieses auch in Österreich möglich (gewesen) ist und dass davon auch Gebrauch gemacht wird /wurde. Grüße Bahnemann 14:58, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Hier im Artikel der WiWo steht auch drinnen, dass es wohl auch in Deutschland möglich (gewesen) ist und offenbar auch genutzt wurde. Entsprechend steigen wohl bei Übernahmeschlachten auch die Aktienleihpreise. Grüße Bahnemann 15:03, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Habe noch etwas gefunden was die Frage zur Situation in Deutschland beantworten sollte. Aus diesem Gesetzentwurf (im Absatz zu Nummer 10) geht hervor, dass auch die Stimmrechte aus geliehenen Aktien in Anspruch genommen werden sofern diese fristgerecht "angemeldet" werden. Daher verstehe ich das Ganze so, dass wenn die Stimmrechte angemeldet werden und wenn der entsprechende Leihvertrag keinen Ausschluss vorsieht, dass dann auch die Stimmrechte aus geliehenen Aktien engesetzt werden können. Grüße Bahnemann 16:00, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 02:37, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten