Diskussion:Elmar Schmähling

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von KuK in Abschnitt Ehemaliger Flottillenadmiral

Präsident einer Bundesoberbehörde? Bearbeiten

Wodurch wird das belegt? Ich habe im MAD-Gesetz keinen Hinweis gefunden, dass der MAD eine Bundesoberbehörde ist. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:40, 20. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Bei der Mehrzahl der MAD-Chefs ist die Kategorie drin, für eine eigene Kategorie sind es noch zu wenig Artikel, für eine eigene Navi-Leiste wie beim BND zuviel Rotlinks --Feliks (Diskussion) 08:56, 21. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Nach dieser Definition ist das MAD-Amt eindeutig keine Bundesoberbehörde, weil es nicht direkt dem BMVg untersteht und selber unterstellte Dienststellen hat. Ich habe die Kat entfernt. Gruß, --KuK (Diskussion) 22:50, 21. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Links Bearbeiten

  • Link 1: Der "Lebenslauf" stammt von einer Seite, die noch nicht einmal ein Impressum hat. Das ist mehr, als obskur. Wenn ich diese Seite richtig einordne ist das eine Hinterlassenschaft von Christoph Schlingensief, der vielleicht ein großer Künstler, aber sicherlich keine reputable Quelle im Sinne der Wikipedia war.
  • Links 2 und 3: Die Cilip - Seiten werden von Antivir als unzuverlässig eingestuft.
  • Link 4: Führt nicht zu einem Artikel über Schmähling, sondern auf eine Aktualitätenseite.

Alles nicht "vom Feinsten"

--Ulath (Diskussion) 15:52, 23. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ist in der Tat Müll, Munzinger ist da besser. Ich versuchs mal. --Feliks (Diskussion) 16:08, 23. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ich hör jetzt vorübergehend auf. Sollte wer weitermachen wollen: Im Spiegel steht viel, wohl auch die Hintergründe der Ablösung als MAD-Chef (der Klassiker: ne Affäre mit ner Sekretärin) und dass er als PDS-Kandidat wohl ein wenig aus der Art schlug und die DDR als unrechtsstaat bezeichnete. --Feliks (Diskussion) 15:08, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ehemaliger Flottillenadmiral Bearbeiten

Die Bezeichnung „ehemaliger Flottillenadmiral“ dürfte darauf zurückgehen, dass S. rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Das führt automatisch zur Entfernung aus dem Dienst- bzw. Ruhestandsverhältnis. Eine derartige Verurteilung zieht die Entfernung aus dem Ruhestandsverhältnis nach sich, und der Dienstgrad darf nicht mehr geführt werden (§53 Soldatengesetz). Das stand früher auch im Text, ist jedoch als „TF“ entfernt worden. Es ist also davon auszugehen, dass S. kein FAdm a.D. Mehr ist. Gruß, --KuK (Diskussion) 20:50, 28. Jan. 2020 (CET)Beantworten