Diskussion:Eingetragene Partnerschaft (Österreich)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Helium4 in Abschnitt EMGR-Entscheifung

Löschungen von ElRaki Bearbeiten

@ Webseite Partnerschaftsgesetz: Die Arbeiten grad fleissig dran, geht demnächst mit vielen Inhalten online, trust me ;-) @ Webseite RKL: Sehr wohl relevant, viel Hintergrundmaterial zum EPG incl. einer detaillierten Auflistung der Unterschiede zum Eherecht und aktuellen Entwicklungen. Wohl nicht ganz in der Materie drin, mh? -- Rfortner 19:59, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Späte Antwort von mir :) Als ich Website Partnerschaftsgesetz gelöscht habe, war da definitiv noch kein Mehrwert vorhanden. Mittlerweile ja, aber damals einfach unnötig. (Ein Vergleich ob auf partnerschaftgesetz.at mehr/andere Informationen sind als auf help.gv.at sind, wäre ganz gut. Mache ich mal die nächsten Tage.
Zu Website RKL: Das Hintergrundmaterial, dass du meinst ist nur unter den Publikationen zu finden oder? Dann wäre ich für einen Link direkt zu den Publikationen, sonst muss man auf der RKL-Seite erst suchen. Grüße, ElRakı ?! 00:57, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Kategorie Familienrecht Bearbeiten

@UHT: Bitte hier die offizielle Einteilung der Republik Österreich beachten, die das EPG auch dem Familienrecht zuordnet, siehe hier:

Entweder war die Änderung ideologisch motiviert (es gibt ja ein paar konservative Hinterbänkler im österreichischen Parlament die abstreiten dass Paare in EP, auch jene mit Kindern, Familien sind), oder Unwissenheit über das österreichische Rechtssystem, weil man (wir sprechen nicht immer die Gleiche Sprache) in Deutschland "Jura" und nicht in Österreich "Jus" studiert hat ;-)

Jedenfalls übernimmt das EPG in weiten Teilen das Ehe- und Scheidungsrecht (nahezu 1:1) und ist daher schon aufgrund der faktischen wie auch sachlichen Gleichförmigkeit zur Ehe Teil des Familienrechtes. Und die speziellere Kategorie (Familienrecht) schlägt in diesem Fall sowieso die allgemeinere (Privatrecht). ---- Beste Grüße Rfortner 12:02, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Urteil des Verfassungsgerichtshofes Österreich Bearbeiten

Im Januar 2013 hat der Verfassungsgerichtshof in Österreich entschieden, dass verschiedene Unterschiede zur Ehe im bestehenden Gesetz vrfassungswidrig sind. Zukünftig sind beispielsweise in Österreich Trauzeugen erlaubt.

auch künftig ist nunmehr regulär das Standesamt in Österreich geöffnet. 178.3.19.55 16:27, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Äußerung des österreichischen Kardinals Christoph Schönborn Bearbeiten

Der österreichischische Kardinal Christoph Schönborn erklärte im September 2015 in Wien, das Lebenspartnerschaften von homosexuellen Paaren zu respektieren seien und anzuerkennen seien. Die katholische Kirche wendet sich hingegen strikt gegen die Gleichgeschlechtliche Ehe.

LaraMaraKasandra (Diskussion) 04:13, 11. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 11:24, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Satzbau Bearbeiten

Es bestehen zahlreiche Diskriminierungen von Kindern lesbischen und schwulen Paaren mit.

Da hinkt etwas. --Helium4 (Diskussion) 01:34, 27. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

EMGR-Entscheifung Bearbeiten

Eingetragene Partnerschaft statt Ehe: Klage gescheitert orf.at, 27. Oktober 2017

Ein heterosexuelles Paar aus Österreich hatte geklagt, es bestünde Diskriminierung, da ihm eine eingetragene Partnerschaft (als Light-Version) nicht offen steht. Die Klage wurde nun am 26. Oktober 2017 am Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg abgewiesen. --Helium4 (Diskussion) 01:39, 27. Okt. 2017 (CEST)Beantworten