Diskussion:Bundesregierung Nehammer

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2A02:8388:C82:1E80:55E7:C6D:4BA8:AD73 in Abschnitt Tabelle veraltet

Angelobung: Kocher als Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Bearbeiten

@SCRAfan, ich habe auf meine Version zurückgesetzt, die ausführliche Begründung dazu nun hier auf der Disk:

Du änderst Kocher betreffend zurück mit ZQ Kocher wurde nur betraut, siehe verlinkte Aufzeichnung in der TVThek (70 Abs 1 beschreibt nur Vorschlagsrecht des Kanzlers, 77 Abs 4 die Betrauung, ausnahmsweise.

Dass 70 Abs 1 […] nur Vorschlagsrecht des Kanzlers [beschreiben] würde, ist mit dem nur eindeutig falsch. Denn:

Die Angelobung besteht mit gemäß Art 70 Abs 1 iVm Art 77 Abs 4 aus zwei Teilen:

  • Teil 1: Art 70 Abs 1 Satz 1 muss ganz gelesen werden:
    „Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt.“
    Der Satz besteht aus zwei Teilen: 1. Wie du richtig schreibst, auf Vorschlag des Kanzlers, und werden plus 2. die Mitglieder der BReg vom BP ernannt. Genau das ist der Fall: Kocher wurde vom BP zum Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ernannt (angelobt).
  • Teil 2: Mit der Ernennung/Angelobung geht die Betrauung des Ministeriums einher. Da Kocher mit dem Arbeitsministerium bereits ein Ministerium leitet und er nun zusätzlich mit der Angelobung als Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ein zweites Ministerium zur Leitung hinzubekommen hat, kommt die Ausnahmeregelung Art 77 Abs 4 zum Tragen: „Der Bundeskanzler und die übrigen Bundesminister können ausnahmsweise auch mit der Leitung eines zweiten Bundesministeriums betraut werden.“

Damit ist die Darstellung im Intro mit »Zum einen wurde Martin Kocher mit der Fortführung der Verwaltung im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betraut,« schlichtweg ebenso falsch, wie in der Tabelle die Formulierung »ab 11. Mai 2022 gemäß Art. 77 Abs. 4 B-VG mit der Leitung betraut«.

Hier noch die betreffende Passage der Angelobung transkribiert (leider wurde diesmal auf der Präsidentschaftswebsite darauf verzichtet, die Rede des Bundespräsidenten inklusive des verfassungsrechtlichen Teiles zu publizieren):

„… Ich komme jetzt zum verfassungsrechtlichen Teil; […] [Enthebung Schramböck; Noch-nicht-Enthebung Köstinger] … Gleichzeitig ernenne ich auf Vorschlag des Bundeskanzlers gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes Bundesminister Martin Kocher zum Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Die Ernennung von Norbert Totschnig zum Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, muss noch einige Tage warten. …“

Da heißt es also keineswegs, dass Kocher bloß hilfsweise »mit der Fortführung der Verwaltung [des] Bundesministerium[s] für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betraut« wurde. Wäre es so, wäre Kocher nicht neuerlich zu einem Bundesminister ernannt (angelobt) worden, sondern wäre die Textformel analog zu Eduard Müller mit der BReg Bierlein im Jahr 2019 (siehe unterhalb) so gewesen:
„Gleichzeitig betraue ich Herrn Martin Kocher gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.“

Um es besser zu verdeutlichen: Bei der Angelobung der Bundesregierung Bierlein ergab sich mit Eduard Müller so ein Fall, wie du es meinst, dass es nun bei Kocher der Fall wäre: Müller wurde gemäß Art 70 Abs 1 (nur) zum Bundesminister für Finanzen ernannt (angelobt), weiters wurde er – ohne zum Bundesminister eines weiteren Ressorts ernannt zu werden – gemäß Art 77 Abs 4 ausnahmsweise zusätzlich mit der Leitung eines zweiten Ministeriums betraut:

„Damit komme ich zu den verfassungsrechtlich wesentlichen Schritten: […]
[…]
Auf Ihren Vorschlag, Frau Bundeskanzlerin, ernenne ich gemäß Artikel 70 Absatz 1 B-VG:

  • [Namen und Ministeramt]
  • Herrn Eduard Müller zum Bundesminister für Finanzen,
  • [Namen und Ministeramt]

Weiters betraue ich Herrn Eduard Müller gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport.“

Entsprechend meiner obigen Ausführungen setzte ich auf meine auf meine Version zurück. --194.166.247.173 03:49, 13. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Hi @194.166.247.173, danke für deine ausführlichen Ausführungen und die Diskussion.
Leider ist für mich nicht die - vielleicht auch etwas flapsig formulierte, keine Ahnung, und verfassungsrechtlich nicht maßgebliche - Rede des Herrn Bundespräsidenten, die nur zur Anschaulichkeit dient, relevant. Vielmehr verlasse ich mich auf die offiziellen Angaben im Bundes-Verfassungsgesetz und auf der Website des Parlaments - leider können wir die Bestallungsurkunden nicht einsehen.
Wie du selbst geschrieben und transkribiert hast, wurde Kocher in Verbindung mit Artikel 77 Abs 4 B-VG ernannt. Wäre Kocher nicht mit der Leitung des Bundesministeriums betraut, sondern klassisch zum Minister ernannt/angelobt worden, wäre das Zitat von Artikel 77 Abs 4 nicht notwendig gewesen - Artikel 70 Abs 1 hätte gereicht. Artikel 77 Abs 4 handelt nämlich nur von der Betrauung. (Mal mit der Maßgabe gedacht, dass der mündliche Ausspruch des Herrn Bundespräsidenten "gilt".)
Weiters ist die Website der Parlamentsdirektion für Informationen dieser Art sicher als verlässliche Quelle anzusehen - das Parlament erhält seine Informationen über das aktuelle Regierungsteam direkt als Mitteilung aus dem Bundeskanzleramt. Und dort ist auf dem Profil von Martin Kocher eindeutig zu lesen, dass er nur mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betraut wurde.
Ich hoffe, das ist nachvollziehbar. --Liebe Grüße, SCRAfan 10:54, 13. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Danke, SCRAfan, für deine Antwort und das (voerst) Belassen meiner Version.
Von hinten beginnend: Ja, du hast recht, das Parlament bezeichnet Kocher in der Tat als mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betraut. Das verwundert mich sehr, zumal auch ich normalerweise eher den Parlamentsangaben, denn den Angaben auf den Ministeriumswebsites bzw. der BKA-Website vertraue. (Erinnerung an das Spektakel Löger, als das Parlament recht behalten hatte und das BKA im Lauf der Tage danach korrigieren musste.)
Die Ausnahmebestimmung Art 77 Abs 4 („Der Bundeskanzler und die übrigen Bundesminister können ausnahmsweise auch mit der Leitung eines zweiten Bundesministeriums betraut werden.“) lese ich keineswegs so, dass diese nur für den Ausnahmefall der einstweiligen Weiterführung und damit Leitung eines Ministeriums sein sollte. Vielmehr gilt diese Ausnahmebestimmung eben auch für den Fall, dass ein Minister in zwei Ressorts angelobt wird und er ausnahmsweise folgerichtig mit der Leitung der zwei betreffenden Ministerien betraut wird. Vgl. hierzu auch: Michaela Flatz: Die Regierungskrise 2019 aus verfassungsrechtlicher Sicht. Diplomarbeit an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Februar 2020, S. 20–23: »3.2.2 Vorschlag und Ernennung neuer Mitglieder der Bundesregierung«, »3.2.4 Angelobung neuer Mitglieder der Bundesregierung« und insb. »3.2.5 Betrauung eines Bundesministers mit der Leitung eines zweiten Bundesministeriums gemäß Art 77 Abs 4 B-VG« (Volltext; PDF, S. 21–24).
Zur Abrundung:
  • Die Ministeriumswebsite des (Noch-)BMDW in der heutigen Fassung sieht das so (Version gespeichert am 12. Mai 2022 im Webarchiv):
    „Am 11. Jänner 2021 wurde Martin Kocher von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend angelobt. Mit der Novellierung des Bundesministeriengesetzes wurden die Bereiche Arbeit, Familie und Jugend getrennt. Seit 1. Februar 2021 ist Martin Kocher Bundesminister für Arbeit. Am 11. Mai 2022 wurde Martin Kocher von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angelobt.“
  • Kocher präsentiert sich in seinem Twitter-Profil Stand heute mit: „Bundesminister für Arbeit, Digitalisierung & Wirtschaftsstandort“.
Somit zurück zum Anfang deines Beitrags: "Leider ist für mich nicht die - vielleicht auch etwas flapsig formulierte, keine Ahnung, und verfassungsrechtlich nicht maßgebliche - Rede des Herrn Bundespräsidenten, die nur zur Anschaulichkeit dient, relevant."
Die Angelobungsreden des Bundespräsidenten bestehen immer aus zwei Teilen: 1. den vielleicht "auch etwas flapsig formulierten" informellen Redeteil. Und 2. den verfassungsrechtlichen Teil, den der BP auch als solchen einleitet (habe ich oben in meinem Transkript ergänzt): Der Vorschlag, die Ernennung und die folgende Angelobung durch Gelöbnisformel und dem gefolgten "Ich gelobe" ist der bescheidmäßige Rechtsakt, "die Bestallungsurkunde stellt die formelle Dokumentierung des Ernennungsvorgangs dar" (sagt Walter-Mayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts).
Aber, um das vom Theoretisieren wegzubringen: Ich habe zuvor das Parlament angemailt, die Situation geschildert, und gebeten die Parlamentswebsite iSd Ernennung/Angelobung von Kocher durch den BP als BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort richtigzustellen bzw. allenfalls sich mit der Präsidentschaftskanzlei abzustimmen. Wenn die Antwort kommt, werde ich hier berichten. --194.166.247.173 22:41, 16. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Tabelle veraltet Bearbeiten

Kann mal jemand bitte diese Tabelle aktulisieren - alte Minister raus? Ich bekomme es einfach nicht hin... Bin ich froh, dass daran gearbeitet wird, leichter mit Tabellen arbeiten zu können, weil so ist das "ein Zustand". Danke. -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 16:35, 13. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Was konkret stört dich?
Die Tabelle gibt den aktuell gültigen Stand wieder. Die für den Abschluss der Umbildung notwendige Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG) ist noch nicht im Parlament beschlossen (steht für morgen, 15. Juni, auf der Tagesordnung der NR-Sitzung, nach Beschluss noch BR, Unterschriften u Kundmachung BGBl. im RIS – dauert also noch einige Tage, vielleicht Wochen). Wenn es soweit ist, sollte mMn die Tabelle nicht einfach umgebaut, sondern als alte Regierungsmannschaft bestehen bleiben und oberhalb eine neue Tabelle für die dann aktuelle Regierungsmannschaft angelegt werden, entsprechend den zwei Versionen des BMG. --194.166.192.39 19:46, 14. Jun. 2022 (CEST) (In der Diskussion oberhalb mit vorhergehender 30-Tage-IP.)Beantworten
@194.166.192.39: Hä? Die neuen Bundesminister (zB Kocher) wurden bereits vor über einem Monat angelobt? Und die bisherigen Minister (zB Anschober) stehen da auch nicht mehr drin? Ich verstehe deinen Beitrag nicht wirklich. -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 20:10, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hallo @TheTokl: die Tabelle ist aus meiner Sicht aktuell. Der Eintrag zu Margarete Schramböck ist beispielsweise mit dem Zusatz bis 11. Mai 2022 und der von Martin Kocher als ihr Nachfolger mit dem Zusatz ab 11. Mai 2022 versehen. Anschober war Mitglied der Bundesregierung Kurz II, nicht jedoch der Bundesregierung Schallenberg oder Nehammer. --M2k~dewiki (Diskussion) 20:29, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Die Tabelle ist zumindest heute veraltet, weil zwischenzeitlich das Bundesministeriengesetz geändert wurde, die aktuelle Fassung trat bereits am 18.7.2022 in Kraft. Demnach gibt es jetzt ein Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, das Kocher leitet. In der Tabelle ist er noch als Minister zweier getrennter Ministerien angeführt, die mit der in der Tabelle genannten Bezeichnung nicht mehr existieren. Das Landwirtschaftsministerium heißt auch nicht mehr "Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus" sondern "Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft".
Siehe: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/76/P1/NOR40245504 --2A02:8388:C82:1E80:55E7:C6D:4BA8:AD73 20:39, 31. Aug. 2023 (CEST)Beantworten