Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bundesfreies Gebiet“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Gemeindefreie Gebiete sind konzeptionell nicht ähnlich Bearbeiten

Folgende Passage gelöscht: "Konzeptionell ähnlich aber begrifflich nicht mehr erfasst werden beispielsweise gemeindefreie Grundstücke (möglich in Mecklenburg-Vorpommern, siehe § 10 Abs. 2 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V) bzw. gemeindefreie Gebiete." Es besteht vielmehr eine Entsprechung eher im Gegenteil zwischen gemeindefreiem Gebiet und bundesunmittelbaremGebiet. Denn in beiden Fällen gehört das Gebiet zum größeren Ganzen (Bund bzw. Staat), nicht aber zum Teil (Gliedstaat bzw. Gemeinde). --Pelagus 20:46, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten