Diskussion:Bundesfreies Gebiet
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Pelagus in Abschnitt Gemeindefreie Gebiete sind konzeptionell nicht ähnlich
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Folgende Passage gelöscht: "Konzeptionell ähnlich aber begrifflich nicht mehr erfasst werden beispielsweise gemeindefreie Grundstücke (möglich in Mecklenburg-Vorpommern, siehe § 10 Abs. 2 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V) bzw. gemeindefreie Gebiete." Es besteht vielmehr eine Entsprechung eher im Gegenteil zwischen gemeindefreiem Gebiet und bundesunmittelbaremGebiet. Denn in beiden Fällen gehört das Gebiet zum größeren Ganzen (Bund bzw. Staat), nicht aber zum Teil (Gliedstaat bzw. Gemeinde). --Pelagus 20:46, 25. Jan. 2009 (CET)