Bundesfreies Gebiet

Gliedstaatsgebiet eines Bundesstaatenmitgliedes außerhalb des Bundesgesamtstaates

Als bundesfreies Gebiet wird in der Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaft ein Gebiet innerhalb eines Bundesstaates bezeichnet, das zwar zum Gebiet eines seiner Gliedstaaten gehört, aber nicht zugleich auch zum Gebiet des Gesamtstaats.[1]

Der Begriff lässt sich auch auf Staatenbünde anwenden sowie überhaupt auf (bündische) Mehrebenensysteme, in denen ein Gebiet zu einem Teil (Mitgliedstaat, Element) gehört, aber nicht zum Ganzen (Bund, System).

Beispiele sind

Gegenstück zum bundesfreien Gebiet ist das bundesunmittelbare Gebiet, also ein Gebiet, das zum Gesamtstaat gehört, aber nicht zu einem seiner Gliedstaaten. Ein Beispiel dafür ist der Bundeshauptstadtbezirk Washington, D.C., oder (historisch) das Reichsland Elsaß-Lothringen.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Michael Schweitzer: Staatsrecht III. Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, 8. Aufl., Heidelberg 2004, S. 211 ff.; Günter Püttner: Verwaltungslehre, 4. Aufl., München 2007, S. 82.