Diskussion:Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 193.5.216.100 in Abschnitt Verschiebung?
Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2009112610032568 liegt seit dem 26. November 2009 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: Reinhard Kraasch 14:21, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo XenonX3 - warum sperrst Du meinen Artikel "Bundesamt für Veterinärwesen" wegen Urheberrechtsverletzung? Ich habe doch nur den öffentlich zugänglichen Gesetzestext mit Aufgaben des Bundesamtes zitiert. Der Autor Ewöl (nicht signierter Beitrag von Ewöl (Diskussion | Beiträge) 11:13, 26. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Moin, der Artikel ist teilweise von der Website kopiert, dafür brauchen wir eine Freigabe des Rechteinhabers. Die eigentliche URV ist nicht der Gesetzestext, sondern die Einleitung etc. Du hast in der QS gesagt, du wärst Mitarbeiter, dann sollte eine Freigabe kein Problem sein. Einfach das machen, was im Baustein steht. -- XenonX3 - (:±) 11:18, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ok. Alles klar! Habe an die ensprechende Erklärung an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt und bin nun gespannt. Ewöl--Ewöl 11:29, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Habe den Artikel jetzt stark erweitert (BVET im Geflecht mit Behörden und Organisationen, Geschichte, Literatur und alles mit Belegen versehen. Bitte den Artikel jetzt sichten, mir konkret sagen, welcher Mangel evt. noch besteht und sonst das Schild Qualitätssicherung entfernen (ich vermute, das kann/darf ich nicht selbst?) --Ewöl 10:23, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Verschiebung? Bearbeiten

Sollte der Artikel nicht besser auf das neue Amt verschoben werden? Oder ist es sinnvoll, dass er als historischer Artikel bestehen bleibt und das neue Amt einen eigenen Artikel bekommt? (Siehe [1].) Anka Wau! 19:33, 5. Mär. 2014 (CET)Beantworten

BUWAL => BAFU kann als Referenz herangezogen werden. Die Fälle sind vergleichbar. MfG 193.5.216.100 10:03, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten