Diskussion:Briefmarkenprüfung

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Anvilaquarius in Abschnitt Das Interessanteste fehlt

Abschnitt: "Prüfer-Verbände und Prüfstellen"

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Hallo zusammen, ich habe mir erlaubt, dass ganze etwas zu "straffen". Wer der erste Vorsitzende eines Verbandes war und wer den Vorgänger gegründet hat, ist für den eigenständigen Artikel wichtig. Nicht aber wo es eigentlich um die Prüfung an sich geht. Eventuell könnte man in Klammern hinter jeden Verband noch schreiben, seit wann es diesen gibt. Des weiteren sollte das ganze auch relativ ausgeglichen sein. Also zu jedem Verband sollte ungefähr gleich viel stehen (Neutraler Standpunkt). Dank Versionshistorie kann man ja auf die Vorgängerversionen zugreifen, sollte es mal zu den anderen Verbänden mehr geben. Also nix für ungut und Gruß kandschwar (Diskussion) 17:31, 13. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hallo kandschwar: ich habe einiges gestern Gelöschte wieder eingefügt, insbes. da Bund Philatelistischer Prüfer kurz vor der Löschung steht. Nach dessen Löschung kann man gerne die Details nochmal überarbeiten, aber bis dahin ginge ggfs. wertvolle Information verloren. Optimal ist das alles wirklich nicht, da gebe ich dir recht. Ich würde gerne auch zum VPP was einbringen, aber der Artikel Verband Philatelistischer Prüfer wurde bereits gelöscht, daher kann ich die Infos von dort nicht übernehmen (man hat den Inhalt leider auch nicht in das Vereins-Wiki geschoben!), und die Webseite des Verbandes ist aktuell offine. -- Bleddynefans (Diskussion) 13:01, 14. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Bleddynefans, sorry, aber das ist zu viel Information die hier nichts zu suchen hat. Das gehört in den jeweiligen eigenen Artikel, auch wenn es da gerade eine Löschdiskussion gibt. Dort habe ich eben auch mein Statement dazu geschrieben. Gruß kandschwar (Diskussion) 16:25, 14. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Es wurde nun (vorest) auf Behalten entschieden. Ich habe beantragt, dass ich den Text von Verband Philatelistischer Prüfer bekomme (die Webseite [vppev.de] ist schon länger offline, von Facebook kann man kaum Infos ziehen) und die Infos dann hier einbaue. Man müßte überlegen wie genau: zum BPP gibts halt nun das eigene Lemma, wenn man VPP hier ausfürlicher darstellt (da ja kein eigenes Lemma vorhanden) kommt es ggfs. wieder zu einem Ungleichgewicht... -- Bleddynefans (Diskussion) 10:11, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
@Bleddynefans: Selbst gelöscht Artikel können durch Administratoren wiederhergestellt werden, aber ist das jetzt noch wirklich nötig die Information jetzt wieder hervorzuholen? Ich finde die "Briefmarkenprüfung" jetzt schon recht gut ausgebaut und ich finde es könnte jetzt erst mal so bleiben. Ich bin ganz froh, dass ich den BPP-Artikel doch noch von der Löschung retten konnte, weil ich ihn für wichtig halte.--Thmsfrst (Diskussion) 12:58, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe mittlerweile den alten Artikel in meinem BNR (Benutzer:Bleddynefans/Verband Philatelistischer Prüfer‎), allerdings nur um daraus Infos für hier zu entnehmen! Werde mich vielleicht am Wochenende drum kümmern; will dann auch noch die anderen Verbände etwas erweitern. Man kann gerne die Kritik an VPP auch einbringen, sofern sie belegt ist. In der philatelie gab's ja hinreichend Stellungnahmen des BPP und BdPh, das rauszusuchen hab ich die Zeit nicht! -- Bleddynefans (Diskussion) 15:29, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hallo ihr beiden, da muss ich Thmsfrst recht geben, aktuell sollte es keine weiteren detaillierteren Infos hier rein, das gibt nur ein ungleichgewicht. Da Du (Bleddynefans) ja den VPP in deinem BNR hast, hast Du jetzt alle Zeit der Welt um diesen in Ruhe auszubauen und auch die entsprechenden Stellen aus der philatelie dazu rauszusuchen. Es muss ja nicht gleich heute und übermorgen sein. Irgendwann reicht ja. Ich z.b. muss ja ab und zu auch mal gut 80 km in die nächste Fachbibliothek fahren um eins zwei Seiten zu kopieren ähh recherchieren. Gruß kandschwar (Diskussion) 16:01, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Bebilderung mit Attesten und Befunden

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Ich hoffe das war jetzt die letzte Änderung bei diesen Bildern, sonst wäre eine Sperre des Artikels angebracht.--Thmsfrst (Diskussion) 20:00, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Bevor hier jemand wieder was ändert, bitte hier auf der DS die Gründe darlegen. Das kann man auch ohne Editwar zivilisiert ausdiskutieren.
Es geht bei den drei Abbildungen hier nicht darum, dass alle konkurrierenden Verbände ausgewogen repräsentiert sind, sondern es sollen lediglich die drei Attestarten Kurzbefund, Befund, und Attest bildlich dargestellt werden, um dem Leser den Unterschied zu verdeutlichen.
Wer will kann ja gerne Bilder in den Artikeln der einzelnen Verbände unterbringen. Zumindest Bund Philatelistischer Prüfer existiert ja schon, der VPP ist bei mir im BNR in Überarbeitung (dort werde ich zumindest 2 der Attestabbildungen unterbringen, den dritten wegen des Hakenkreuzes aber nicht), die Artikel zu den drei anderen Verbänden kann jeder Wiki-User selber anlegen.... -- Bleddynefans (Diskussion) 10:36, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten


Die Neufassung dokumentiert primär (und meist BPP-)Selbstdarstellungen und (Werbe-)Losungen

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1. Dokumentation von Selbstdarstellung und Wunschdenken

Die Bemühungen der an der Neufassung beteiligten Personen seien anerkannt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Neufassung des Artikels "Briefmarkenprüfung" durch die vielen Stützungen auf nicht neutrale Quellen wie Einzelnachweisen in Form von parteiischen (Internet-)Informationsquellen als Ergebnis weniger die „Briefmarkenprüfung“ als solche, sondern vielmehr die Selbstdarstellung bzw. das Selbstbildnis der in den Nachweisen überwiegend herangezogenen Prüfergruppierung dokumentiert wird. Durch den Einbau von beschönigenden Halbwahrheiten wird dies noch verstärkt.

Ein gutes Beispiel dafür bietet der Versionswechsel vom 27.Jänner 2014, 23:26 Uhr:

Von: „Gefälschte Briefmarken jedoch werden vom Briefmarkenprüfer zwingend als solche gekennzeichnet."

Zu: „Gefälschte Briefmarken jedoch werden vom Briefmarkenprüfer (zumindest beim BPP zwingend[3]) als solche gekennzeichnet.

(Referenziert auf die Internetquelle Prüfordnung des BPP mit der Begründung: „(→‎Prüfung: falsch-zwang nur (?) BPP, bei VPP besteht KEIN ZWANG)


Die Hervorhebung des BPP durch diese Anmerkung ist schon seit Jahren Tradition, richtiger wird sie damit aber natürlich nicht. (Vergleiche z. B. am 21.3.2011 im BDPh-Forum im Thread "VPP (Verband Philatelistischer Prüfer) - Wer weiß Genaueres?" (der als Ganzes gelesen den Blick auf die Realität schon besser freigibt) den Beitrag # 220 in Richtung des VP: "Der Verband, der eindeutige Fälschungen nicht zwingend als solche kennzeichnet, erfüllt nicht die Kriterien, die ich von einem seriösen Prüferverband erwarte. Eine solche - nicht zwingende - Regelung ist allein im Sinne der Weiterverwertung von betrügerischen Schlitzohren."

Ein kleiner, aber feiner Unterschied im Sinne des BPP durch Negativdarstellung anderer Prüfergruppierungen. Nur stimmt dabei weder "zumindest beim BPP" noch "zwingend", das belegt schon ein einfacher Vergleich der verschiedenen Prüfordnungen.


A) Vergleich der Inhalte der Prüfordnungen von BPP, VP, VÖB, VPEX und SBPV

BPP:

7.1. Falsche und verfälschte Prüfgegenstände erhalten den Stempel "falsch" und das dazu quergestellte Prüfzeichen, und zwar Marken in der Mitte der Rückseite und Briefstücke sowie Ganzstücke zusätzlich vorderseitig neben der Marke bzw. dem Wertstempel oder Stempel.

7.2. Echte, aber falsch entwertete Prüfgegenstände (Stempelfälschungen und Stempelverfälschungen) erhalten den Vermerk "Stempel falsch" und das dazu quergestellte Prüfzeichen, und zwar Marken in der Mitte der Rückseite und Briefstücke sowie Ganzstücke zusätzlich vorderseitig neben der Marke bzw. dem Wertstempel oder Stempel. Falsch gummierte Marken erhalten rückseitig in der Markenmitte den Vermerk "Gummi falsch" und das dazu quergestellte Prüfzeichen.

7.3. Fälschungen zum Schaden der Post, Spionagefälschungen und ähnliche zur Freimachung von Post-sendungen bestimmte Erzeugnisse erhalten kein Prüfzeichen, sondern werden gemäß Ziffer 5 behandelt. (Anmerkung: Ziffer 5 = Attest, Befund und Kurzbefund).

7.4. „Der Prüfer ist zur gut sichtbaren und untilgbaren Kennzeichnung von Fälschungen berechtigt und verpflichtet. …“

7.5. „Kann der Prüfer … nicht mit Sicherheit … das Vorliegen einer Fälschung oder Verfälschung bestätigen, so kann er den Prüfgegenstand mit dem Bemerken, dass ein eindeutiges Prüfergebnis nicht feststellbar sei, ohne jede Kennzeichnung zurückgeben."

VP:

6. … „Der Prüfer ist berechtigt, Fälschungen zu kennzeichnen.“

VÖB:

2.2. „… Falsche, bzw. verfälschte Prüfgegenstände sind als solche zu kennzeichnen.“ 5.5. Auf unerlaubte Art, oder in betrügerischer Absicht von echten oder nachgemachten Druckformen hergestellte Erzeugnisse, sind wie Fälschungen zu behandeln. 5.6. Kann der Prüfer … nicht mit Sicherheit … das Vorliegen einer Fälschung bestätigen, so kann er den Prüfgegenstand … ohne jede Kennzeichnung zurückgeben.

VPEX:

1.6 … ist der Prüfer verpflichtet von ihm mit Sicherheit festgestellte echte, aber mit falschen oder verfälschten Entwertungen oder Beiwerken versehene, falsche oder verfälschte Prüfobjekte als solche zu kennzeichnen. Er ist dazu auch berechtigt, wenn zur Herstellung solcher Produkte in offensichtlich rechtswidriger Weise originale Produktionsmittel eingesetzt wurden.

SBPV:

- Fälschungen und grössere Verfälschungen in der Regel als solche zu kennzeichnen.


B) Vergleichsergebnisse

Ohne näher darauf einzugehen, was genau eine Briefmarkenfälschung (die Definition auf Wikipedia ist nicht ganz richtig) und eine -verfälschung ist, kann man davon ausgehen, dass es zwei unterschiedliche Dinge sind (z. B. eine Ganzfälschung einer Marke und Verfälschungen bei einer echten Marke), zwischen denen richtigerweise zu differenzieren ist und auch in Prüfordnungen differenziert wird. So auch beim BPP (7.1, 7.2 und 7.5) , beim VÖB (2.2), VPEX (1.6) und beim SBPV. Unter dieser Prämisse ist es seltsam, dass in Ziffer 7.4 der Prüfordnung des BPP die Prüfer nur zur „Kennzeichnung von Fälschungen berechtigt und verpflichtet“ sind. Das bedeutet dem Wortlaut nach, dass es beim BPP nach Ziffer 7.4 weder eine Berechtigung noch eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Verfälschungen gibt. VÖB, VPEX und SBPV kennzeichnen hingegen laut deren Prüfordnungen sowohl Fälschungen als auch Verfälschungen.

Demnach könnte man im Artikel „Briefmarkenprüfung“ genausogut formulieren: Gefälschte und verfälschte Briefmarken jedoch werden vom Briefmarkenprüfer (beim BPP nur gefälschte Briefmarken[3]) als solche gekennzeichnet.

Mit einer solchen „Unterstellung“ würde man dem BPP aber Unrecht tun.

Ebenso, wie man es dem VP und anderen Gruppierungen mit der derzeitigen Formulierung tut:

Gefälschte Briefmarken jedoch werden vom Briefmarkenprüfer (zumindest beim BPP zwingend[3]) als solche gekennzeichnet.


Die Textierungen in den in den Ziffern 7.1, 7.2 und 7.5 mit Fälschungen und Verfälschungen bzw. falsche und verfälschte Prüfgegenstände) deuten auf ein Ungeschick oder Versehen bei der Formulierung von Ziffer 7.4 hin. Im Zweifel das Bessere annehmend sind gemäß den umgebenden Detaillisierungsregelungen in Ziffer 7.4 auch „Verfälschungen“ miteinzuschließen.

Analog sollte aber dasselbe auch für die Ziffer 6 in der Prüfordnung des VP gelten. Im Zweifel nimmt sich niemand das Recht, um es dann nicht auszuüben.

Bei undeutlichen Regelungen bzw. im Zweifelsfall ist grundsätzlich von einer Redlichkeit und Korrektheit von Prüfern auszugehen. Jedenfalls nicht davon, dass Prüfer derlei ausnutzen, um sich vor Kennzeichnungen von Fälschungen zu drücken. D. h., wer berechtigt ist, wird alleine deswegen Fälschungen markieren und sich nicht auf eine fehlende Verpflichtung ausreden, genauso wie, wer berechtigt und verpflichtet ist, sich nicht auf ein „nicht mit Sicherheit bestätigen können“ ausreden wird. Von einer zwingenden Kennzeichnung kann da bei beiden nicht mehr geredet werden. Wenn man also bei der BPP-Regelung von einer Korrektheit der Prüfer ausgeht, sollte man das auch beim VP tun. Oder e contrario, wer sich vor der Kennzeichnung von Fälschungen drücken will, kann das so (VP mangels expliziter Verpflichtung) oder so (BPP aufgrund leicht gegebener Unsicherheit) auch tun. Eine Hervorhebung des BPP findet daher in den Prüfordnungen keine Deckung.

Genauer sind in dieser Frage die Formulierungen in den Prüfordnungen von VÖB und VPEX. Der VPEX geht sogar noch einen Schritt weiter, indem die Prüfordnung die Prüfer überdies zur Kennzeichnung „auch berechtigt, wenn zur Herstellung solcher Produkte in offensichtlich rechtswidriger Weise originale Produktionsmittel eingesetzt wurden“, also die Kennzeichnung auch auf regulär nie verausgabte „Machwerke“ ausdehnt, die in Originalproduktionsstätten mit Originalproduktionsmitteln hergestellt wurden. Die Berechtigung der Prüfer kann in Verbindung mit dem ganzen Punkt und der davor stehenden Verpflichtung ebenfalls nur als gleichzeitige Verpflichtung angesehen werden.


C) Bei Anführung von "Verpflichtung" in den Prüfordnungen kann bei keiner Prüfergruppierung ein „Zwang“ entstehen, denn Zwang ist viel mehr als eine bloße Verpflichtung.

Vergleiche dazu nur unter „Pflicht und Zwang“ auf Wikipedia selbst: “Daraus resultiert, dass Pflichtausübung stets einer Gewissensprüfung und einer sorgfältigen Risikoabschätzung bedarf. … Beim Zwang hingegen wird etwas abverlangt ggf. auch ohne Einverständnis oder Einsicht. Das Erzwungene kann dann angenommen, abgewiesen oder erduldet werden.“

Das heißt, es existiert bei keiner Prüfergruppierung ein Zwang zur Kennzeichnung von Fälschungen oder Verfälschungen von Briefmarken! Eine Abhebung von anderen Prüfergruppierungen ist damit gar nicht möglich!


D) Endergebnis

Bei: „Gefälschte Briefmarken jedoch werden vom Briefmarkenprüfer (zumindest beim BPP zwingend[3]) als solche gekennzeichnet.“ ist weder „zwingend“ noch „zumindest“ richtig (bzw. wahr), die Änderung läuft auf eine - seit Jahren gepflegte - Beschönigung (Euphemismus) des BPP hinaus.


E) Und wie ist nun die reale Praxis?

Aus verschiedenen Gründen nochmals anders, aber die ist leider keinen zitierfähigen Nachweisen zugänglich.



2.) Weitere Anmerkungen zu Inhalten des Artikels Briefmarkenprüfungen

A) Zu „Prüferverbände“: Auch der Aufbau des Artikels auf der Basis von „Prüferverbänden“ zeigt die Übernahme von Selbstdarstellungen deutlich auf. Denn im deutschsprachigen Raum gibt es im Briefmarkenbereich (mit Ausnahme des VPEX, der behördlich als VERBAND zugelassen wurde) nur Prüferzusammenschlüsse in Form von VEREINEN. Somit bloß Prüfervereine und „Vereinsprüfer“, die sich selbst zu Prüferverbänden mit „Verbandsprüfern“ ernannt hatten, sei es über den Vereinsnamen (z. B. der Verein mit dem Vereinsnamen VÖB = Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer. Würde heute bei Neuantrag behördlich nicht mehr zugelassen werden) oder über die Vereinsstatuten, in denen sich die Vereinsmitglieder selbst zu "Verbandsprüfern" ernannten (z. B. BPP). Beim BPP gab es davor sogar die Selbsternennung bzw. -verleihung der Bezeichnung „Bundesprüfer“. Das war aber zuviel an „mehr Schein als Sein“ und wurde mangels „Bundes-Staatlich-Auch-Nur-Irgendetwas“ abgestellt. Welchen „Eindruck“ man mit der Selbstbezeichnung „Bundesprüfer“ erwecken wollte, kann sich jeder selbst denken.

B) Zu „Prüfer“: Interne Prüfungen, Nachweise, Prüfregeln, Ehrenkodizes? Selbstgestrickt ohne Außenkontrolle, nicht einmal die Öffentlichkeit ist - wie z. B. bei Universitätsprüfungen - bei Aufnahmeprüfungen zugelassen. Dazu gibt es nur in einem Satz einen Kritikansatz.

C) Zu „Prüfungsmitteilungen“: Lange Zeit waren nur Atteste und Befunde mit fälschungssicheren Maßnahmen versehen, Kurzbefunde wurden hingegen nur auf gewöhnlichem Papier ausgedruckt. Nachdem der VPEX 2012 auch Kurzbefunden mit Hologrammen schützte, zogen alsbald andere Prüfergruppierungen nach und versahen ebenfalls ihre Kurzbefunde mit Sicherheitsmaßnahmen, so z. B. der BPP mit neuen Vordrucken für Kurzbefunde. Im Artikel steht somit noch der alte Stand von vor zwei Jahren.

D) Zu „Prüfstandards“ und „Verhaltensgrundsätzen“: Papier und Internet sind geduldig, die Einhaltung nicht wirklich kontrollierbar und eine Sicherheit vor (auch seriellen) Fehlprüfungen bewirken sie in der Praxis schon gar nicht. Einzelnachweise mit Wunschdenken als enzyklopädisches Wissen.

E) Zu: „Seit 2006 hat der BPP seine Zusammenarbeit mit dem österreichischen Prüferverband VÖB … ausgebaut.“ (So stand es in früheren Versionen hier zu lesen und so steht es bis dato im BPP-Artikel auf Wikipedia). In der Löschdiskussion wurde die überregionale Zusammenarbeit als Argument dafür angeführt, diesen Artikel nicht zu löschen.

Ein schönes Beispiel für das Auseinanderklaffen von Selbstdarstellung und den realen Tatsachen. Die belegt ein Vorstandsmitglied des BPP selbst, indem es „als Vorstandsmitglied des BPP“ am 2.7.2012 im BDPH-Forum, Thread „Robert Brunel nicht mehr im BPP !!!“, im Beitrag #51 die Realität preisgibt. Mit dem Eingeständnis zu über zwei Jahre hindurch in Serie erfolgten Fehlattestierungen eines BPP- und zugleich auch VÖB-Prüfers, dieser habe „… diese besagten Atteste N I C H T für den BPP geschrieben hat, soll heißen, er hat diese Atteste für den VÖB ausgestellt und dieser ist ein eigenständiger Verein, der mit dem BPP nichts zu tun hat."

Aber klar: "Seit 2006 hat der BPP seine Zusammenarbeit mit dem österreichischen Prüferverband VÖB … ausgebaut.“ klingt da natürlich viel besser.

Faktum ist, dass die Prüfergruppierungen im deutschsprachigen Raum ALLE (von mir aus wechselseitig, aber letztendlich auch dann immer noch) SELBSTERNANNTE PRÜFER mit selbstbestrickten „Aufnahmeprüfungen“ und „Prüfregelungen“ sind. Anderes ist gar nicht möglich mangels staatlicher Ausbildungswege und staatlicher Kontrollen. Trotzdem gibt es permanent Bestrebungen einer Prüfergruppierung, sich (z. B. in jahrelang in Briefmarken- und Auktionskatalogen sowie in Magazinen platzierten Inseraten) von anderen Prüfern durch den Unterschied abzuheben, diese anderen seien (abwertend) bloß "selbsternannte "Experten" ", noch dazu in einem Zug gefolgt von "oder auch dubioser Anbieter". Dies wird in zunehmend verstärkten Maßen kritisiert, so auch im APHV-Magazin 12/2014, Seite 11, von Wolfgang Maassen, der die Kritik eines Versteigerers als "nicht leicht von der Hand zu weisen" aufgreift. Die Verwendung von "Selbsternannten "Experten"" "l ässt sich in seiner Negativität kaum steigern. Damit würden auch zahlreiche Fach- und Sachkundige in Arbeitsgemeinschaften genauso diskriminiert wie freie Prüfer oder Fachleute, die aus subjektiv zulässigen Gründen die Unabhängigkeit von Verbänden gewählt haben."

Es ist zu hoffen, dass nicht auch diese von der Realität weit entfernte Selbstdarstellung in den Artikel Briefmarkenprüfung einfließen wird.

F) Zu der Tabelle der einzelnen Gruppierungen

Neutral wäre, statt nur der ersten auch ALLE genannten Gruppierungen schon mit deren Bezeichnung zu verlinken Und ok, die zweite (VÖB) hat gar keine eigene Homepage., der VP hat derzeit keine Homepage. Die restlichen aber schon.


MFG

Nurliab (15:20, 9. Feb. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)


Hallo Nurliab,
habe deine Anmerkungen erstmal gründlich durchgelesn, und muß sagen, dass ich wirklich wenig damit anfangen kann. Anregungen, den Artikel tatsächlich zu verbessern, sehe ich kaum. Ich habe mich (ganz ehrlich geasagt mit Grauen) doch an einiges aus der Artikelfassung 14.01.15 erinnert, also bevor ich die Bearbeitung begonnen habe.
Mit fehlt an deinem Essay insbesondere die Objektivität in der Sache. Dass du den BPP (und auch die anderen) nicht magst, ist mir nun gänzlich klar. Hier in der Wikipedia geht es aber um nachgewiesene Fakten, nicht um Meinungen. (Beispiel: ich behaupte ja nicht, dass der BPP seine Prüfordung 100%ig einhält, oder was da drinnsteht wirklch astrei wäre; nur eben dass A B oder C so drin steht). Deine Generalkritik am Prüferwesen kannst Du gerne äußern, aber das hat mit enzyklopädischer Arbeit dann halt wenig zu tun! Daher gibt's ja Blogs und Foren wo jeder alles schreiben kann.
Ich greife (der Zeit geschuldet) erstmal nur wenige Punkte heraus:
  • Bei Beispielen und Zitaten muss eine Auswahl erfolgen, und einige Fakten und Umstände müssen u.U. exemplarisch abgehandelt werden. Da der BPP eben der größte und bedeutendste Verband ist, bietet er sich meist besser an also die anderen kleinen.... Eine Riesen-Tabelle, in der die Prüfordungegn Punkt für Punkt gegenübergestellt werde, wäre hier fehl am Platz.
  • Unter A) zitierst du Punkt 6 der VPP-Prüfordung; läßt aber Punkt 11 weg. Warum?
"11. [...] Für falsch oder verfälscht zu kennzeichnende Prüfgegenstände ab Mi. 300,00 € werden 1 % berechnet, höchstens 50,00 €, auch wenn keine Signatur angebracht wird. [...]"
Denn genau da liegt der Hund begraben: der BPP und VÖB verpflichtet seine Mitglieder zur (beim BPP: gut sichtbaren und untilgbaren) falsch-Kennzeichung, der VPP läßt sich eine Hintertürchen offen. Und genau diesen Unterschied wollte ich herausstellen. Zur weiteren Verdeutlichung (da gebe ich zu, dass ich dies früher hätte machen sollen) habe ich nun einen zweiten EN mit dem Zitat aus der VPP-Püfordung hinzugenommen.
Du stellt dies als "Negativdarstellung anderer Prüfergruppierungen" dar. Da frage ich nun dich: warum lassen diese Verbände denn das Hintertürchen überhaupt offen? Was hat ein Einlieferer davon, seine falsche Marken ungekennzeichnet zurückverlangen zu dürfen? Ich glaube das mit der "Weiterverwertung von betrügerischen Schlitzohren" hat schon eine wahren Kern. Oder?
  • Dein Punkt 2 A & C scheint mir fast vom VPEX abgekupfert zu sein. Das Herumhacken auf Verein und Verband scheint mir doch was eigenartig österreich-typisches zu sein. Nach deutschen Usus ist jede Aktiengesellschaft auch nur eine Sonderform des eingetragenen Vereins.
PS: warum wehrt sich der VPEX nicht gegen der VÖB? Aber du schreibst ja selber "Würde heute bei Neuantrag behördlich nicht mehr zugelassen werden", ist also dann doch rechtskonform. Oder?
  • Zu 2. F: entspräche nicht den Wiki-Regeln. Dazu gibts die zusammenfassenden Weblinks weiter unten. Den Rest der Vereine hier hinzuzufügen kann ja jeder machen. Ich habs (ehrlich gesagt) bisher übersehen.
PS: Die Prüfordnung des VPEX und SBPV habe ich (bisher) nicht so detailliert untersucht. Kann ja noch werden.
PS2: Den VPP totzuschweigen, wie dies Herr Maassen und der BDPh tun, ist nun auch nicht förderlich. Daher arbeite ich auch an einem neuen Artikel zum VPP‎
Ich hoffe du nimmt meine offenen Worte nicht allzu persönlich oder gar krumm. Wenn du konstruktiv mitarbeiten willst: sei herzlich eingeladen. Aber beachte die Grundsätze der Wikipedia dabei. Ein Gruß aus Deutschland in die Alpenrepublik! -- Bleddynefans (Diskussion) 20:46, 12. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Hallo Bleddynefans,

herzlichen Dank für deine Worte.

Wenn die Grundsätze von Wikipedia zur derzeitigen Form führen, dann soll es so sein. Für mich ist das im Ergebnis so, wie wenn man (ad deinem ersten Punkt) die Geschichte und die derzeitige Situation eines Landes, die „Fakten und die Umstände“, mit - weil eine „Auswahl erfolgen muss“ usw. - „Beispielen und Zitaten“ aus dem Parteiprogramm der größten und bedeutendsten Partei darstellt . Mit den objektiven Fakten des Parteiprogrammes hat das viel, mit denen der Realität aber kaum etwas zu tun.

Dur irrst, ich mag und schätze den BPP, seine Errungenschaften und insbesondere seine hohen Ansprüche. Ich erwarte aber, dass er (einzelne Mitglieder) sich zuerst um deren Einhaltung bei sich selbst kümmert, anderen Gruppierungen nicht generell Kompetenz abspricht und konkrete Kritik an sich nicht als Generalkritik am Prüfwesen, gar als generellen Feldzug gegen den BPP darstellt usw. Derlei sollte ein BPP gar nicht notwendig haben. Ebensowenig wie Selbsthervorhebungen mit „Bundesprüfer“, „Verbandsprüfer“ wie Herabsetzungen mit „selbsternannten“ Anderen. (Vgl dein Pkt 3. Eine Erkundigung bei der Behörde in Wien erbrachte: Die Bezeichnung VÖB ist nicht mehr rechtskonform, daher nicht mehr bewilligungsfähig, wird aber von der Behörde als „Altlast“ geduldet).

Zu deinem „Was hat ein Einlieferer davon, seine falsche Marken ungekennzeichnet zurückverlangen zu dürfen?“ : Kann er nicht, weil er das Recht zur Kennzeichnung in Pkt 6 anerkannt hat. Umgekehrt birgt ein Anspruch auf eine Signatur die Gefahr eines Nachfolge-Missbrauches von signierten billigen Stücken in sich.

Andererseits übergehst du das Fehlen der Kennzeichnungspflicht von „Verfälschungen“ beim BPP in 7.4. (Wieviel da drunter fällt, kann man in den Begriffsbestimmungen des BPP nachlesen). Könnte man auch als Hintertürchen ansehen, der Dimension nach eher sogar als riesiges „Vorderscheunentor“.

Und was ist beim SBPV mit: „Fälschungen und grössere Verfälschungen in der Regel als solche zu kennzeichnen.“? Nur „grössere Verfälschungen? Was ist „grössere? ALLES nur in der Regel? (Duden: „Regel: regelmäßig, fast ausnahmslos geübte Gewohnheit; das Übliche, üblicherweise Geltende“) Als NICHT JEDENFALLS! Auch ein Hintertürchen?

Aber gleich vorweg. Anders geht es gar nicht, sonst müsste der Prüfer JEDE, auch nur die geringste „Verbesserung“ bei einer Marke als Verfälschung kennzeichnen, sei es auch nur das geringfügige Ausbessern eines Zahnloches. Das wäre völlig unpraktikabel. Auch hier: Ein redlicher Prüfer wird die Grenze schon richtig ansetzen.

Last but not least: Eine Verpflichtung ist kein Zwang. Bei keiner Prüfer-Gruppierung gibt es rechtlich eine „zwingende Verpflichtung“, weswegen eine Differenzierung - welcher Art auch immer - unzulässig ist.

Zu PPS2: Siehe schon oben: Scheinbar meinen sie, dass der BPP diesen „Schutz“ notwendig hat. Seltsam!

MfG --Nurliab (Diskussion) 17:00, 15. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Verband Philatelistischer Prüfer

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Nachdem die Löschprüfung erfolglos was (ich hatte in meine BMR den Artikel zum VPP ausgebaut und versucht ihn wieder in der ANR zu bringen) habe ich die wichtigsten Informationen zum VPP nun hier eingebaut. Um ein zumindest grobes Ungleichgewicht zu verhindern, habe ich auch eine kurze Zusammnfassung zum BPP verfasst. Jetzt bleibts halt dabei, dass der BPP ein eigenes Lemma hat, der VPP nicht, deshalb muß erlaubt sein, den VPP hier etwas ausführlicher (gerade ja auch die Krtik daran) zu behandeln. -- Bleddynefans (Diskussion) 18:58, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ja es sieht ganz danach aus, dass der Artikel auf weiten Strecken eine lobbyistische Selbstdarstellung des BPP darstellt, wie der Ersteller des Abschnitts oberhalb evtl. ungewollt als Quintessenz zwischen den Zeilen erkennen lässt. Die Vehement ablehnende Antwort eines vermutlichen BPP-Mitglieds (o.ä.) und vermutl. auch ein Hauptautor des Artikels wirkt auffällig bestätigend, dass der Vorschreiber wohl "den Nagel auf den Kopf getroffen hat". Hier liegt m.E. ein Interessenkonflikt vor.--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 13:17, 18. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Das Interessanteste fehlt

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Vor lauter Selbstdarstellung und endlosen Text über Verbände, Statuten, Prüfungsordnungen und Zertifikaten fehlt das für den allgemein interessierten Leser eigentlich interessanteste, nämlich die Technik des Prüfens. Wie werden z.B. ggf. Farb-(Ver)fälschungen, Stempelfälschungen usw aufgedeckt? Welcher technischen Werkzeuge und Hilfsmittel bedient sich der Prüfer und wie und wozu werden sie eingesetzt? Genau mit diesen Fragen im Kopf bin ich beim Artikel gelandet, aber leider keinerlei Antwort zu finden--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 13:40, 18. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Völlig richtig! In dem Artikel steht ein bisschen drin, was Prüfer _nicht_ machen, und ansonsten nur für die allgemeine Öffentlichkeit völlig belangloses und langweiliges über das Verbandswesen. --Anvilaquarius (Diskussion) 10:46, 8. Mär. 2019 (CET)Beantworten

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Meiner Meinung nach ist der mehrfach gelöschte link https://briefmarken-pruefer.de/de/ aus folgenden Gründen für diese Seite wertvoll:

- in der Datenbank sind ALLE aktiven und ehemaligen (BPP) Prüfer gelistet, das ist für sehr viele Wikipedia User (und Sammler) interessant die wissen möchten, was es mit einer alten Signatur auf der Rückseite einer Briefmarken auf sich hat.

- die Informationen über die Prüfer sind vielfach mit weiterführenden Informationen zu dem jeweiligen Briefmarkenprüfer angereichert

- diese Informationen sind von Wilhelm van Loo über 40 (!) Jahre lang gesammelt worden und werden jetzt in dieser Form das erste mal öffentlich gemacht

- es wird aktiv daran gearbeitet die Seite noch umfangreicher zu gestalten – es werden neue „Briefmarkenprüfer“ sowie „Signaturen“ usw hinzugefügt.

- es ist die einzige Webseite über „Briefmarkenprüfer“ die auf eine Datenbank setzt, damit ist gewährleistet, dass man gezielt nach Prüfern suchen kann.

- näheres zu den Suchmöglichkeiten findet man hier: https://briefmarken-pruefer.de/de/FAQ.html

- Darüberhinaus sind hunderte weitere "Signaturen" "Atteste" und "Befunde" erfasst (also Signaturen die nicht von BPP Prüfern sind)

- die Seite ist wesentlich umfangreicher als der aktuell letzte Link „filatelia.fi/experts“

- Dass die Suchmaschine noch in der BETAPHASE ist steht da nur, weil noch Anregungen aufgenommen werden um die Suche zu verbessern – und perfekt kann eine solche Seite leider nie sein… Stephreef (Diskussion) 08:05, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten