Diskussion:Bossay-sur-Claise

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von H7 in Abschnitt Außer Betrieb

Außer Betrieb Bearbeiten

Nicht jede Bahnstrecke, die außer Betrieb ist, ist auch stillgelegt. Denn bei einer Stilllegung erlischt die Betriebserlaubnis. Die kann aber noch bestehen, wenn die Strecke außer Betrieb ist, d.h. also lediglich kein Bahnverkehr mehr stattfindet. Ich vermute aber, dass die Bahnstrecke stillgelegt wurde, da ich keinen Haltepunkt oder Bahnhof recherchieren kann (ist nur ein Indiz, kein Beleg).

In der Erstversion des Artikels war von einer "Bahnlinie" die Rede. Die kann aber nicht außer Betrieb sein, denn ohne Linienverkehr wäre es ja keine Bahnlinie mehr. Eine Bahnlinie (d.h. also Linienverkehr für Fahrgäste) kann aber auch "außer Betrieb" gesetzt (korrekte Formulierung: "eingestellt"!) werden, dann führt sie aber nicht mehr durch den Ort. Aber auf derselben Bahnstrecke könnte trotzdem noch Güterverkehr stattfinden (wie z.B. noch auf der Strecke der ehemaligen „Gredlbahn“, wo auch noch Güter- und Personen-Charterverkehr, aber keine Bahnlinie mehr existiert). Was genau dort "außer Betrieb" ist, sollte noch geklärt und mit einem Beleg angegeben werden. Da diese Angabe belegfrei war und auch noch ist und der genaue Sachverhalt nicht ohne weiteres überprüfbar ist, setzte ich da mal noch den Belege-Baustein. Denn Karten geben darauf leider keine Antwort. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 11:55, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten