Diskussion:Begleithund

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Anka Friedrich in Abschnitt Begleithund <=> Begleithundprüfung

Also der Satz "Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden." Heißt das, dass man erst Mitglied in einem Verein werden kann, wenn man diese Prüfung absolviert hat? Er klingt zumindest so. Ich dachte man muss erst Mitglied in einem Verein sein, bevor man die Prüfung machen darf. Das ist schon etwas verwirrend. --Barras 19:46, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Eigentlich ist der Satz eindeutig: Es ist die erste Prüfung, die man im vereinsmäßig absolvierten Hundesport ablegen kann und Grundvoraussetzung für alle weiteren Prüfungen und Wettbewerbe. Mitgliedschaft in einem dem VDH angeschlossenen Verein ist die Voraussetzung, umgekehrt kann man natürlich Mitglied in einem Verein werden, ohne dass der zugehörige Hund die Begleithundeprüfung bereits abgelegt hat. --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 20:00, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich denke das Problemwort an diesem Satz ist Eingansprüfung, denn dieses Wort läßt vermuten, das man vor dem Eintritt in einen Verein eine Prüfung ablegen muss. Tatsache ist ja, dass man sich auch ohne die als Eingangsprüfung zu verstehende Prüfung am vereininsmäßig organisierten Hundesport beteiligen kann. Weil eine Eingangsprüfung um am Sport teilzunehmen ist es nicht. --Barras 22:24, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Besser so? Anka Wau! 11:05, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ja! Nun ist es besser verständlich und führt nicht zur Verwirrung. --Barras 11:17, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

NPOV Beschreibt nur Situation im VDH -- Bad-reg 13:57, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Dann Sei mutig und änder das, solange die abweichende Prüfungsordnung von einem relevanten Verband herausgegeben wird. Gruss, --Cú Faoil RM-RH
I like Ike!
18:38, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ausbildung

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Ausbildung umfasst die Vermittlung von Vermögen, Kenntnissen und Wissen an einen Menschen beliebigen Alters durch eine ausbildende Stelle, bspw. eine staatliche Schule, eine Universität, oder ein privates Unternehmen. Ich entferne mal den Hyperlink zu Ausbildung. Hauptgrund dafür ist, dass Hunde keine Menschen sind... 88.77.180.207 03:58, 1. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich setze ihn wieder. Die Tatsache, dass der Artikel Ausbildung nur auf den Menschen abzielt, ist kein Grund ihn nicht zu verlinken. Hier muss dann der Nutzer die in WP derzeit nicht vorgenommene Verallgemeinerung vornehmen. Fakt ist, dass auch bei Hunden von Ausbildung gesprochen wird. (Solltest Du das bezweifeln, liefere ich auch einen Beleg.) Es steht Dir natürlich frei, den Artikel Ausbildung entsprechend zu ergänzen. Anka Wau! 14:00, 1. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Begleithund <=> Begleithundprüfung

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Mal ganz blöd gefragt: Könnten die Artikel Begleithund und Begleithundprüfung nicht zusammengefasst werden? Falls nicht, warum? Ich war auch mal so frei und stellte die Frage ebenfalls dort. --Ratatosk 18:47, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Können kann man viel. Ich halte es nicht für sinnvoll. Begleithunde sind – wie im Artikel nachzulesen (wenn auch noch zu kurz) – durchaus nicht nur Hunde, die eine Begleithundprüfung abgelegt haben. Mir wäre die hier viel zu dominant. Eher gehören für mich noch Begriffe wie Reitbegleithund oder Behindertenbegleithund in den Artikel. Der hat noch deutlich Potential. Anka Wau! 19:09, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten