Diskussion:Bauführer

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Der Begriff Bauführer ist in Österreich juristisch festgelegt. Der Bauführer haftet gegenüber der Baubehörde für die korrekte Ausführung der Arbeiten und muss meines Wissens Baumeister sein. (nicht signierter Beitrag von 62.47.137.214 (Diskussion | Beiträge) 09:34, 23. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Bauführer in Preußen vor 1903 Bearbeiten

Kann jemand einen Überblick über Bauführerprüfungen und Bauführer im 19. Jh. geben?--Le Huic (Diskussion) 12:43, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten


Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 06:24, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten