Diskussion:Bahnwärterhaus Seelenwald

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Bahnwärter in Abschnitt Wohnhaus?
Der Artikel „Bahnwärterhaus Seelenwald“ wurde im September 2016 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 30.09.2016; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Wohnhaus? Bearbeiten

Das Haus wird nicht nur Wohnzwecken gedient haben, sondern auch Diensträume gehabt haben. Wie ein badischer Streckenposten ausgestattet war, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Werkzeuge und Signalmaterial gehörte aber auf jeden Fall dazu. --Köhl1 (Diskussion) 21:39, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Das Haus hat ausschließlich Wohnzwecken gedient. Die Diensträume befanden sich in einem weiteren Gebäude auf der gegenüber liegenden Seite der Gleise. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:35, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich hatte das so verstanden, dass es bis 1921 das einzige Gebäude war. Dann war es anders als bei Preußens. --Köhl1 (Diskussion) 14:50, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
So, wie Reinhard es schildert, habe ich es auch aus Mülheim-Kärlich/Weißenthurm in Erinnerung: ein kleines Haus mit Garten und gegenüber – auf der anderen Seite der Gleise – das Schrankenwärterhäuschen. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 15:02, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Blockwärter und Bahnwärter hatten verschiedene Funktionen. Solange der Wärterposten als solcher besetzt war, wurde das Gebäude vom Bahnwärter und falls vorhanden seiner Familie bewohnt, so dass eine Nutzung als Wohngebäude für die Blockwärter ausscheidet. Dazu kommt, dass der Blockposten mehrschichtig besetzt war. Es ist also allenfalls denkbar, dass das Gebäude nach Auflassung des WP61 von einem der Blockwärter genutzt wurde, aber selbst da wäre ich nicht sicher. Zur Blockstelle gab es einen direkten Fahrweg nach Gremmelsbach und wie die Stellwerker zu ihrem Stellwerk kamen, blieb ihnen selbst überlassen. Bei abgelegenen Dienstposten war die Kreativität der Eisenbahner gefragt, was im Einzelfall übel ausgehen konnte. -- Bahnwärter (Diskussion) 05:26, 30. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken Bearbeiten

Der Terminus ist meines Wissens mit der Bahnreform 1994 d.h. mit Inkrafttreten des AEG eingeführt worden, bis dahin war für die Aufhebung solcher Dienstposten kein formelles Verfahren notwendig und letztlich Sache der zuständigen Bahndirektion. Da die bahndienstliche Nutzung gemäss Artikel bereits lange vorher endete, wäre hier eine andere Formulierung besser. -- 05:26, 30. Sep. 2016 (CEST)