Diskussion:Bahnhof Gerstungen

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Dk0704 in Abschnitt Todesfälle bei Grenzkontrollen

Grenzbahnhof Bearbeiten

Für die Zeit von 1871 bis 1945 bzw. ab 1990 war der Bahnhof definitiv kein Grenzbahnhof. Für die Zeit zwischen 1945 bis 1990 muss man sich auch nicht streiten. Für den Rest gilt zu bedenken, das die Strecke ab Gerstungen zu Hessen / Preußen gehört, die Strecke davor jedoch zu verschiedenen thüringischen Kleinstaaten. Auf jeden Falle gehörte die betroffenen Staaten zum Deutschen Zollverein. Ab 1866 somit zum Norddeutschen Bund. Damit wäre nur zwischen 1841 bis 1867 (erst ab hier ein förderaler Staat) noch ein Grenzbahnhof möglich gewesen. In dieser Zeit gab es zwar den Deutschen Bund, dieser war aber recht lose ... weitere Anhaltspunkte kann ich spontan erstmal nicht geben. Glaube aber auch nicht wirklich an Grenzkontrollen besonderer Art bzw. einen Grenzbahnhof im heutigen Sinne. -- Knergy 21:49, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wie die Grenzkontrollen im 19. Jhd. waren, weiß ich nicht, aber betrieblich war Gerstungen bis 1882 ein Grenzbahnhof. Und nach WK 2 im Personenverkehr ab 1963, im Güterverkehr bis Ende der 1950er (davor war es Wartha!).
Spezialität ist natürlich der Kaliverkehr BRD-Gerstungen-BRD (also der Anschluss von der Kalibahn bei Heringen) mit Kopfmachen in Gerstungen. --Global Fish 01:33, 11. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Zitat: "Ab 28. September 1963 wurde die Grenzabfertigung der Interzonenzüge von Wartha nach Gerstungen verlegt, die Züge nutzten seitdem die neue Strecke."

Das kann nicht sein - ich besitze noch meinen alten Reisepass mit dem Einreise- und Ausreisestempel von Wartha vom Juli 1977. Ein Einreisestempel vom Juli 1989 ist hingegen vom Grenzübergang Gerstungen.--Rumpelstilz (Diskussion) 00:18, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Vermutlich meint "Wartha" das da. Schau' mal genau hin, ob neben dem "Wartha" ein Auto oder eine Lok zu sehen ist.--Global Fish (Diskussion) 10:31, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Todesfälle bei Grenzkontrollen Bearbeiten

Wie konnte denn die Gerstunger Pfarrei zu DDR-Zeiten Sterbefälle nach Personenstandsgesetz beurkunden? Das war in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert Aufgabe der Standesämter. -- Reiftramoz (Diskussion) 23:15, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Wurde umformuliert. --Dk0704 (Diskussion) 10:51, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten