Diskussion:Amtshilfe der Bundeswehr aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stubenviech in Abschnitt Gliederung/Hoheitliche Aufgaben?

Beauftragung

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Eingangssatz: "Die Bundeswehr ist mit Hilfeleistungen anlässlich der COVID-19-Pandemie beauftragt worden."@KuK: von wem? Bibliotaker (Diskussion) 12:35, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Die Bundeswehr wird grundsätzlich von der Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt beauftragt. --KuK (Diskussion) 13:03, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Beleg? Und fallen die Amtshilfen auch unter "grundsätzlich"? Bibliotaker (Diskussion) 13:35, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Lemma

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Momentan "Hilfeleistungen der Bundeswehr aus Anlass der COVID-19-Pandemie 2020"

Schlage daher vor

Zu überlegen

  • "aus Anlass" - das ist der vorgegebene Grund, neutraler Fakt ist, dass es stattfindet "während", aber es kann während auch noch andere Amtshilfen der BW geben...

Auch suboptimal:

Bibliotaker (Diskussion) 12:51, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Um 12:51 eine Verschiebung anzudiskutieren und sie um 12:54 zu vollziehen ist für mich ein unfreundlicher Akt. Was bitte soll das? --KuK (Diskussion) 13:03, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
unfreundlicher Akt? Was bitte soll das? Hast du ausser persönlichem Angriff noch Inhaltliches vorzubringen? Bibliotaker (Diskussion) 13:21, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wenn man so etwas hier andiskutiert, sollte man Anderen, insbesondere dem Verfasser, wenigstens die Chance geben, sich zu äußern. Das nicht zu tun empfinde ich als unfreundlich, und das auszusprechen ist kein persönlicher Angriff. Über das Inhaltliche können wir reden, wenn wir uns über unsere Diskussionskultur einig sind. --KuK (Diskussion) 13:27, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Du hast die ganze Zeit die Chance dich inhaltlich zu äussern. Nutzt sie aber nicht. Bibliotaker (Diskussion) 13:31, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel als Ausgangsbasis geschrieben, und er wird sich entwickeln. Inhaltlich kann man über Vieles diskutieren, aber muss dafür auch die Zeit lassen und den Ton finden. Auf Deine Art zu diskutieren habe ich keine Lust. --KuK (Diskussion) 14:07, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Du brauchst doch gar nicht auf meine Art zu diskutieren. Du sagst nichts inhaltliches, sondern machst nur Attacken auf meine Person. Bibliotaker (Diskussion) 17:31, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Manche Verschiebungen finden gänzlich ohne Diskussion statt, ich habe immerhin klar meine Überlegungen dazu dokumentiert. Durch die Darlegung wird aus einer Verschiebung ein "unfreundlicher Akt"? Bibliotaker (Diskussion) 13:34, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Amtshilfe

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https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/im-einsatz/der-inspekteur-der-streitkraeftebasis-informiert

  • "Die Bundeswehr informiert an dieser Stelle zu Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19"
  • Meldungen "COVID-19: Reservisten beraten die Landratsämter", "Corona: Bundeswehr beliefert Senioren in Wilhelmshaven"
  • "Als Nationaler Territorialer Befehlshaber trägt der Inspekteur der Streitkräftebasis die Verantwortung für Amtshilfeverfahren im Inland."

Es gibt also wohl mehrere Verfahren. Bibliotaker (Diskussion) 13:30, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Gliederung/Hoheitliche Aufgaben?

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Moin, anscheinend hat man das gesamte Territoriale Netzwerk umgegliedert. Allgemein ist diese Seite von Thomas Wiegold recht aktuell.https://augengeradeaus.net/2020/03/bundeswehr-und-coronavirus-pandemie-vorbereiten-auf-eine-lange-krise/ --Stubenviech (Diskussion) 17:33, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten


Moin, ist das alles Amtshilfe gem. Art 35 Absatz 1 GG? Aus "Absicherung/Schutz" und "Ordnungs-/Verkehrsdienst" könnten doch auch hoheitliche Aufgaben interpretiert werden?--Stubenviech (Diskussion) 17:48, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

@Stubenviech: ich habe mal die Zwischenüberschrift rausgenommen, weil Beides zusammengehört. Dein Hinweis auf Augengeradeaus enthält wichtige Aussagen. In der Tat entsteht eine Nebenstruktur zu den Landeskommandos, die offensichtlich nicht für die neuen Aufgaben ausreichen. Zum anderen ist dort nachzulesen, dass es offensichtlich nicht allein um Art 35 Abs 1, sondern auch um die Absätze 2 und 3 geht. In der Presse war von ersten derartigen Anträgen aus Thüringen und Baden-Württemberg zu lesen. Was daraus wird, ist noch nicht abzusehen. Gruß, --KuK (Diskussion) 18:12, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Artikel 35 2/3 wären ein Hammer. Das wäre erstmalig, da es diese bei der Hamburger Sturmflut seinerzeit noch nicht gab. Wenn sich Fragen ergeben sollten, kann ich gerne versuchen, zu helfen.--Stubenviech (Diskussion) 18:26, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten