Diskussion:Amtshausberg

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Gwexter in Abschnitt Zusätzliche Bilder

Zusätzliche Bilder Bearbeiten

Ich hab das zusätzliche Bild auf Commons in die entsprechende Kategorie gepackt und eine Verlinkung über den Comons-Link gemacht. IMHO ist das bei einem so kleinen Artikel sinnvoller, als ihn mit Bildern zu überfrachten. Alternativ könnten 2-3 Bilder unten als Gallerie eingefügt werden. Wers aussuchen will, voran...Gruß--Emergency doc (Diskussion)≤≤RM≥≥ 14:20, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten


... hallo, ich finde, dass ein Bild von 1951, das u.a. die alte Weserbrücke zeigt, für viele ältere Leute, die noch leben, eine besondere Erinnerung darstellt. Es war damals in der Gegend die einzige Verbindung über die Weser. Aber das kann man natürlich nicht wissen, wenn man ganz woanders oder später aufgewachsen ist. Ein 60 Jahre altes Gemälde, und wenn es dilettantisch ist, mit 08/15 Fotos in einen Topf zu werfen halte ich offen gestanden für unsensibel. Aber das ist es vielleicht, was den besonderen Charme der Gegend ausmacht:-)


mfg

Hans- Joachim Krahe (nicht signierter Beitrag von 91.66.174.188 (Diskussion) 15:37, 11. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Moin, Nostalgie in allen Ehren und ich bin der letzte, der dagegen was haben dürfte. Aber das Bild sehe ich als ungeeignet an, weniger wegen handwerklicher Mängel, das kann man vernachlässigen, aber die Qualität der Darstellung ist mit Verlaub, extrem unzureichend. Ob wirklich ältere Leute (Die Bogenbrücke gab es übrigens noch bis Ende der 1970er-Jahre) ausgerechnet auf Wikipedia eine Erinnerung suchen, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt umfassendere Abbildungen. Übrigens ist der Gebäudekomplex rechts die Werft Büsching & Rosemeyer, die weiter stromaufwärts gelegene Werft Rasche kann des Blickwinkels wegen der Standort des Malers nicht sein. Weitere Stellungnahmen erbeten.
Eine Anmerkung noch: Das Bild wurde als "own work" lizensiert, ist damit das Fotografieren gemeint? Falls ja, dann müsste die Genehmigung des Malers (falls er noch lebt) oder seiner Rechtsnachfolger wegen möglicher URV bestätigt werden, näheres ist hier zu erfahren Wikipedia:Urheberrechtsfragen. LG --Gwexter (Diskussion) 16:43, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten