Conrad von Kienitz

deutscher Reichsgerichtsrat

Friedrich Wilhelm Conrad von Kienitz (* 6. Oktober 1865 in Eisleben; † 12. April 1949 in Celle[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Kienitz trat 1888 in den preußischen Staatsdienst ein. 1903 erfolgte die Beförderung zum Landrichter. 1907 ernannte man ihn zum Landgerichtsrat. 1909 folgte die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat. 1917 kam er an das Reichsgericht. Er war tätig im III. Strafsenat und V. Strafsenat sowie im VI. Zivilsenat. Ab 1927 betreute er das Nachschlagewerk des Reichsgerichts in Strafsachen. Er hatte als dienstältestes Mitglied die Leitung des III. Senats an Stelle des Senatspräsidenten, Reichsgerichtspräsidenten Bumke inne.[2] 1933 wurde er pensioniert.

Einzelnachweise

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  1. a b Genealogisches Handbuch des Adels, Band 17 (Adelige Häuser B, Band III), Limburg an der Lahn 1958, S. 261.
  2. Dieter Kolbe: Reichsgerichtspräsident Dr. Erwin Bumke - Studien zum Niedergang des Reichsgerichts und der deutschen Rechtspflege, Karlsruhe 1975, S. 121

Literatur

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  • Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929, S. 381.
  • Hans-Cord Sarnighausen: Ein Bildnis des 1933 pensionierten Leipziger Reichsrichters Conrad von Kienitz, Archiv für Familiengeschichtsforschung, Heft 1/2008, S. 22ff.