Conow (Feldberger Seenlandschaft)

Ortsteil der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft im Südosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern

Conow ist ein Ortsteil der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft im Südosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern.

Conow
Koordinaten: 53° 19′ N, 13° 29′ OKoordinaten: 53° 18′ 53″ N, 13° 29′ 25″ O
Eingemeindung: 13. Juni 1999
Postleitzahl: 17258
Vorwahl: 039831
Conow (Mecklenburg-Vorpommern)
Conow (Mecklenburg-Vorpommern)

Lage von Conow in Mecklenburg-Vorpommern

Dorfkirche in Conow (2011)
Dorfkirche in Conow (2011)

Namensgebung Bearbeiten

Conow Amt Feldberg wurde im Jahr 1393 Cunowe genannt. Der Name ist zusammengesetzt aus altslavisch kona vollenden oder altslavisch konỉ Pferd oder altslavisch kuna Marder, Ort des Kona oder Pferdeort oder Marderort.[1]

Geschichte Bearbeiten

Im Jahr 1845 befand sich dort ein Hof mit einer Mühle und Schmiede. Dazu fand er 5 Häuser mit Insgesamt 145 Einwohnern. Die Gemeinde gehörte zur Pfarre Carwiß.[2]

Geografie und Verkehrsanbindung Bearbeiten

Conow liegt südöstlich der Stadt Feldberg an der Landesstraße L 342. Unweit des Ortes liegen mehrere Seen: östlich der im Landkreis Uckermark gelegene 31,7 ha Große und der Kleine Karpfensee, südöstlich der 5,6 ha große Bibelsee, südwestlich der 395 ha große Carwitzer See und nordwestlich der 166 ha große Zansen. Südlich des Ortes erstreckt sich das 54 ha große Naturschutzgebiet Conower Werder, unweit östlich verläuft die Landesgrenze zu Brandenburg.

Sehenswürdigkeiten Bearbeiten

Baudenkmale Bearbeiten

In der Liste der Baudenkmale in Feldberger Seenlandschaft sind für Conow zwei Baudenkmale aufgeführt, darunter

Persönlichkeiten Bearbeiten

Mit dem Ort verbundene Persönlichkeiten Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Conow – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Paul Kühnel, Die slavischen Ortsnamen in Mecklenburg-Strelitz, S.15
  2. Johann Friedrich Kratzsch, Vollständiges topographisch-justitiarisches handbuch der sämmtlichen deutschen bundesstaaten, Band 2,Teil 1, S.257