Bodenseeufer (Landschaftsschutzgebiet, Altkreis Konstanz)

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Bodenseeufer ist ein vom Landratsamt Konstanz am 1. August 1957 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Städte Radolfzell und Konstanz und der Gemeinden Allensbach, Gaienhofen, Moos, Öhningen und Reichenau.

Landschaftsschutzgebiet Bodenseeufer

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Konstanz
Fläche 10,469 km²
Kennung 3.35.003
WDPA-ID 31921
Geographische Lage 47° 44′ N, 9° 8′ OKoordinaten: 47° 43′ 52″ N, 9° 7′ 44″ O
Bodenseeufer (Landschaftsschutzgebiet, Altkreis Konstanz) (Baden-Württemberg)
Bodenseeufer (Landschaftsschutzgebiet, Altkreis Konstanz) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. August 1957
Verwaltung Landratsamt Konstanz

Lage Bearbeiten

Das Schutzgebiet besteht aus 41 Teilgebieten, die entlang des Ufers des Überlinger Sees und des Untersees von der Gemeindegrenze zwischen Bodman-Ludwigshafen und Allensbach bis Öhningen verteilt sind. Das Gebiet gehört zum Naturraum Hegau.

Landschaftscharakter Bearbeiten

Das größte Teilgebiet zwischen Langenrain und Wallhausen umfasst Teile der charakteristischen, überwiegend bewaldeten Drumlin-Landschaft des Bodanrücks mit zahlreichen Klingen und dem Steil abfallenden Ufer zum Überlinger See. In diesem Teilgebiet befindet sich auch ein Golfplatz und landwirtschaftlich genutzte Flächen, in die einige Feuchtbiotope und Weiher eingestreut sind. Ein weiteres Teilgebiet umfasst die Insel Mainau und den Wald zwischen Litzelstetten und Egg. Auch der Konstanzer Loretto-Wald mit dem Strandbad Hörnle bilden ein Teilgebiet des Landschaftsschutzgebiets. Die übrigen Teilgebiete am Seeufer sind teilweise touristisch mit Campingplätzen, Uferpromenaden und Strandbädern überprägt, teilweise sind auch naturnahe Uferabschnitte mit Schilfröhricht und Auwaldresten Teil des Landschaftsschutzgebiets.

Zusammenhängende Schutzgebiete Bearbeiten

Die Zerstückelung des Landschaftsschutzgebiets in 41 Teilgebiete kommt im Wesentlichen durch die spätere Ausweisung zahlreicher Naturschutzgebiete entlang des Bodenseeufers zustande. Das Landschaftsschutzgebiet grenzt außerdem an die Landschaftsschutzgebiete Bodanrück, Bodenseeufer und Schienerberg. Es überschneidet sich in Teilen mit dem FFH-Gebiet Bodanrück und westl. Bodensee und den Vogelschutzgebieten Überlinger See des Bodensees und Untersee des Bodensees.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten