Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund

Amtsbezeichnung des Landvertretes beim Bund

Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund ist die Amtsbezeichnung desjenigen Ministers oder beamteten Staatssekretärs, der für die Koordinierung des Abstimmungsverhaltens von Nordrhein-Westfalen mit anderen Ländern im Bundesrat und allgemein für die Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit Bundestag und Bundesregierung zuständig ist.

Der nordrhein-westfälische Bevollmächtigte übt sein Amt teils in der Düsseldorfer Staatskanzlei aus, teils in der Berliner Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, die ihm untersteht. Er ist beim Bundesrat akkreditiert und gehört dessen „Ständigem Beirat“ an. Dieses Gremium besteht aus den sechzehn Bevollmächtigten der Länder. Ähnlich wie der Ältestenrat eines Parlaments ist es beratend für den Bundesratspräsidenten und das Bundesratspräsidium tätig.[1]

Sofern der Bevollmächtigte sein Amt als Staatssekretär ausübt, untersteht er selbst dem Minister für Bundesangelegenheiten („Bundesratsminister“) und dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen.[2]

Geschichte

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Bereits im Kaiserreich waren die Länder in Berlin mit Gesandtschaften beim Preußischen König vertreten. Auch in der Weimarer Republik wurden die Landesvertretungen beibehalten. Diese Tradition riss durch die Einführung eines Zentralstaats 1933 ab, wurde aber nach 1945 mit dem Wiederaufbau einer föderalen Ordnung in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und im Zuge des Vereinigungsprozesses 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erneut aufgenommen.

Bereits vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestanden auf Zonenebene gemeinsame länderübergreifende Strukturen. Von April 1948 bis zu seiner Berufung zum ersten Bevollmächtigten Nordrhein-Westfalens am 23. September 1949 war Carl Spiecker Vertreter des Landes beim Länderrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet.[3]

Von 1949 bis 2001 amtierte der nordrhein-westfälische Bevollmächtigte in der Bonner Vertretung des Landes, seit 2002 ist die Berliner Landesvertretung im Ortsteil Tiergarten sein Dienstsitz.

Bis 1990 wurde das Amt des Bevollmächtigten durchgängig von Mitgliedern der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wahrgenommen (dreimal, wenn auch nur kurzzeitig, sogar von Ministerpräsidenten: 1954, 1958–1959, 1980). Seit 1990 wird es hauptsächlich (1990–2000, 2002–2004, 2005–2010, seit 2017) von beamteten Staatssekretären ausgeübt. Von 2015 bis 2017 war der Bevollmächtigte erstmals in Personalunion auch Leiter der NRW-Landesvertretung.

Seit 1995 sind in Nordrhein-Westfalen – wie in vielen anderen Ländern – die Bundes- und Europaangelegenheiten institutionell miteinander verknüpft. 1998 ging die ursprüngliche Eigenständigkeit des nordrhein-westfälischen „Bundesratsministeriums“ verloren. Heute haben die Landesvertretungen in Berlin und Brüssel den Status von Abteilungen der Düsseldorfer Staatskanzlei. Sie unterstehen allerdings nicht dem Chef der Staatskanzlei, sondern dem in der Staatskanzlei angesiedelten Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie dem Bevollmächtigten.[4] Seit 2022 werden jedoch die Aufgaben des Ministers und des Chefs der Staatskanzlei beide von Nathanael Liminski wahrgenommen.

Bevollmächtigte des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund

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Bevollmächtigte des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund waren:

Literatur

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  • Lutz Kaßmann: Vom Rhein an die Spree. Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund 1949 bis 2009. Aschendorff Verlag, Münster 2010, ISBN 978-3-402-12883-1
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Einzelnachweise

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  1. Der Ständige Beirat auf der Homepage des Bundesrates.
  2. Organisationsplan der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Stand 1. Dezember 2010.
  3. Siehe CV Carl Spiecker (Memento des Originals vom 4. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtag.nrw.de auf der Website des Landtags NRW.
  4. Siehe Einzelnachweis 2.