Hallo Hamiglo! Das hier könnte Dich interessieren. Falls ja, nimm einfach Kontakt mit Benutzer:Nikrohist auf seiner Diskussionsseite auf. -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 12:14, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Bitte um Sichtung bei Grundbuchordnung, wenn einverstanden.

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Gruß und besten Dank! Traugott (Diskussion) 14:38, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Einsichtnahme: "Rechtshandlung" vs. "passive Nutzung"

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Hallo, Hamiglo, Danke für Deine Nachricht an mich. Ich bin der Meinung, dass die Einsichtnahme in das Grundbuch im § 12 GBO rechtlich geregelt ist. Der Fragesteller an die WP zum Thema GBO erfährt jetzt, welches die letzte Änderung an der GBO (speziell im § 12) gewesen ist und wann sie in Kraft getreten ist. Er kann über die Verlinkung auch den bisherigen Gesetzestext einsehen und erkennen, in welche Richtung die Gesetzesänderung geht. All das rechtfertigt mmN, die EINSICHTNAHME zumindest irgendwo zu erwähnen. Grüße, Traugott (Diskussion) 04:42, 13. Jun. 2020 (CEST)Beantworten