Postvereinsfarbe, auch Briefmarkenfarbe

Geschichte Bearbeiten

Bei den Postwertzeichen des allgemeinen Verkehrs sind die Postverwaltungen der einzelnen Länder an die Bestimmungen des Weltpostvertrags gebunden. Zunächst müssen die Marken die Bezeichnung des Ausgabelandes, möglichst in lateinischen Buchstaben und außerdem die Angabe des Wertes in arabischen Ziffern enthalten. Bei Wohltätigkeitsmarken, für die unabhängig vom Freimachungswert ein Zuschlag zu zahlen ist, muss der Freimachungswert klar erkennbar sein.

Auch für die Farbe der Marken bestehen Vorschriften. Bei den vielen Farbunterschieden, in denen die Postwertzeichen hergestellt wurden, regte schon das Königreich Preußen zur leichteren Prüfung der Freimachung der Sendung durch Schreiben des Generalpostamt vom 9. März 1861 bei den Mitgliedern des Deutsch-Österreichischen Postvereins an, für die Postwertzeichen zu 1, 2, und 3 Silbergroschen oder die diesen Wertbeträgen entsprechenden Marken gleiche Farben einzuführen, und zwar für 1 Silbergroschen rot, für 2 Silbergroschen blau und für 3 Silbergroschen dunkelbraun. Dem Vorschlage stimmten fast sämtliche Postverwaltungen des Deutsch-Österreichisch Postvereins zu. Siehe hierzu auch die Marken Baden Michel-Nummern 18–20; Bayern Michel-Nummern 9–11; Hannover Mi 17-19; Preußen Michel-Nummer 16–18; Thurn und Taxis Michel-Nummern 29-31; Luxemburg Michel-Nummern 18, 20, 22 und Österreich Michel-Nummern 26–28.

In die Weltpostvertrag war diese Übereinkunft zunächst nicht übergegangen, obwohl schon auf dem ersten Postkongreß in Bern (1874) Wünsche in dieser Richtung vorgebracht wurden. Auf allen folgenden Postkongressen wurde die Frage wieder erörtert, bis endlich der sechste Postkongress in Rom (1906) die Anwendung der Farben Dunkelblau, Rot und Grün für die den Gegenwerten von 25, 10 und 5 Cents entsprechenden Wertzeichen zur Vorschrift machte. Der Weltpostvertrag von Stockholm vom 28. August 1924 (Vollzugsordnung Artikel 5) enthält die Bestimmung, dass die Postwertzeichen, die die Grundgebühren des Vereins oder ihren Gegenwert in der Währung eines jeden Landes darstellen, in folgenden Farben hergestellt werden müssen:

  • die Freimarke im Werte der Gebühr für den einfachen Brief dunkelblau,
  • für die Postkarte rot,
  • für die 1. Gewichtsstufe der anderen Sendungen (Drucksache) grün.

Die durch die Vollzugsordnung zum Weltpostvertrag vorgeschriebenen Farben sind von den Postverwaltungen nicht immer angewandt worden.

Die Farbbestimmung sind auf Weltpostkongress Brüssel 1952 in der Neufassung des Weltpostvertrag weggefallen (Vollzugsordnung Artikel 182). Da sie durch die immer vielfarbiger werdenden Marken oft schwer oder gar nicht mehr einzuhalten war. Trotzdem versuchten seitdem immer noch viele Postverwaltungen, das ehemalige Farbenschema bis mindestens Ende der 1970er Jahre zu berücksichtigen, indem bei mehrfarbigen Marken als hervortretendste Farben grün, rot oder blau gewählt wurden. Bei farbgetreuen Reproduktionen von Gemälden zum Beispiel wird unter Umständen eine entsprechende Rahmenfarbe vorgesehen, die das Markenbild allerdings oft stört.[1]

Briefmarkenbeispiele Bearbeiten

Am deutlichsten ist die Vereinbarung an den Europamarken der CEPT zu erkennen. Anmerkung: Wobei sich die gezeigten Marken jedoch preislich schon unterscheiden!

Siehe auch Bearbeiten

  • bei der französischen Briefmarkenserie Marianne werden seit den 1990er Jahren die Briefmarken ohne Wertangabe herausgegeben. Nur durch die Farbe den Verwendungszweck bei Einzelfrankatur angeben, für den sie permanente Gültigkeit besitzen. Bei Mischfrankaturen werden sie zum jeweils aktuellen Verkaufspreis angerechnet. Zunächst betraf dies nur die roten Marken für einfache Briefe und Postkarten normaler Dringlichkeit (Prioritaire). Später erschienen auch Marken ohne Wertangabe in grün für weniger eilige Sendungen (Écopli/Économique) und in blau für Sendungen in die Europäische Union und die Schweiz.
  • Zinnoberroter Merkur Zeitungsbriefmarke aus Österreich, deren Wert nur an der Farbe erkennbar ist.
  • Gemeinschaftsausgabe
  • Weltpennyporto (HwBdPW, 1. Auflage S. 683)

Literatur Bearbeiten

  • Handwörterbuch des Postwesens
    • 1. Auflage; S. 511 (Absatz im Aufsatz „Postwertzeichen“)
    • 2. Auflage; S. 584 (wie 1. Auflage mit Ergänzung 1952)
  • Ullrich Häger: Großes Lexikon der Philatelie, Band 2 N-Z; Bertelsmann Lexikon-Verlag, 1978: "Postvereinsfarbe"; S. 104-105

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Großes Lexikon der Philatelie; S. 104-105

Kategorie:Briefmarke Kategorie:Philatelie