Hallo, ich habe einen Link oder eine mit einer GfbV-Quelle ausgestattete Meinung aus dem Artikel entfernt. Das hat folgenden Grund: Die GfbV ist eine Aktivistenorganisation. Sie arbeitet keinesfalls mit wissenschaftlichen Mitteln und transportiert nicht nur nach meiner Meinung neurechte Inhalte.[1] Die Ansichten solcher weltanschaulicher Vereine sind nur in Ausnahmefällen wiederzugeben, wenn sie wie beispielsweise Kirchen, ADAC oder Gewerkschaften über eine hohe Öffentlichkeitswirkung verfügen, und müssen dann gemäß WP:NPOV als z.B. kirchliche Meinung attributiert und gesondert am Ende des Artikels dargestellt werden. Die GfbV verfügt über begrenzte Öffentlichkeitswirkung: LexisNexis findet im Zeitraum 22. Februar 2007 bis 21. Februar 2008 41 Fundstellen in einer Reihe deutschsprachiger Tageszeitungen zwischen tageszeitung und Berliner Kurier. Attributiert kann sie in seltenen Fällen daher als Meinungsäußerung wiedergegeben werden, dies setzte allerdings einen reflektierten Umgang mit GfbV-Positionen voraus, ähnlich wie dies bei anderen Interessengruppen getan würde.

Disclaimer: Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass meine Entfernung der GfbV-Ansicht nicht bedeutet, dass diese Ansicht inhaltlich falsch oder wissenschaftlich unhaltbar wäre. Sie ist schlicht nicht reputabel, mehr nicht, inhaltlich mache ich keine Aussage. Oft lässt sich für eine der GfbV-Ansicht ähnliche Meinung in journalistischen, manchmal sogar wissenschaftlichen Quellen finden: Diese kann dann selbstredend mit Quelle in den Artikel eingebaut werden.

Ideologische Position Bearbeiten

Die GfbV sieht es selbst absurd an, dass sie völkische Inhalte transportieren soll. Das verwundert wenig, sind solche doch "I Bäh". Doch auch wenn viele GfbV-Mitglieder es nicht wahrhaben wollen, so ist die folgende Argumentation über die Ideologie der GfbV aus einer Doktorarbeit doch schlüssig:

  • «„Bedrohte Völker“ werden wie „bedrohte Pflanzen“ zu naturgegebenen Wesen erklärt, die um des Erhalts der kulturellen und biologischen Vielfalt der Welt wegen zu retten sind. […] Die GfbV versteht sich ebenso als „Anwalt“ von Kurden wie von Tibetanern, Bosniern, Tschetschenen, Russlanddeutschen, deutschen Minderheiten in Osteuropa und vielen anderen „Völkern“ der Welt. Die „Zerstörung Hunderter kurdischer Dörfer“ wird in einem Atemzug mit „diskriminierenden Verordnungen“ gegenüber russlanddeutschen Aussiedlern kritisiert. Auch völkischen Nationalisten, die Mischehen als eine Gefahr für das Eindringen fremder Kulturelemente sehen, bietet die GfbV ein Forum. Die Auswahl der „Volksgruppen“, die die GfbV unterstützt, scheint zunächst willkürlich. Beim näheren Hinsehen zeigt sich jedoch eine Trennung zwischen zu fördernden autochthonen Minderheiten und allochthonen Minderheiten, die nicht unterstützt werden. Als eines ihrer Ziele nennt die GfbV den „Schutz des sprachlichen und kulturellen Erbes Europas“: „Rechte für europäische Nationalitäten und Minderheiten müssen in allen europäischen Staaten ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden, damit neue Kriege wie in Bosnien oder Kosovo verhindert werden. Daran arbeiten wir gemeinsam mit anderen Minderheitenorganisationen.“ (pogrom Nr. 200, 1998) Das Interesse der GfbV beschränkt sich aber innerhalb Europas auf „europäische Minderheiten“. Die Forderungen zugewanderter Minderheiten nach kulturellen Rechten werden nicht aufgegriffen. Die GfbV veranstaltet zwar Kampagnen für die Rechte der Kurden in den Herkunftsländern, sie setzt sich für kurdische und andere Flüchtlinge ein, aber sie engagiert sich nicht für die Forderungen allochthoner Minderheiten in Deutschland wie türkische oder kurdische Zuwanderer. Dem Weltbild der GfbV liegt ein statischer Kulturbegriff zugrunde. In dieser Vorstellung sind „Völker“ unveränderliche Größen, die es zu schützen gilt. Diese „Völker“ sind an ein – naturgegebenes – Territorium gebunden. Eine so konstruiertes Weltbild ist nicht geeignet, die sich durch Migrationsströme verändernde Welt zu erfassen.»[2]

References Bearbeiten

  1. Z.B. https://jungle.world/artikel/2003/36/globale-vertriebene oder http://www.sopos.org/aufsaetze/4010525731242/1.phtml (Ich teile die Gesamtargumentation der Autoren nicht durchgängig, stimme ihnen aber in diesem Punkt zu)
  2. Skubsch, Sabine: „Kurdische Migrantinnen und Migranten im Einwanderungsland Deutschland“, Doktorarbeit an der Universität Duisburg-Essen: Duisburg, S. 15.