Die in der Verfassungsordnung der Republik Litauen gewährleisteten Menschenrechte sind in den Artikeln 18 bis 37 der litauischen Verfassung niedergelegt. Daneben gehört das Land seit seinem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 zum Geltungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ist zahlreichen internationalen Abkommen zum Menschrechtsschutz beigetreten, darunter dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese sind als völkerrechtliche Verträge gemäß Artikel 138 Absatz 3 der litauischen Verfassung Bestandteil des litauischen Rechtssystems, wenn sie vom Parlament (Seimas) ratifiziert wurden.

Seit der Unabhängigkeit von der Sowjetunion im Jahr 1991 hat sich die Menschenrechtslage in Litauen stetig verbessert. Menschenrechtsorganisationen werfen dem Land allerdings vor, insbesondere nach dem Beitritt zur EU den Menschenrechten kein ausreichendes Gewicht mehr in der Politik einzuräumen, was in bestimmten Bereichen sogar zu erneuten Verschlechterungen geführt habe. Im Mittelpunkt der Kritik stehen dabei vor allem die Gewährleistung und der Schutz der Rechte von Minderheiten, hierbei insbesondere sexueller sowie ethnischer Minderheiten. Nach wie vor ungeklärt ist zudem Litauens Rolle in der Verschleppung und Folterung der Terrorverdächtigen Mustafa Ahmed al-Hawsawi und Abu Subaida durch Geheimdienste unter US-amerikanischer Führung.

Rechtliche Situation

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Menschenrechte in der litauischen Verfassung

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Internationale Verpflichtungen der Republik Litauen

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Problembereiche

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Diskriminierung von Minderheiten

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Ethnische Minderheiten

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Minderheitensprachen
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Bildungssystem
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Diskriminierung in Beruf und Beschäftigung
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Rassismus und Hate speech
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Sexuelle Minderheiten

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Rolle Litauens im "Krieg gegen den Terror"

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Justizwesen und Strafvollzug

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