Das Arbeitsgericht Karlsruhe, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der neun baden-württembergischen Arbeitsgerichte.

Arbeitsgericht Karlsruhe

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe in der Ritterstraße 12 im denkmalgeschützten früheren Abgeordnetenhaus in der Nachbarschaft des Ständehauses.[1]

Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Städten Karlsruhe und Baden-Baden, dem Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Rastatt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

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Dem Gericht sind das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

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Commons: Arbeitsgericht Karlsruhe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Abgeordnetenhaus, heute Arbeitsgericht. In: Datenbank der Kulturdenkmale. Stadt Karlsruhe, abgerufen am 9. August 2022.

Koordinaten: 49° 0′ 32,9″ N, 8° 24′ 2,5″ O