Anna von Plauen (Gernrode)

Äbtissin des Stifts Gernrode (1532–1548)

Anna von Plauen (* 1506; † 18. März 1548 in Gernrode) war Äbtissin des Stifts Gernrode von 1532 bis 1548.

Leben Bearbeiten

Anna war eine Tochter von Heinrich III. von Plauen, Burggraf von Meißen und Barbara von Anhalt-Köthen, Tochter von Fürst Waldemar VI. von Anhalt-Köthen und Margarete von Schwarzburg-Blankenburg.

Nachdem Anna 1532 zur Äbtissin ernannt wurde, setzte sie das Werk ihrer Vorgängerin Elisabeth von Weida fort und förderte reformatorische Ideen im Stift. 1533 wurde die Stiftskirche in eine gewöhnliche Pfarrkirche umgewandelt, in diesem Jahr wurde auch der Bau einer Elementarschule abgeschlossen, der durch Pfarrer Stefan Molitor und Elisabeth angeregt worden war. In dieser sollten Kindern unterer sozialer Schichten Grundkenntnisse vermittelt werden, im Sinne Luthers.

 
Wappen von Gernrode bis 1993

1539 verlieh Anna als Territorialherrin dem Ort Gernrode das Recht, ein Siegel und ein Wappen führen zu dürfen, was einer einfachen Stadtrechtsverleihung entsprach.[1][2] Der Löwe im Wappen geht auf ihre Familie Reuß zurück und ist bis heute in diesem enthalten. 1545 fand die erste evangelische Kirchenvisitation im Stiftsgebiet unter Superintendent Molitor statt.

Literatur Bearbeiten

  • Hans Hartung: Zur Vergangenheit von Gernrode. Carl Mittag, Gernrode 1912. S. 70f.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. „Anna des Freyen weldtlichen Stiftes Gernrode Aptißin des Heylg. Röm. Reiches geborne Burggräfin zu Meißen, Gräfin zu Hartenstein und Frauen vom Plauen etc. hat dem Rath und gantzen Gemeine des Fleckens Gernrode mit einem Sigil wie folget begabet und begnadet, Nemlich mit zween rothen thürmen, Einer gelben Thüre darzwischen, und einen gelben Leuen zwischen den beiden Thürmen cmporstehend, und mit dem rechten forderfuße des einen thurms Knauff begreifend, Solches alles in einem weißen felde“. Aus dem Saalbuch von 1663, wiedergefunden 1937.
  2. Johann Christoph Beckmann: Historie des Fürstenthums Anhalt. Band 1. Zerbst 1710. S. 183