Amtsgericht Hohenmölsen

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hohenmölsen

Das Amtsgericht Hohenmölsen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hohenmölsen.

Geschichte Bearbeiten

Von 1849 bis 1879 bestand in Hohenmölsen die Gerichtskommission Hohenmölsen des Kreisgerichts Weißenfels.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Hohenmölsen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Naumburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Hohenmölsen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Weißenfels der Stadtbezirk Hohenmölsen, der Amtsbezirk Domsen sowie Teile der Amtsbezirke Webau, Köttichau und Ober-Werschen.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Hohenmölsen 1943 zunächst in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Weißenfels umgewandelt und diese 1945 geschlossen.[3]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 481–482, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 453 online
  3. Behördengeschichte beim Landesarchiv