Amtsgericht Bad Urach
Das Amtsgericht Bad Urach ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört zu den sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Tübingen.
Gerichtsbezirk und -sitz Bearbeiten
Sachlich zuständig ist das Amtsgericht für alle erstinstanzlichen Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Der Gerichtsbezirk des AG Bad Urach umfasst die Gemeinden Bad Urach, Dettingen/Erms, Grabenstetten, Grafenberg, Hülben, Metzingen, Riederich, Römerstein und St. Johann.[1]
In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Tübingen[2] zuständig. Zwangsversteigerungssachen werden beim Amtsgericht Reutlingen durchgeführt. Handels-, Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sind beim Amtsgericht Stuttgart konzentriert.
Dem Amtsgericht Bad Urach ist das Landgericht Tübingen übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.
Gebäude Bearbeiten
Das Gericht befindet sich Beim Schloss 1 in 72574 Bad Urach.
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- ↑ Amtsgerichtsbezirk Bad Urach, abgerufen am 11. September 2022
- ↑ Zuständigkeiten Orts- u. Gerichtsverzeichnis, 11. April 2012
Koordinaten: 48° 29′ 31″ N, 9° 23′ 51,2″ O