Das Amtsgericht Aldenhoven war ein bis 1932[1] in Aldenhoven beheimatetes Amtsgericht, das dem Landgericht Aachen unterstellt war. Sein Bezirk wurde überwiegend dem Amtsgericht Jülich zugewiesen.[2]

Schon im späten Mittelalter besaß Aldenhoven neben Marktrechten eine eigene Gerichtsbarkeit, Finanzhoheit und Mannkammer.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Preußische Gesetzsammlung 1932, S. 253
  2. Preußische Gesetzsammlung 1932, S. 301, 306