Wikipedia Diskussion:Vorbereitung WLX 2023

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von GPSLeo in Abschnitt Treffen Planungsgruppe Preisverleihung

Zur Info als Juroren der letzten drei Jahre Bearbeiten

Hallo zusammen, das zur Info für euch, falls ihr Zeit und Lust habt

Gruß --  Thomas 14:11, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten

@Matthias Süßen, Ermell: ich hatte ja mit euch schon mal geschrieben, ich hoffe, dass der Termin passt. --  Thomas 14:12, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Was ist die Nachricht???? --Lutheraner (Diskussion) 14:17, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Lutheraner, das war auch meine erste Reaktion, dann habe ich mir die Mühe gemacht von der Diskussionsseite auf die Benutzerseite zu wechseln. --Wuselig (Diskussion) 14:25, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Es tut mir leid, aber ich finde immer noch nicht worum es geht--Lutheraner (Diskussion) 14:31, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Lutheraner, Wuselig: tut mir, ich wollte euch nicht verwirren. ich hatte den Förderantrag verlinkt und gehofft, dass die Infos dort helfen. Nun hab ich sie umseitig mit aufgenommen. Ich hoffe, dass ich damit jetzt die Verwirrung auflösen konnte
Es soll vor allem um das Thema Drohnenfotografie gehen, rechtliche Würdigung, Probleme, wollen wir Drohnen weiter dabei haben, wenn ja wie. dazu hab ich WLX-Interessierte (Orga/Juroren) der vergangenen Jahre angepingt. --  Thomas 14:46, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich kann es immer noch nicht finden - bitte hier nochmal s ordentlich verlinken. --Lutheraner (Diskussion) 14:52, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Lutheraner: was kannst du nicht finden? die seite zu dieser diskussionsseite? das ist die Benutzer:Z thomas/Vorbereitung WLX 2023?
da hab ich versucht alles zu beschreiben, worum es bei dem Treffen gehen soll --  Thomas 15:01, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Jetzt habe ich es endlich gefunden - sinnvolle Sache so ein Treffen. Nur war im, Text von einem zentralen Ort in Deutschland die Rede - und Fürth ist doch nun eher am Rande. --Lutheraner (Diskussion) 15:16, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Nürnberg ist aus fast allen Richtungen mit ICE-Zügen sehr gut zu erreichen (und Fürth dann ggf. mit der U-Bahn). --Ailura (Diskussion) 19:13, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Blech, Tsungam: ihr seid auch mit angesprochen, da ihr auch immer fleißig mit dabei sein, auch im metabereich. viele grüße --  Thomas 12:43, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis. Ich bin öfters in Fürth, allerdings kann ich immer erst wenige Tage vorher sagen, wann. Im übrigen organisiert Ihr alle den Wettbewerb besser, als es zu meinen Zeiten gelaufen ist. --Blech (Diskussion) 11:37, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wer sich im Vorfeld bereits in die rechtliche Situation zur Drohnenverordnung einlesen möchte dem sei der kostenlose Onlinekurs des Luftfahrtbundesamtes empfohlen. Die Einarbeitungszeit dauert nur ein paar Stunden, wenn man langsam ist, maximal. Ich hatte meinen Drohnenführerschein nach etwa zwei Stunden (war damals noch kostenlos). Die Drohnenverordnung gilt in dieser Form auf dem kompletten Gebiet der EU und teilweise in den Beitrittskandidaten. --codc senf 18:14, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Blech: ich würde mich freuen, wenn ich dich mal wiedersehen kann.
aber mit dem organisieren muss ich dir widersprechen. Du hast den Wettbewerb früher super organisiert, jetzt sind ja viele Wege schon beschritten und bekannt, so dass vieles einfacher ist. Also hier nochmal vielen Dank für deinen Einsatz all die Jahre. Liebe Grüße --  Thomas 08:21, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Motto des Tag des offenen Denkmals 2023 Bearbeiten

Unter dem Motto "Talent Monument" werden nächstes Jahr unscheinbare sowie glamouröse Denkmale am Aktionstag ihre "Bühne" wieder erobern können und uns alle begeistern. Was macht ein Denkmal zum Denkmal? Welche Eigenschaften machen Ihr Denkmal besonders und einzigartig? Welche Geschichten kann es uns heute erzählen?

Können und wollen wir bei WLM darauf eingehen? --Bahnmoeller (Diskussion) 14:16, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten

@Bahnmoeller: Blöde Antwort, warum nicht :-) vielleicht können wir das mit einem Sonderpreis verbinden, falls wir kein anderes Thema haben
wobei ich fairerweise sagen muss, dass mir aktuell die Kreativität fehlt, zu verstehen, wie ich das Motto zu verstehen haben --  Thomas 08:23, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Auf entsprechende Nachfrage konnte mir Steffen Skudelny, geschäftsführender Vorstand Deutsche Denkmalstiftung auch nicht erklären. --Bahnmoeller (Diskussion) 10:05, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Das ist doch die Diskussion, welche wir jedes Jahr führen. Sollen wir immer die "Neuschwansteins", "Moritzburgen", oder "Hamburger Innenhöfe" in die Top-10 wählen, oder sollen auch weniger bekannte Motive, die aber auch glamourös sind aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt werden. --Wuselig (Diskussion) 15:30, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wobei ich sagen muss, dass die Diskussion ungerecht ist, wenn man sich die vergangenen 4, 5 Jahre die Top 10 Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2022/Deutschland/Rückblick anschaut, sieht man eine große Vielfalt an unterschiedlichen Denkmalen
Um aber vielleicht weniger Schlösser/Kirchen usw dabei zu haben, gibt es die Überlegung die Jury über zwei Wege zu bespeisen - "thematische Trennung während des Uploads bei WLM in imposante Bilder wie Schlösser/Kirchen und alles andere, um eine weitere Streuung der Motive zu bekommen". --  Thomas 16:26, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Mögliche Themen Bearbeiten

Wir haben auf der Vorderseite ja schon einige Themen aufgeführt. Die sind für sich schon ein straffes Programm. Das Thema Drohnenflug interessiert mich insoweit, dass ich, auch als potentieller Juror, durchaus über die rechtlichen Aspekte und damit über die Zulässigkeit von Aufnahmen informiert sein will. D.h. aber nicht, dass ich einen Vormittag lang den Piloten beim Fliegen zusehen muss, wenn man in dieser Zeit auch andere Themen bearbeiten könnte.

Andererseits interessieren diese anderen Themen, die Drohnenpiloten auch. Da sich niemand ausgeschlossen fühlen sollte, hier meine Frage ausdrücklich an die Drohnenpiloten und an jene, die aus anderen Gründen ins Naturschutzgebiet gehen wollen: Welche der aufgelisteten Themen würdet Ihr "abgeben" und Euch mit einer Ergebniszusammenfassung zufrieden geben? --Wuselig (Diskussion) 13:18, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten

ich find die Idee gut, Kräfte teilen. Ich hab vermutlich im gesamten Jahr keine Zeit und Kraft für den Tag des offenen Denkmals, wobei ich die Teilnahme und Verknüpfung spannend und wichtig finde.
Ich denke auch, dass "reine" WLEer wie BotBln oder GPSLeo an reinen WLM-Themen kein großes Interesse haben.
Diese Aufteilung können wir am Freitag auch besprechen. Viele Grüße --  Thomas 15:09, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wuselig, willst Du gar nichts praktisches machen oder nur nicht Drohnenfliegen? Vielleicht kann man auch alterntiv was näher gelegenes oder indoor anbieten? --Ailura (Diskussion) 18:45, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Klar lässt sich für einen Fotografen immer etwas Praktisches finden, aber da würde ich - auf eigene Kosten - eher einen Tag länger dranhängen. Von diesem reinen Drohnenthema abgesehen, was ja nur im technischen Teil einseitig ist, nicht aber in seinen rechtlichen und bewertungsrelevanten Aspekten, gibt es in der Organisation von WLX-Veranstaltungen meiner Meinung nach keine Themen, die "nur" WLMer, oder nur WLEer interessieren. Da müssen wir uns außer dem Samstag Vormittag gar nicht so sehr aufteilen.
Andererseits, wenn es sich um einen reinen Drohnenworkshop (mit der Möglichkeit am Rande auch noch andere WLX-Themen zu besprechen) handeln wird, dann werde ich meine Anmeldung wieder zurückziehen, den da sehe ich, auch vom Förderaufwand her gesehen, die Kosten/Nutzen-Rechnung in meinem Fall nicht mehr gerechtfertigt.
Aber da warte ich jetzt einfach mal ab, ob wir ein, über das derzeitige Gerüst hinausgehendes Programm zustande bringen. --Wuselig (Diskussion) 20:27, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
der hauptaufhänger ist schon das rechtliche Problem mit den drohnenflügen bei WLE. Aber ich denke, dass die infos dazu auch für WLM interessant sind (stichwort Leuchtturm westerheversand).
und natürlich kann man dinge, die die vorjury und juryarbeit betreffen auf beide wettbewerbe anwenden.
auch die koorperation mit anderen einrichtungen sind ein spannendes thema.
also bringt themen ein, wir haben die vergangenen jahre keine workshops gehabt und da ist es sinnvoll, wiedermal sich zum thema neben der jurysitzung auszutauschen. --  Thomas 20:34, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wenn sich ein Teil zum Tag des offenen Denkmals trifft könnte sich der andere Teil ja auch zum Thema Kooperationen für WLE austauschen. Das hatten wir ja schon häufiger auf dem Zettel dann aber nie weiter verfolgt. Der Drohnenflug ist ja auch Wetterabhängig, da brauchen wir sowieso eine Alternative. --GPSLeo (Diskussion) 19:05, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ob das Raumangebot für zwei Theorieblöcke reicht, müsste man vorher klären. --Ailura (Diskussion) 19:14, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
wenn ich mich an das Video vom Fürthwikiladen erinner, ist es etwas schwierig mit zweier gruppenarbeit, aber es lässt sich notfalls bewerkstelligen @Kasa Fue: oder was meinst du, kann man sich bei euch räumlich in zwei gruppen aufteilen
aber hauptthema sollte trotzdem das thema drohnen sein, ich vermute, dass wir vielleicht einen folgetermin brauchen. viele grüße --  Thomas 20:01, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wenn beide Gruppen nicht größer als 8-10 Personen sind - sollte es schon gehen. Alternativ kann ich mal schauen, ob ich bei einem befreundeten Verein ums Eck noch einen weiteren Raum zubuchen kann. Allerdings bräuchte ich dann noch die technischen Anforderungen an den Raum. --Kasa Fue (Diskussion) 13:01, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Eine zusätzliche Location ergibt für mich überhaupt keinen Sinn. Wir sind nicht viele Leute und wollten das Programm eigentlich überhaupt nicht aufteilen, eine Alternative für Menschen, die nicht nach draußen wollen, kann man aber natürlich suchen. Bisher sind die Indoor-Themen IMHO alle in einem Thread abzuhandeln, dann verpasst auch keiner was. Denkmaltag und WLE-Kooperationen will ich jedenfalls beides hören. --Ailura (Diskussion) 16:58, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ich glaube eigentlich, dass es mehrere Teilnehmer geben sollte, die WLE und WLM gleichermaßen betrifft und die bei einer Aufteilung was verpassen würden. Es sind bisher gar nicht so viele Themen, die sollten auch nacheinander Platz haben, wem WLM oder WLE egal ist, der kann ja so lange was anderes machen. Der Praxisblock am Samstag vormittag war auch nicht nur für die Drohnenpiloten gedacht, alleine fliegen können die auch daheim. Als Alternativprogramm für Menschen, die darauf dennoch keine Lust haben, würde ich deswegen lieber fußläufige Denkmäler oder irgendwas anderes praktisches vorschlagen. --Ailura (Diskussion) 21:19, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten

ja, die meisten sind wle und wlm erfahren und interessiert. danke für's anpassen der tagesordnung
vermutlich sind rechtliche würdigung und externe zusammenarbeit die größten blöcke. die anderen themen sind vermutlich schnell erledigt. aber vielleicht gibt es noch ganz andere spannende themen --  Thomas 21:53, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich versteh zwei Ideen nicht: 1. Warum sollte geteilt werden 2. Was soll die Drohnenflugeinheit? Ich sehe das ähnlich wie oben Wuselig - wenn da ganze zum Drohnenflugworkshop wird, bin da verkehrt. Ich denke wir sollten ausreichend Zeit für alle wesentliche inhaltlichen Fragen haben. Und wenn denn dieser "praktische" Teil zum Drohnenflug unverzichtbar erscheint, so sollte man ihn auf den Sonntagvormittag verlagern, dann könnten diejenigen, die daran nicht interessiert sin, schon vorzeitig am Morgen abreisen. --Lutheraner (Diskussion) 02:26, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich verstehe die Drohnenflugeinheit auch nicht denn die führt kaum zu neuen Erkenntnissen. Meine Eigene werde ich sicher nicht nach Nürnberg mitschleppen wollen da das Ding groß ist und mit drei Akkus nur eine Stunde Flugspaß bietet. Ich weiß nicht was so etwas für den Wettbewerb bringen soll aber mich würde im Rahmen der Wettbewerbe eher interessieren wie die besondere rechtlich Lage ist URV-Probleme (in Deutschland steht für Panoramafreiheit ausdrücklich „ohne Hilfmittel”) bei WLM oder Schutzgebiete bei WLE zb. Fliegen kann ich auch alleine und von der Drohnenverordnung her muss ich das auch da ich mit A1/A3 keine unbeteiligten Personen nahe kommen darf. Die Mehrzahl der Teilnehmer dürfen auch sowieso nicht selber fliegen da sie sicher kaum einen Drohnenführerschein oder entsprechende Haftpflichtversicherung haben werden. Ich sehe da einfach keinen Mehrwert für die Wettbewerbe für die Jury. --codc senf 02:56, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Hmm... Es ist kein Drohnenworkshop. :-)
wir hatten 2022 Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit von Drohnenflügen über Schutzgebieten. Nach der WLE-Jury-Sitzung und vor der Siegerehrung hatten wir gesagt, dass wir uns das Thema noch mal anschauen. Dazu gibt unter anderem eine rechtliche Würdigung durch WMDE. Zum anderen ist es (so war meine Annahme) für uns wichtig zu sehen, wie die Software die Drohnenflieger unterstützen kann. In den Broschüren des Bundesamts für Naturschutz werden verschiedene Apps empfohlen für Drohnenflüge empfohlen. so wie ich Ermell verstanden habe, hat er diese Software vor seinen Flügen genutzt und sie hat ihn im Stich gelassen. In den gesetzlichen Vorgaben waren Flughöhen angeben bei denen es theoretisch erlaubt wäre, ein Schutzgebiet zu überfliegen.
Meine Idee war, dass wir uns bei der Drohnenvorführung zeigen lassen, was die Software kann, was man sich eventuell zum Foto mit geben lassen kann, um es uns als Organisatoren/Juroren einfacher und generell möglich zu machen, die Fotos zu prüfen.
Der Punkt ist mit 2 Stunden angesetzt (inklusive An- und Abreise mit dem ÖPNV) zum Schutzgebiet
Wenn alle diesen Punkt für unsinnig ansehen, dann streichen wir ihn. viele grüße --  Thomas 07:13, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Außerdem haben wir ein konkretes Beispiel dazu wie sich das Genehmigungsverfahren gestalten kann. Aber es spricht ja auch überhaupt nichts dagegen wenn 6 Leute rausfahren und der Rest, der an dem Praxisteil kein Interesse hat, in der Zeit etwas Anderes macht. --GPSLeo (Diskussion) 07:33, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Sorry, ich kapiere gerade gar nicht, was für ein Genehmigungsverfahren Du meinst. --Ailura (Diskussion) 17:00, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Für die Fluggenehmigung im NSG. --GPSLeo (Diskussion) 17:41, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich glaube es geht gerade darum zu zeigen was von außerhalb des Naturschutzgebietes geht. Gut, ich persönlich halte das für immer noch bedenklich, wenn ich das mal auf die NSGs in meiner Region beziehe. Die Vögel, die da ein- und ausfliegen fühlen sich auch knapp außerhalb gestört. Aber ich weiß ja nicht ob dieses NSG ein Reservat für Zugflügel ist. --Wuselig (Diskussion) 17:58, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Den Schutz von Vögeln musst du sowieso überall, auch außerhalb von Schutzgebieten, beachten. Wenn du einen Vogel auch nur fahrlässig erheblich störst oder sogar tötest kann das teuer werden. Ob man, wenn man mit einer Drohne Ordnungswidrigkeiten begeht, die Fluglizenz verlieren kann weiß ich gar nicht. Genau deswegen ja auch die Idee zu verlangen, dass immer die Naturschutzbehörde angefragt werden muss, die sagen dann nur zu diesen Jahreszeiten, zu diesen Uhrzeiten, von diesem Startplatz, dann mit einer Mindesthöhe von X und über diesen Bereich überhaupt nicht. --GPSLeo (Diskussion) 18:36, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Bitte Vorsicht – es gibt per Drohnenverordnung da nur eine Wischi-Waschi-Regel wie auch §1 StVO aber keine verbindliche Regel bezüglich Vogelschutz außerhalb von bestimmten Schutzgebieten. Auch in FFH-Gebieten gibts kein Flugverbot wenn es keine andere Flughinderung gibt. Die meisten Flugverbotszonen betreffen den Schutz von Menschen bzw. deren Persönlichkeitsrechte. Eine Fluglizenz gibts überhaupt nicht sondern nur die verschiedene Drohnenführerscheine, die auch nicht entzogen werde da es ein reiner Sachkenntnisnachweis ist, wenn man mal nur die offene Klassen betrachtet denn die spielen bei Fotos üblicherweise eine Rolle. Ich selber benutze die App Droniq von der deutschen Flugsicherung um Flugverbote zu sehen weil da auch die temporären Flugverbote angezeigt werden die man sonst überhaupt nicht auf dem Schirm haben kann. Ansonsten gilt wie bei allem der gesunde Menschenverstand. Es wäre schön wenn sich jeder Teilnehmer am Treffen mal die Regeln für Flugverbote vorher genauer anschauen würde ansonsten wird leicht Wunschdenken und Wirklichkeit vermischt. --codc senf 13:40, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Der Vogelschutz ergibt sich aus § 39 und § 44 BNatSchG. Die FFH-Gebiete werden in der Luftverkehrs-Ordnung im §21h Absatz 3 Nr. 6 genannt. Dort gelten die gleichen strengen Regeln wie in den unter der gleichen Nummer genannten Naturschutzgebieten. Bei den Naturschutzgebieten kommen dann nur noch zusätzlich die Gebietsverordnungen hinzu. --GPSLeo (Diskussion) 15:44, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Was FFH betrifft hast du recht und ich habe das mit den Landschaftsschutzgebieten verwechselt. Mein Wissen stammt da aus dem Kenntnisnachweis zum Drohnenführerschein. Nach meiner Erfahrung interessieren sich Vögel allerdings nicht wirklich für meine Drohne die aber auch sehr leise im Flug ist und sich nicht anhört wie ein Schwarm Hornissen sondern aus ca. 15 m Entfernung kaum noch zu hören ist. --codc senf 14:29, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Der Programmpunkt "Drohnenflug" ist entfernt. Wir können uns damit auf alle anderen Themen besser konzentrieren. viele Grüße --  Thomas 15:32, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Termin fürs Treffen Bearbeiten

steht der Termin definitiv fest. ich sehe, dass an dem Wochenende auch das Hauptplanungstreffen unseres Gemeinschaftsgarten ist, da muss ich dabei sein. ich will hier nochmal nachfragen. --BotBln = Botaniker in Berlin (Diskussion) 18:56, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Der Termin ist fix.
Aber es ist geplant, dass man online zugeschaltet werden kann.
Kann der Gartentermin nicht geschoben werden? --  Thomas 21:17, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ja dann muss ich wohl online teilnehmen. --BotBln = Botaniker in Berlin (Diskussion) 13:41, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Jokerbilder? Bearbeiten

 
Schloss Favorite Ludwigsburg: ein 2017 "übersehenes" Bild

Was ist denn gemeint mit "Jokerbilder der Juroren"? --Maimaid    14:14, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hallo Maimaid, damit ist das Einbringen eigener Bildvorschläge von Juroren gemeint, die also zusätzlich zu den Ergebnissen der Vorjuryauswertung während der Jurysitzung bewertet werden sollen. Das wurde bei Wiki Loves Monuments 2015 spontan praktiziert und auch bei der letzten WLM-Jurysitzung diskutiert. --Wiegels „…“ 14:25, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Danke...also Bilder, die die Vorjury rausgeschmissen hatte - oder wo kommen diese Bilder her? --Maimaid    14:46, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Die Vorjury schmeisst eigentlich nichts raus. Sie wählt eigentlich rein, aber bei der Unzahl von eingestellten Bildern, oft von ähnlichen Motiven, von den selben Hochladern, oder weil je nach Jahr jedes einzelne Bild doch "nur" von 6-10 unterschiedlichen Vorjuroren gesehen wurden, rutscht manchmal ein Bild einfach unterm Radar durch. Mir ist das neulich wieder aufgefallen. als ich das Bild von Schloss Favorite am 1. Januar als Picture of the Day entdeckte. Das Bild hatte die Jury 2017 nicht einmal zu Gesicht bekommen. Andererseits habe ich als Juror auch schon meine ganz persönliche Erinnerung an "Jokerbilder". Deshalb ist es ein Thema. welches schon eingehend diskutiert werden sollte. --Wuselig (Diskussion) 15:23, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Wiegels, Wuselig: Euch beiden vielen Dank - jetzt hab ich's verstanden...    --Maimaid    16:14, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
ich glaube @Maimaid: du hattest bei WLE 2022 einen ähnlichen Vorschlag, oder hab ich den falsch in erinnerung. liebe grüße --  Thomas 16:27, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Im Moment weiß ich es nicht mehr... --Maimaid    16:46, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Förderung beantragen Bearbeiten

@Bahnmoeller, BotBln, GPSLeo, Wuselig, Ailura: @Margret Münster, Codc, Ermell: denkt bitte daran, die Reisekosten bei WMDE für Anreise und Unterkunft zu beantragen. @Maimaid: zur Sicherheit auch, du scheinst ja interessiert :-) ich würde mich freuen, wenn du dabei bist. liebe grüße --  Thomas 16:20, 24. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Danke für Ping und Erinnerung, lieber Thomas, aber ich werde nicht teilnehmen. Viele Grüße --Maimaid    12:34, 26. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Bitte das neue Formular benutzen. --Bahnmoeller (Diskussion) 16:49, 24. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Stammtisch Bearbeiten

Denkt mal auch dran, euch beim Stammtisch einzutragen. --  Thomas 13:20, 13. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Ich habe mich dort wieder gestrichen weil ich recht spät ankommen werde und mir das dann zu viel wird. Um am Samstag fit zu sein sollte ich auch nicht so übermäßig spät das Bett finden. --codc senf 14:15, 13. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Wikipedia:Persönliche Bekanntschaften Bearbeiten

Kasa Fue ist neu dabei und wartet auf eure Bestätigung. Viele Grüße --  Thomas 07:31, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

und Ermell auch --  Thomas 11:49, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten
und falls ihr euch fragt, wer "Radiotaximan" ist, der war in Fürth auch mit dabei, hat viel erzählt und sogar seinen alten account wiedergefunden und nimmt nun auch bei den persönlcihen bekanntschaften teil. --  Thomas 12:14, 22. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Sonderpreis Friedhöfe Bearbeiten

Beim Digitalen Salon mit der Friedhofscommunity (daran hatten unter anderem auch @Achim Raschka, Wuselig, Ziko:) teilgenommen, gab es geteilte Auffassungen zur rechtlichen Situation beim Fotografieren auf Friedhöfen (Greift die Panoramafreiheit, Verbot von Fotos für kommerzielle nutzung usw). Von WMDE gab es daraufhin zur Sicherheit ein Gutachten bei einer Kanzlei. Dieses Gutachten gibt unter anderem folgende Empfehlungen und Hinweise (IANAL) - Aufzählung unvollständig:

  • Satzung suchen ggf Gemeinde wegen Satzung anfragen
  • ggf erlaubnis für abweichende Sondernutzung einholen
  • das "BGH-Urteils v. 17. 12. 2010 − V ZR 45/10 - SPSG" könnte auf Friedhöfe übertragen werden
  • keine Panoramafreiheit auf Friedhöfen

WMDE hat angeboten, das Gutachten hochzuladen und texte für die Uploader bereitzustellen mit denen sie die Friedhofsverwaltungen/Gemeinden anschreiben können.

Das ganze ist aus meiner Sicht kompliziert und für neue Fotografen nicht niederschwellig. Ich würde das thema nicht aufmachen, sondern den Sonderpreis Friedhöfe für dieses Jahr einstellen und durch einen anderen ersetzen. --  Thomas 21:16, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Falls jemand ne Idee hat für einen neuen Sonderpreis hat (z. B. U-Bahn-Stationen :-) ) freu ich über Vorschläge --  Thomas 21:20, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Vielleicht das Thema nur leicht verschieben auf Ehrengräber, Kriegsgräberstätten, Gefallenendenkmale, Zwangsarbeitergedenkstellen etc.? Ansonsten fände ich grundsätzlich Kleindenkmale spannend: Wegekreuze, Madonnengrotten, Meilensteine usw. (hattest du aber evtl. schon?) -- Achim Raschka (Diskussion) 21:34, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ja, U-Bahnhöfe sind super, da kann WMDE von der Kanzlei direkt noch ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Ich fände Parks oder Alleen/Chausseen gut, da gab es in den letzten Jahren fast nichts unter den ersten Plätzen. --GPSLeo (Diskussion) 21:42, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich finde es ein weniug schnell, gleich zu sagen, man lässt es mit den Friedhöfen. Die Zusammenfassung hier finde auch nicht ausreichend. Zumindest würde ich ( und vieleicht auch andere) das Gutachten gern erst mal lesen . Gruß --Lutheraner (Diskussion) 22:57, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis, @Z thomas! Das klingt wirklich nicht nach einem niederschwelligen Einstieg. Eventuell könnte WMDE mit den Erlaubnissen helfen, und dann hätten wir immerhin eine Liste von "genehmigten" Friedhöfen, vielleicht noch mit ein paar bestimmten Regeln. Aber das dürfte nicht bis zum Herbst möglich sein, daher... Versuch für das kommende Jahr?
Für diese Jahr ein Schwerpunkt auf Gedenkstätten, das klingt interessant, auch wenn man da teilweise wohl ähnliche Probleme hat. --Ziko (Diskussion) 23:37, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@GPSLeo: Gern geben wir ein entsprechendes Rechtsgutachten zum Thema U-Bahnhöfe & Panoramafreiheit in Auftrag. Dafür würde eine Sammlung der wesentlichen Fragestellungen helfen. Haben wir da schon eine Liste? --Sandro (WMDE) (Disk.) 11:32, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Bisher nicht, ich habe jetzt aber mal einen Entwurf für eine solche Liste erstellt Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Sammlung Fragestellungen Panoramafreiheit und Verkehrsinfrastruktur. --GPSLeo (Diskussion) 13:10, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich sehe das Thema nicht so dramatisch. Bei WLM geht es um Bau- und Kulturdenkmale. D.h. die Teile des Friedhofs, oder des ehemaligen Friedhofs die uns betreffen, sind durch ihre amtliche Ausweisung als Denkmal quasi per amtlichem Beschluss "öffentlich". Worum es bei den angesprochenen Satzungen geht, ist die Würde von Friedhöfen, deren Benutzern (sowohl lebend, als auch verstorben) zu schützen. Es geht also um die Privatsphäre von Privatpersonen, vor allem auch auf ganz allgemeinen Friedhöfen. Wir wollen aber gar keine Aufnahmen von Trauergesellschaften, oder dem "süßen" Grabschmuck eines Kindergrabes, oder dem "skurillen" Grabschmuck eines Fußballfans. Das ist gar nicht im Scope unseres Wettbewerbs. Wenn wir bei unserem Wettbewerbskriterium "Bau- und Kulturdenkmale" bleiben, sehe ich keine Gefahr mit irgendwelchen Satzungen, den diese dürften bei solchen Anlagen gar nicht bestehen. --Wuselig (Diskussion) 06:27, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo @Wuselig, jetzt weiß ich nicht, ob ich dich richtig verstehe, aber ein Denkmal als solches ist doch nicht automatisch öffentlich? Ich habe einen Bekannten, der in einem Reichsmonument wohnt (alter Bauernhof). Der hat mich dort fotografieren lassen. Aber "öffentlich" ist sein Bauernhof nicht. Und wenn der Friedhof eine Satzung hat, müssen wir uns daran halten. - @Lutheraner sagt es richtig: Ich bin auch auf das Gutachten gespannt. --Ziko (Diskussion) 08:58, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich gehe einfach davon aus, dass Gemeinden, die Friedhöfe, oder auch Monumente auf Friedhöfen explizit als Bau- und Kulturdenkmale ausweisen, dies dann auch in ihren Friedhofssatzungen berücksichtigen. Denn da würde ich halt einen Widerspruch sehen. Das Bild, welches ich da z.B. im Hinterkopf habe, ist so eine Situation wie den Ostenfriedhof Dortmund. --Wuselig (Diskussion) 11:36, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

 Info: Das Rechtsgutachten ist jetzt unter Datei:2023-06-30 Handreichung WLM Friedhofsfotografie.pdf zu finden. --Sandro (WMDE) (Disk.) 11:47, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Danke, @Sandro Halank (WMDE)! - @Wuselig, der Ostenfriedhof ist aber kein aktuell verwendeter Friedhof, sondern eine Art Park? Ich habe z.B. in der Friedhofssatzung der Stadt Köln gefunden, dass man keine Aufnahmen anfertigen darf (§6, Buchstabe j, "außer zu privaten Zwecken"). --Ziko (Diskussion) 15:52, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Der Ostenfriedhof ist nach einer Periode in der nicht dort bestattet wurde, seit einigen Jahrzehnten wieder "in Betrieb". Nur der jüdische Teil wird nicht mehr belegt, dazu dient heute der jüdische Friedhiof am Hauptfriedhof. --Lutheraner (Diskussion) 16:01, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@Sandro Halank (WMDE) danke für's einstellen
und danke natürlich an euch alle für eure meinungen und einschätzungen
wenn ich das gutachten richtig verstanden habe, laufen wir mit gedenkstätten und allen objekten auf friedhöfen in dasselbe probleme bzw kommen gar nicht aus dem problem raus
und das ein Kulturdenkmale auf einem friedhof "öffentlich" wird, und ich damit eine kommerzielle nutzung entsprechend unseren lizenzen entgegen der satzung zulasse, lese ich nicht im gutachten
ich muss aber auch sagen, dass ich es erstaunlich finde, dass das gutachten die fotografen in der holschuld für die satzungen sieht, also suche am friedhofsaushang und im internet ja, aber träger anschreiben, das finde ich erstaunlich. aber gut, man lernt nicht aus. :-)
bin noch im zwiespalt. Viele grüße in die runde --  Thomas 16:04, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich fände es gut, wenn wir dazu auch mal einen Fachmann wie Tobias Pehle hören würden, der ja auch als Juror vorgesehen ist. Er müsste mit seinem Kuratorium da eigentlich einiges an Erfahrungen vorweisen können. Wer hat denn den Kontakt zu ihm und könnte ihn um eine Stellungnahme bitten? --Lutheraner (Diskussion) 16:13, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@Z thomas, ich verstehe nicht genau, was du mit Holschuld meinst? Die veröffentlichte Satzung (im Internet oder sonstwo) sagt eben, was die aktuellen Regeln sind. Und wenn die für uns zu eng sind ("nur für private Zwecke), dann ist die letzte Chance, die Träger anzuschreiben. Das wäre nicht unmöglich, aber Aufwand, und tja, was genau sind die Gründe für die Träger, solche Regeln zu haben? Um sich selbst vorsichtshalber vor eventuellen Haftungen zu sichern? Um störendes (professionelles, mit Stativ oder anderem Equipment ausgeübtes) Fotografieren zu verhindern? Um an Ausnahmeregelungen zu verdienen? --Ziko (Diskussion) 16:21, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@Ziko beim ersten Hinweis des Gutachtens "Bei unklaren Bestimmungen oder Unauffindbarkeit der entsprechenden Satzung sollte Kontakt mit der zuständigen Gemeinde aufgenommen werden, um sich als fotografierende Person nicht in Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen zu setzen und/oder ggf. eine Erlaubnis zu einer abweichenden Sondernutzung einzuholen." fett durch mich. das meinte ich mit holschuld. zu drastisch formuliert oder gar falsch :-)? --  Thomas 16:26, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Man will halt die Kontrolle über kommerziell genutzte Abbildungen behalten. Egal ob Hochzeitsfotos (betrifft eher Parks) oder Kalender. Und irgendwelche zwielichtigen Nachnutzungen machen auch nur Stress, wenn man das Nutzen erstmal für alles erlaubt hat. --Ailura (Diskussion) 16:47, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Der Ostenfriedhof ist ein Zwitter. Beerdigungen in Dortmund finden größtenteils auf dem Hauptfriedhof und in Stadtteilfriedhöfen statt, aber im Gegensatz zum Westpark ist er noch nicht aufgelassen und Familiengrabstätten werden noch weiter genutzt. --Wuselig (Diskussion) 16:17, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@Wuselig, laut Satzung für die Dortmunder Friedhöfe gilt ebenfalls ein Verbot der gewerbsmäßigen Aufnahme. Und auch Parks können ja entsprechende Satzungen haben. - Ich mache mir schon langsam Vorwürfe, dass ich das Rechte-Thema auf der Online-Sitzung überhaupt angeschnitten habe... --Ziko (Diskussion) 16:23, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@Ziko - OHJA! endlich haben wir einen schuldigen :-P nee, alles gut. es ist ja gut, dass das thema aufploppt, lieber zu früh als zu spät.
mal schauen, in welche richtung es mit dem sonderpreis geht. denn so macht er mir keinen spaß und wenn was keinen spaß macht, soll man es nicht machen... --  Thomas 16:28, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Liebe Alle, einen herzlichen Gruß in die Runde. Vielen Dank für eure Hinweise, Gedanken und Beiträge zum Thema hier. Ich denke es ist sehr wichtig, dass wir gemeinsam darüber sprechen und diskutieren. Inzwischen ist auch Tobias Pehle über die Diskussion informiert worden. Ich konnte heute Nachmittag mit ihm dazu sprechen. Er bietet sehr gerne einen Gesprächstermin an, um sich über das Thema weiter auszutauschen. Tobias war in der Zeit seit der digitalen Veranstaltung nicht untätig, er hat schon viel Werbung und Kommunikation in Richtung der Fachmenschen und -Verbände gemacht. Mehr dazu findet ihr auch hier auf der Seite des Kuratoriums. Er würde gerne weitermachen und sein Netzwerk auch. Dieses Netzwerk könnt ihr auf dem Poster unten bei den Logos gut nachvollziehen. Für Rückfragen kommt bitte auch gerne auf WMDE zu. Ich bereite auch gerne einen Gesprächstermin mit Tobias vor, wenn ihr möchtet. Wir freuen uns immer über Unterstützung und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für unsere Projekte. Ich denke mit ihm haben wir genau so einen Menschen gefunden. Über ihn ist noch mehr Öffnung und Kommunikation in Richtung Fachmenschen möglich, diese Chance sollten wir nicht außer Acht lassen, bitte. Beste Grüße --Holger Plickert (WMDE) (Diskussion) 16:46, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich halte das für einen guten Ansatz, herzlichen Dank @Holger Plickert (WMDE): wir sollten möglichst bald zu einem Gesprächstermin kommen. --Lutheraner (Diskussion) 16:55, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Dem Dank schließe ich mich an, das hört sich gut an! --Ziko (Diskussion) 18:46, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Man sollte aber auch mal die Intention hinter diesen Fotoregelungen betrachten. Da geht es nämlich nicht um Objektfotografie (zumindest nicht so, wie wir sie machen), sondern um Pietät und Störung der Friedhofsruhe. Also mehr um Persönlichkeitsrechte, als um Urheberschutz. Natürlich sollen Trauernde auf dem Friedhof vor voyeuristischen Blicken geschützt werden und gleichzeitig soll es den Trauernden ermöglicht werden, Erinnnerungen an den Tag des Begräbnisses, oder auch den Zustand eines Grabes mit Freunden und Verwandten in der Ferne zu teilen. Deshalb, der Hinweis mit der privaten Nutzung. Aber natürlich sollen Paparazzi davon abgehalten werden Trauerfeiern zu stören, oder Menschen in ihrer intimsten Trauer abzulichten. Aber solche Fotos machen wir nicht und solche Aufnahmen will auch das Kuratorium nicht sehen. Bei uns geht es um Denkmalfotografie. Wenn Grabkultur gewünscht ist, dann kann man das auch neutral machen. Da ist wirklich jeder Fotograf in seiner Eigenverantwortung. Ich kann mich an frühere Diskussionen erinnern, ob ein Grabstein als Ersatz für ein fehlendes Porträt einer Lemmaperson dienen kann. Gab es da einen abschließenden Konsens? Das fan-kultig geschmückte Grab eines BvB-, oder Schalkeanhängers. Würde ich, wenn überhaupt nur sehr anonymisiert hochladen. Keine Ortsdaten, Zeitstempel entfernen, wenn es ein frisches Grab ist und definitiv keine Namen auf Marker, oder auf Kranzschleifen. Da muss ich als Fotograf mit mir ins Gericht gehen, was ich mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Offensichtlich ist das Kuratorium ja am Wettbewerb interessiert. Wir sollten auf der anderen Seite an die Teilnehmer ganz klar kommunizieren, welche Art von Bildern wir wollen und was wir absolut nicht wollen. --Wuselig (Diskussion) 17:50, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@Holger Plickert (WMDE) wir können gern noch mal tobias reden. Aber das ändert nichts am inhalt des gutachtens. Wir können nur die rahmenbedingungen des Wettbewerbs entsprechend dem gutachten anpassen (im extremfall absagen) oder das gutachten ignorieren - mehr möglichkteiten sehe ich nicht. das anpassen der rahmenbedingungen macht es für alle fotografen, die teilnehmen wollen, schwerer
nach meiner einschätzung ist die friedhofscommunity nach dem digitalen salon aufgeschreckt und in ihren Ansichten gespalten. es gibt leute, die unser ansinnen begrüßen aber auch viele die dem ganzen kritisch gegenüber stehen und die rechtsansichten wie im gutachten haben. die friedhofscommunity ist wie gesagt aufgeschreckt und wird das ganze kritisch beäugen, ich möchte nicht, dass einer unser wlm-friedhofsfotografen am ende verklagt wird.
ich kann mittwoch und donnerstag (donnerstag bin ich aber 20:00 Uhr in eienm WLE-Termin), ständig telefonieren und konferenzen... ich weiß gar nicht, ob ich oben schon mal das wort spaß erwähnt hatte ;-) --  Thomas 18:10, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Liebe Alle, einen herzlichen Gruß in die Runde. Ich habe gerade nochmal mit Tobias Pehle telefoniert. Er steht gerne am Donnerstag (06. Juli 2023) von 18.30 Uhr bis ca. 20.00 Uhr zur Verfügung. Wenn ihr mit in das Gespräch (Zoom-Call) kommen wollt, schreibt mir bitte eine kurze Mail (holger.plickert@wikimedia.de). Ich sende euch dann die Zugangsdaten zu. Danke für eure Mitwirkung und euer Engagement! Beste Grüße --Holger Plickert (WMDE) (Diskussion) 18:23, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Danke für deine Einschätzung, @Z thomas. (Freitag ginge für mich einfacher als Donnerstag, aber gut.) --Ziko (Diskussion) 18:51, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Was mir jetzt noch auffällt ist, dass in dem Gutachten die Abwägung zur Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt wird. Hat das einen besonderen Grund? --GPSLeo (Diskussion) 18:24, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich bin kein Jurist (sorry für das Klischee), aber ich nehme an, dass es bei der Pressefreiheit darum geht: erstens sind wir Journalisten (eher nein) und zweitens was dürfen Journalisten, was andere nicht dürfen. Ich nehme an, dass es da ein besonderes öffentliches Interesse geben müsste. --Ziko (Diskussion) 18:50, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Es gibt ja ein öffentliches Interesse an Informationen über den Friedhof. Deswegen die Frage, warum es nicht in irgendeiner Form erwähnt wird. Wird berufen uns als Projekt (und wenn wir als Fotografen unterwegs sind) ja ganz klar auf die Pressefreiheit. Wäre das nicht so, dürften wir gar keine Fotos haben, auf denen Personen zu sehen sind (auch nicht als Beiwerk), die nicht explizit eingewilligt haben. --GPSLeo (Diskussion) 19:19, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe das hier gefunden (Van Dijk 2021):
Grundsätzlich, so Klingebiel, sind Wikis als Telemedien zu betrachten. Sie sind elektronische Medien, auf denen user die Inhalte erstellen. Das Telemedium Wiki hält die Inhalte online zum Abruf bereit und übermittelt sie schließlich per Telekommunikation den Rezipienten:
• Dabei ist ein Wiki kein bloßer Telekommunikationsdienst, der nur Signale überträgt.
• Ein Wiki ist auch kein Rundfunk, bei dem die öffentliche Meinungsbildung im Vordergrund steht. Wikipedia-Artikel können zwar eine bestimmte Sichtweise zu aktuellen Themen vertreten und von vielen Menschen konsumiert werden, es wird aber nicht eine Meinung gleichzeitig an einen großen Empfängerkreis verbreitet. Es fehlt die Suggestiv- und Breitenwirkung.
• Ein Wiki stellt auch kein redaktionelles Angebot dar, wenn es keine Redaktion gibt, welche die Inhalte vor der Veröffentlichung prüft und letzten Endes entscheidet, welche Inhalte veröffentlicht werden (Klingebiel 2015: 309-311).
So schreibt auch Hamann, dass ohne verantwortliche Redaktion oder Endkontrolle die Wikipedia kein Presseerzeugnis sei. Die Tätigkeit der Wikipedia-Autoren sei daher nur durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. GG) geschützt, ohne weitergehenden Schutz durch die Pressefreiheit. Allerdings hat das Landgericht Berlin 2018 geurteilt, dass die Wikipedia dennoch Sorgfaltskriterien unterworfen ist, die der pressemäßigen Sorgfalt ähneln. Das sei auch gerechtfertigt, laut Hamann, weil die Wikipedia eine große Reichweite habe, so dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen eine sehr schädliche Wirkung hätten (Hamann 2019: 462). --Ziko (Diskussion) 19:42, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Zusammenfassung und Folgen Bearbeiten

 
Glücklicherweise ist ein typisches Friedhofsbild von mir: eines, das vom öffentlichen Weg aus aufgenommen wurde und historische Gräber zeigt.

Danke den Beteiligten für das Gutachten! Fazit: Das erstrangige Problem ist die fehlende Panoramafreiheit. Ohne Sondererlaubnis der Träger (kommunal, sonstige öff.rechtl. Körperschaft, privat) können wir auf einem gängigen Friedhof selbst nicht fotografieren.

Bei "nicht historischen" (Einzel-)Gräbern könnten sowohl Urheber- und Designrechte als auch Persönlichkeitsrechte der Angehörigen relevant sein. Das ist besonders kompliziert, weil man lauter Einzelinformationen braucht (hat die Grabgestaltung eine Schöpfungshöhe, ist der Urheber schon 70 Jahre tot) und entsprechend Einzelfallentscheidungen treffen muss.

Die Möglichkeiten sind (nicht immer einander ausschließend):

  • Von Friedhöfen allgemein absehen.
  • Nach Friedhöfen oder ähnlichen Stätten suchen, bei denen die genannten Probleme nicht gelten. (Historische Gräber, allerdings auch dort z.T. denkbar: Hausrecht.)
  • Sich mit Trägern (probeweise) austauschen und versuchen zu erfahren, unter welchen Umständen man doch noch eine Lösung findet, die sich mit unserer Vorstellung von Freiem Wissen verträgt.
  • Eine solche Aushandlungs-Lösung könnte eventuell nur einen Teil der nichthistorischen Friedhöfe betreffen, oder wenigstens das Fotografieren auf einigen historischen Stätten möglich machen.

Wenn man es also weiterverfolgt, wäre ein zeitnahes Aussondieren wichtig (im Sommer wird es nicht einfacher). Dann könnte man versuchen, möglichst viele Träger bzw. Stätten mit ins Boot zu holen. Dann erstellen wir Listen von Friedhöfen (und weiteren Stätten), wo das Fotografieren in unserem Sinne möglich ist. Das ist dann natürlich eine zusätzliche Hürde bzw. Schwierigkeit in der Ausgestaltung des Wettbewerbs. Man muss bei den Bildern, die eingereicht (bzw. hochgeladen) werden, besonders aufmerksam sein, ob die gezeigten Orte auf den Listen stehen.

Allerdings: Ich bin skeptisch, dass man schon 2023 die Friedhöfe für WLM berücksichtigen kann. Vielleicht für Herbst 2024 anvisieren - oder: mal im Frühjahr? Aber: Eben wegen der Schwierigkeiten fände ich es besonders reizvoll, wenn es doch klappen würde. Dann hätte der Wettbewerb einen umso höheren Mehrwert. Ziko (Diskussion) 16:44, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Persönlichkeitsrechte sind lt. Gutachten eher nicht das Problem. Dafür steht das Eigentumsrecht des Parkbesitzers über dem Recht, irgendwas zu veröffentlichen, sogar über urheberrechtlich freien Objekten. --Ailura (Diskussion) 16:52, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Hm... so lese ich das nicht. Problematisch finde ich gerade die Rechtsunsicherheit und auch dies:
"Durch die Veröffentlichung einer Grabstellenfotografie entsteht mit dem Bundesgerichtshof jedenfalls eine latente Gefahr dafür, dass der beschriebene private Bereich durch Personen gestört werden könnte, die von der veröffentlichten Fotografie „angelockt“ wurden. Bereits die reine Möglichkeit, dass Personen versuchen könnten, die abgebildete Grabstelle aufzusuchen, begründet den Eingriff in die Privatsphäre. [...] Die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs in die Privatsphäre dürfte sich im Einzelfall schwierig darstellen. [...] Sicher ist jedoch, dass der Äußerungsgehalt einer Grabstellenfotografie ohne zugehörige Wortberichterstattung nicht über die Aussage „das ist die letzte Ruhestätte von Person X“ hinausreichen dürfte. Ohne weitere Begründung ist es nicht möglich hier dem reinen „Dokumentationsinteresse“ Ehrenamtlicher pauschal den Vorrang zu geben." (IV) --Ziko (Diskussion) 17:20, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ganz schön heftig finde ich auch diesen Hinweis danach:
"Für die Ehrenamtlichen sollte gerade bei noch vorhandenem Grabschmuck und einer kurz zurückliegenden Bestattung besondere Rücksichtnahme oberstes Gebot sein. Darüber hinaus sollten Ehrenamtliche bei allen Fotos präventiv daran arbeiten, dass die fotografierte Grabstelle nicht aufgrund von Informationen in der Abbildung aufgesucht werden kann. Bei Betrachtung eines solchen Fotos sollte es nicht möglich sein die genaue Lage des Grabes auf dem entsprechenden Friedhof nachzuvollziehen.
- Verzicht auf Abbildung von Lageplänen, Grabzeilen- oder Gräberfeldangaben
- Verzicht auf markante Objekte im Hintergrund
- Verzicht auf ergänzende Lokalisierungsangaben in der Bildinformation"
Oft sind historische Abschnitte eines Friedhofes von "nicht historischen" getrennt, aber eben auch nicht immer oder strikt. (Man denke auch an Familiengräber, die über mehrere Generationen gehen.) Man sieht beim Fotografieren (und vor dem Hochladen) vielleicht auch nicht immer so einen Grabschmuck oder ähnliches. --Ziko (Diskussion) 17:26, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Austausch mit Tobias Pehle am 06. Juli 2023 um 18.30 Uhr Bearbeiten

Liebe Alle, einen herzlichen Gruß. Wie schon angekündigt, wollen wir uns heute Abend zu einem Austausch mit Tobias treffen. Das Treffen werden wir mit Zoom abhalten. Über den Link gelangt ihr in einen Warteraum, beginnen wollen wir dann um 18.30 Uhr. Geplant ist eine gute Stunde, mal schauen wie wir durchkommen. Ich freue mich auf euch und eure Mitwirkung! Die Zugangsdaten lauten: Zoom-Meeting beitreten. Beste Grüße --Holger Plickert (WMDE) (Diskussion) 11:32, 6. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Schon mal eine erste Info für die Mitlesenden. Gestern trafen wir uns noch mal online in kleinerer Runde. Ergebnis: Wir halten am Sonderpreis Friedhöfe fest, was mich natürlich freut.
von @Gnom folgen noch ein paar weitere Infos. Viele Grüße --  Thomas 07:21, 7. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Bitte entschuldigt die Verspätung: Auf Einladung von Holger Plickert (WMDE) gab es Donnerstag Abend noch ein Online-Gespräch mit Tobias Pehle. Teilgenommen haben außer den genannten und uns noch Lutheraner und Z thomas.
Die bestehende Handreichung (oder Gutachten) ist ja der Meinung, dass das Fotografieren auf Friedhöfen sehr, sehr eingeschränkt ist. Doch im Gespräch wurde deutlich, dass manche Aussagen (und vor allem ihre Anwendbarkeit im Wikipedia-Kontext) noch einmal überprüft werden sollten. Wir wollen daher eine "Version 2.0" erstellen, die klarer benennt, worauf bei der Friedhofsfotografie wirklich zu achten ist. Als Beispiel sei hier die Panoramafreiheit genannt: Laut Gutachten ist sie auf Friedhöfen nicht anwendbar, doch unser Artikel sowie die uns bekannte Rechtsprechung und Literatur sehen das deutlich anders.
Außerdem wollen wir noch ein kleines Dokument für Menschen erstellen, die später im Wettbewerb Fotos auf Friedhöfen erstellen wollen. Darin werden Sachverhalte und gute Vorgehensweisen erklärt, und es soll auch dargestellt sein, dass die "Friedhofs-Community" (mitsamt den Kirchen) unser Engagement ausdrücklich begrüßt. Damit wollen wir helfen, Missverständnisse auszuräumen, die später vor Ort entstehen können.
Wir waren am Schluss zuversichtlich, beide "Produkte" bis Mitte August bereit stellen zu können, so dass das Sonderpreis-Projekt wie geplant stattfinden kann. Ziko und Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:34, 7. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Broschüre Wikimedia-Projekte & Drohnen veröffentlicht Bearbeiten

 

Angesichts der anderen Rechtsthemen, die rund um den Sonderpreis gerade aktuell und akut sind, vielleicht ein nicht ganz ideales Timing, ich möchte aber trotzdem gern darauf hinweisen, dass Wikimedia Deutschland in Zusammenarbeit mit Francis Markert von Drohnen-Camp.de eine Handreichung zum Thema Einsatz von Kameradrohnen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit für die Wikimedia-Projekte erstellt hat, die ab sofort digital und ab der kommenden Woche auch in gedruckter Form verfügbar ist. Bei Interesse an einem oder mehreren gedruckten Exemplaren, gern an community wikimedia.de wenden.

Die dort dargestellte Übersicht kann natürlich aber nur eine Zusammenfassung der geltenden Regeln geben und beruht insbesondere auf der der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und der Luftverkehrsordnung. Viele der Informationen beziehen sich spezifisch auf die deutsche Rechtslage, die teilweise über EU-Recht hinausgeht. Es gilt wie immer: Im Zweifel sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Die allgemeinen Hinweise zu Rechtsthemen gelten auch für dieses Angebot. --Sandro (WMDE) (Disk.) 17:17, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Treffen Planungsgruppe Preisverleihung Bearbeiten

Am Freitag gab es ein erstes Treffen der Planungsgruppe für die WLX Preisverleihung am 10. November mit Menschen von WMDE, Ermell und mir. Es wurden verschiedene Themen, insbesondere zum Programm und zur Gestaltung der Veranstaltung, besprochen. Hier ist das Protokoll. --GPSLeo (Diskussion) 18:38, 11. Jul. 2023 (CEST)Beantworten