Hanbal ibn Ishaq ibn Hanbal

Gelehrter der Ḥanbaliten

Ḥanbal ibn Isḥāq ibn Ḥanbal ibn Hilāl ibn Asad, Abū ʿAlī asch-Schaybānī, (arabisch حنبل بن إسحاق بن حنبل بن هلال بن أسد ، أبو عليّ الشَّيْبانیّ, DMG Ḥanbal b. Isḥāq b. Ḥanbal b. Hilāl b. Asad, Abū ʿAlī aš-šaybānī) (geb. um 809; gest. 886), war ein Gelehrter der Ḥanbaliten im Iraq des 9. Jahrhunderts und gehörte zum engsten Kreis des Begründers der Lehrrichtung der (Ḥanbaliten), denn er war ein Neffe von Aḥmad b. Ḥanbal, sein Schüler und Überlieferer sowohl seiner rechts- und ḥadithwissenschaftlichen Schriften als auch seiner Aussagen dogmatischen Inhalts während der Inquisition (Miḥna) zwischen 833 und 849.

Leben Bearbeiten

Sein Vater Isḥāq b. Ḥanbal b. Hilāl, Abū Yaʿqūb (geb. 778; gest. 867) war väterlicherseits der Onkel von Aḥmad ibn Ḥanbal, dessen Vorlesungen er mit seinem Sohn Ḥanbal regelmäßig besuchte[1] Familienbiographische Angaben bestätigen seine regen Kontakte zu seinem Onkel Ibn Ḥanbal, die er in zahlreichen Begegnungen – oft im Beisein seines Vaters – schildert. Er soll seinen Onkel 40 Jahre begleitet haben. Ḥanbal b. Isḥāq lebte mit seiner Familie in armen Verhältnissen in Bagdad, wo er aus seinen eigenen Schriften Vorträge hielt, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Über eine Studienreise Ḥanbals berichten seine Biographen wider Erwarten nicht. In den Listen seiner Lehrer sind allerdings auch bekannte Persönlichkeiten genannt, die in seiner Zeit in den damals berühmten Gelehrtenstätten wie Mekka, Medina, Kufa, Basra, Wāsiṭ und ʿUkbarā[2] gewirkt haben. Seinen Aufenthalt in Kufa bestätigt sein eigener Bericht, der datierbar ist; er hielt sich in der Stadt auf, als der Abbasiden Kalif al-Maʾmūn im Jahr 833 die Lehre der (Muʿtazila) über die (Erschaffenheit des Korans) zur Staatsdoktrin erklärte.

Seine Biographen nennen zehn bis fünfzehn Personen als seine Schüler irakischen Ursprungs aus der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Der bekannteste unter ihnen war zweifelsfrei Abū Bakr al-Khallāl, Aḥmad b. Muḥammad b. Hārūn (gest. 923), der durch die Sammlung der Rechtsfragen von Ibn Ḥanbal über die Grenzen des Irak hinaus Berühmtheit erlangte.[3] Im November 836, begab er sich auf die Pilgerfahrt (Ḥaǧǧ) nach Mekka. Nach seiner Rückkehr beschrieb er im Kreis von Ibn Ḥanbal seine Eindrücke über die (Kaaba), über ihre Bedeckung mit der (Kiswa) und deren Verzierung mit dem Anfang des folgenden Koranverses: „Es gibt nichts, was ihm gleichkommen würde“. Sure 42 (asch-Schūrā, Vers 11). Darauf folgte allerdings der Zusatz: Er (Gott) ist der Gütige, der Kundige (al-laṭīf al-ḫabīr: aus der (Sure 6, Vers 103; bzw. aus der Sure 67, Vers 14)).[4]

Erzürnt reagierte sein Onkel auf diese Änderung im obigen Koranvers: „Möge Gott diesen gottlosen Wüstling (chabīth)[5] vernichten! Er hat sich an das Buch Gottes herangewagt und es verändert!“.

Wie es im Bericht weiter heißt, meinte Ibn Ḥanbal mit der Bezeichnung „gottloser Wüstling“ Aḥmad b. Abī Duʾād, (geb. gegen 776; gest. im Juni 854)[6] den berüchtigten Qāḍī und Förderer der Inquisition unter den Abbasiden.[7] Er ließ aus dem elften Vers der Sure 42 dessen zweiten Teil: „Er ist der Hörende, der Sehende“ entfernen. Die Empörung des Gelehrten war in den damals geführten theologischen Auseinandersetzungen begründet, denn er bestand stets darauf, die Attribute Gottes entsprechend der Offenbarung, „wie Er sich selbst beschrieben hatte“ als Grundlage des Glaubens anzuerkennen.[8] In der folgenden Generation der Hanbaliten wird Ibn Ḥanbal ähnlich zitiert: niemand kann Ihn so beschreiben wie Er sich selbst. Er ist, wie Er sich selbst beschrieben hat.[9]

Ḥanbal b. Isḥāq verließ seine Heimatstadt zu einem in seiner Biographie näher nicht genannten Zeitpunkt und übersiedelte nach ʿUkbarā und später nach Wāsiṭ, wo er Vorlesungen vor allem aus den Rechtsfragensammlungen von Ibn Ḥanbal hielt. Er starb im Jahre 886 in Wāsit.

Seine Schriften: Vorbemerkung Bearbeiten

Das rege Interesse an den hier vorgestellten Schriften aus dem oben genannten Zeitraum war vor allem in Kreisen der Hanbaliten von Damaskus, durch die historischen Ereignisse zwischen dem 12. und 13. Jahrhundert begünstigt. Nach der Einnahme von Damaskus im Jahre 1154 durch Nūr ad-Dīn (gest. 1174) und während der Herrschaft der Ayyubiden (bis 1254) und der Bahrī-Mameluk bis 1382 hat Damaskus durch die Gründung von Schulen und neuen Moscheen einen beachtlichen kulturellen Aufschwung erlebt. Die Versammlungen namhafter Gelehrten fanden am ehrwürdigsten Platz der Hauptmoschee von Damaskus, am Mihrāb, statt, den der ayyubidische Herrscher al-Malik (al-Muʿaẓẓam) für diese Zwecke im Jahre 1220 einrichten ließ.[10] Im Zeitraum von rund zweihundert Jahren entstanden allein in den Damaszener Handschriftensammlungen – nach den gegenwärtigen Schätzungen[11] – viertausend datierte Hörervermeke mit der Registrierung der Namen der Teilnehmer an den Lesevorträgen.

Die heute bekannten drei Unikate von Ḥanbal b. Isḥāq in den vorliegenden Abschriften gehören zweifelsfrei zu diesem Bestand. Durch ihre kontinuierliche und heute rekonstruierbare Weitergabe in islamischen Lehrbetrieben bis in das späte 15. Jahrhundert hinein haben sie neben ihren Inhalten auch ihre überlieferungsgeschichtliche und literarhistorische Bedeutung.[12] Die Anordnung dieser Schriften ist der Verdienst seines Schülers ʿUthmān b. Aḥmad b. ʿAbd Allāh b. Yazīd, genannt Ibn as-Sammāk (gest. 955 in Bagdad).[13] In der Folgezeit bezeichnete man diese Sammlung in den Abschriften aus dem 13. und 14. Jahrhundert als Fawāʾid Ibn as-Sammāk (Nützliches/Lehrreiches des Ibn as-Sammāk), ohne dadurch die Autorschaft von Ḥanbal b. Isḥāq infrage gestellt zu haben.[14] adh-Dhahabī verweist in seiner Gelehrtenbiographie ausdrücklich auf die Rechtsfragen von Ibn Ḥanbal, die als eigene Aufzeichnungen nur in seinem Besitz gewesen sind.

Seine Schriften Bearbeiten

Kitāb al-miḥna Bearbeiten

„Das Buch über die Inquisition; mit dem Untertitel im Original: Bericht über die Miḥna von Abū ʿAbdallāh Aḥmad b. Muḥammad b. Ḥanbal asch-Schaybānī; Überliefert von seinem Neffen Abū ʿAlī Ḥanbal b. Isḥāq b. Ḥanbal.“[15]

Die Werküberlieferung des Kitāb al-Miḥna Bearbeiten

Entsprechend den für die Edition verwendeten zwei Handschriften sind die Vorlesungen (qirāʾāt)[16] zwischen Februar 1107 und Januar 1286 bzw. zwischen Februar 1159 und August 1306 in Damaskus datierbar.[17] Eine Vorlesung ist genauer beschrieben: sie fand im Haus des in Ḥarrān bekannten Gelehrten ar-Ruhāwī, ʿAbd al-Qādir b.ʿAbdallāh al-Hanbalī, (geb. 1141 in Şanlıurfa (Urfa)/Edessa, gest. September 1215 in Ḥarrān) im Juni 1205 statt. Nach der Eroberung von Edessa durch Zengi im Jahre 1144 kam ar-Ruhāwī als Kind in Gefangenschaft; seine Eltern waren „Franken“,[18] der Vater soll Muslim geworden sein, die Mutter war Christin. Er wuchs in Mosul auf, wo ein Kaufmann ihn freigekauft und in ihm das Gefallen am Studium der Ḥadīthliteratur erweckt hatte: (ḥubbiba ilayhi samāʿa l-ḥadīth). Mit dem Beinamen ar-raḥḥāl/al-ǧawwāl (viel Reisender) unternahm ar-Ruhāwī ausgedehnte Studienreisen nach den bekannten Gelehrtenzentren von Chorasān bis nach Alexandrien.[19] Bekannt war er für seine hässliche Handschrift.[20]

Das Buch fand zwischen dem 12. und 15. Jahrhundert auch außerhalb damaszener Gelehrtenkreise mit Angabe der Werküberlieferung in Form von Hörervermerken über Generationen Verbreitung. Der Andalusier Muḥammad b. Chair al-Ischbīlī (gest. 1179) aus Sevilla verzeichnet diesen Werktitel in der Liste derjenigen Bücher, zu denen er die Überlieferungsrechte besaß. Er zitiert dort den ersten Satz des Buches wie es im Original dokumentiert ist.[21]

Ibn Ḥadschar al-ʿAsqalānī (gest. 1449 in Kairo) gibt in seinem al-Muʿǧam al-mufahras,[22] Folgendes an: „Ein Heft (ǧuzʾ) von Ḥanbal b. Isḥāq b. Ḥanbal über die Miḥna von Aḥmad b. Ḥanbal.“ Ein „ǧuzʾ“ kann ein Heft unterschiedlichen Umfangs, eine kleine Sammlung von Traditionen, oder ein Band eines umfangreichen Werkes sein.[23] Die bei Ibn Ḥaǧar verzeichnete Werküberlieferung bestätigt auch, dass er das Buch durch die Vermittlung der Schüler um Abū ṭ-Ṭāhir as-Silafī(geb. gegen 1079; gest. 1180) aus Alexandrien erhalten hatte.

Als Zeit- und Augenzeuge beschreibt der Verfasser in seiner detaillierten Darstellung[24] neben biographischen Nachrichten über seinen Onkel Aḥmad b. Ḥanbal, vor allem dessen kompromisslose Ablehnung der Lehre über die Erschaffenheit des Korans während der abbasidischen Inquisition zwischen 833849. Insgesamt beruhen die Nachrichten auf den von Ibn Ḥanbal selbst überlieferten Aussagen über das Spannungsverhältnis zwischen den Mutakallimūn und den Anhängern der Sunna während der Mihna.[25] Den Kern dieser Schrift bilden die Interpretationen des Korantextes und die theologischen Auseinandersetzungen seines Onkels mit Anhängern der muʿtazilitischen Lehre während seiner intensiven Befragung am Kalifenhof.

Die Verurteilung, Gefängnisstrafe und Folter von Ibn Ḥanbal, zusammen mit seinen Gesinnungsgenossen, werden eindrucksvoll, nach Augenzeugenberichten geschildert. Somit gehört dieses Buch über die Zeit der Inquisition zu den frühesten Hagiographien im islamischen Schrifttum, in dessen Mittelpunkt Ahmad b. Ḥanbal steht. Einen detaillierten Einblick über diese Zeit gewährt wesentlich später auch Abū Nuʿaim al-Iṣfahānī in seinem Ḥilyat al-awliyāʾ,[26] Als Quelle stützt er sich dabei auf Ṣāliḥ, den Sohn von Ibn Ḥanbal, dessen langer Bericht an mehreren Stellen inhaltliche Gemeinsamkeiten mit dem Kitāb al-mihna von Ḥanbal ibn Isḥāq hat. Erwähnenswert ist an dieser Stelle die Schlussbemerkung von Abū Nuʿaim: „wir haben die glaubwürdigste Berichterstattung über die Miḥna genannt; d. h. was sein (Ibn Ḥanbal) Sohn Abū l-Faḍl Ṣāliḥ überliefert hatte.“[27] Sālih b. Aḥmad (geb. 818; gest. 878); war Qāḍi in Tarsus und Isfahān und zeichnete sich in seinen Vorlesungen als Überlieferer der Rechtsfragen seines Vaters aus.[28]

Die Quellen und Kapitelüberschriften im Original Bearbeiten

Die Hauptquellen des Verfassers sind sowohl sein Vater Isḥāq b. Ḥanbal als auch sein Onkel Ibn Ḥanbal selbst, der ihm mehrere Einzelheiten über seine Haft, Bestrafung und Folter während der Inquisition mitteilt. Im Kapitel über die Befragung weiterer Gelehrten während der Miḥna ist ein Abschnitt erhalten, in dem Ḥanbal b. Isḥāq seine Quellen zusammenfassend wie folgt beschreibt:

„alles, was ich in diesem Buch über Abū ʿAbd Allāh (d.i. Ibn Ḥanbal) berichte, geschah in meinem Beisein. Was ich von meinem Vater hörte und was somit nicht in meinem Beisein (geschah), erfolgt dem Sinn nach. Vielleicht ist manches nicht der Reihenfolge nach mitgeteilt worden, aber dies schmälert ihre Bedeutung nicht.“[29] Der Verfasser tritt in seinen Darstellungen mehrfach auch als Augenzeuge auf. „Ich war bei ihrem (gemeint sind die Gegner der „Staatsdoktrin“) Weggang dabei als sie abgeholt worden sind.“ Oder: „ich sah Abū ʿAbd Allāh mit den in Ketten gelegten Gefangenen beten.“

S. 89: Ibn Ḥanbal bei dem Kalifen al-Maʿmūn (regiert zwischen 813833): Seine Verlegung nach Tarsūs; Tod des Kalifen. Verlegung Ibn Ḥanbals in das Gefängnis nach Bagdad.

S. 94: Die Verlegung von Ibn Ḥanbal aus dem Gefängnis zum Kalifen al-Muʿtaṣim (regiert zwischen 833842): Die theologischen Auseinandersetzungen mit den Muʿtaziliten dauern in der Residenz des Kalifen drei Tage. Bestrafung durch Peitschenhiebe; Beschreibung seiner Schmerzen und Verwundungen; Entlassung und Pflege zuhause. Im Folgenden trägt Ḥanbal b. Isḥāq Ḥadīthe in der Überlieferung von Ibn Ḥanbal ein: „Abū ʿAbd Allāh diktierte mir die folgenden Ḥadīthe über diejenigen, die Gewalt leiden mußten“ (fī-man ukriha). Dabei schildert er die Leiden derjenigen im frühislamischen Mekka, die sich Muḥammed als erste angeschlossen haben.[30] In diesem Zusammenhang zitiert Ibn Ḥanbal Sure 16, mit dem Versteil 106: „...außer wenn einer gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat...“ und fügt die Interpretation von al-Hasan al-Basrī (geb. 642; gest. 728) hinzu: „außer wenn einer zum Unglauben gezwungen wurde, während sein Herz bereits gläubig war.“

Zum Abschluss dieses Kapitels werden Auszüge aus dem Koran und den Traditionen über die moralischen Werte der Vergebung zitiert. In diesen Gesprächen mit dem Verfasser steht Ibn Ḥanbal durch seine Toleranz im Mittelpunkt. Er sagt: „ich habe (den Kalifen) al-Muʿtaṣim von all dem, was er mir an Schlägen, Kerkerhaft und Ketten zugefügt hatte, freigesprochen: ǧaʿaltu l-Muʿtaṣima fī ḥill.... Dafür wird Gott vielleicht mir vergeben“.

An dieser Stelle fügt Ḥanbal b. Isḥāq einen bekannten, auf ʿAbdallāh ibn ʿUmar zurückgeführten Spruch des Propheten hinzu: „es ist die Pflicht des Muslims, zuzuhören und zu gehorchen, was er liebt und was er verwirft, nicht aber dem Befehl, sich Gott zu widersetzen. Denn Ungehorsam, Auflehnung gegen den erhabenen Gott steht niemandem zu.“[31] Die bekannte Kurzfassung dazu steht in den Kapitelüberschriften von Traditionssammlungen „Kein Gehorsam (steht) dem Geschöpf bei Auflehnung gegen den Schöpfer zu.“

S. 138: Die Miḥna von ʿAffān b. Muslim (Abū ʿUthmān al-Baṣrī), gest. 869;[32] Sowohl ad-Dhahabī, S. 244 und 246 als auch al-Mizzī, S. 165 und 167 zitieren den Bericht von Ḥanbal b. Isḥāq über die Befragung von ʿAffān b. Muslim in der ursprünglichen Länge wörtlich. Beide Gelehrtenbiographen waren Zeitgenossen: al-Mizzī starb im Jahr 1341, adh-Dhahabī sieben Jahre später in 1348. Offenbar griffen sie auf dieselbe Quelle zurück. Im folgenden Jahrhundert referiert auch Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī in seiner Gelehrtenbiographie nur den Anfang des Berichtes nach Ḥanbal b. Isḥāq, jedoch ebenfalls in Wortlaut.[33]

Bišr b. al-Walīd (gest. um 890891).[34] Er war Qāḍī im Irak.

Ibrāhīm ibn Mahdī (gest. 838).[35] Unter Androhung der Todesstrafe haben beide die Staatslehre akzeptiert.

S. 142–147: Berichte über Ibn Ḥanbal während der Regierungszeit von Hārūn b. al-Muʿtaṣim (d. i. al-Wāthiq; regiert zwischen 842847).

Ibn Ḥanbal beschränkte seine Aktivität nur auf seine Teilnahme am Freitagsgebet, das er zuhause stets wiederholte. Denn er lehnte es ab, unter einem Herrscher zu beten, der die Erschaffenheit des Korans als Staatsdoktrin verteidigte.

Ḥanbal b. Isḥāq erwähnt am Ende dieses Kapitels einige Aussagen seines Onkels, in denen er trotz der politisch gespannten Lage unter Wāthiq den offenen Widerstand gegen den Herrscher und gegen seine Mitläufer, vor allem gegen Ibn Abī Duʾād, verurteilt. Er schildert ein Gespräch, das zwischen seinem Vater und Ibn Ḥanbal stattgefunden hat, wie folgt: „‚Oh Abū ʿAbdallāh, ist das (d.h.die Ablehnung des Widerstandes) deiner Ansicht nach korrekt?‘ Ibn Ḥanbal erwidert: ‚Nein. Dies widerspricht den überlieferten Aussagen (āthār), in denen uns auferlegt worden ist, durchzuhalten.‘ Dann sprach Abū ʿAbd Allāh weiter: der Prophet sagte: ‚wenn er dich schlägt, dann halte durch, wenn er dich ausraubt, dann halte durch. So hat es ʾAbd Allāh b. Masʿūd gesagt.‘ Dann sprach Abū ʿAbd Allāh noch weiter, woran ich mich nicht mehr erinnere.“

Ibn Ḥanbal blieb bis zum Tode des Kalifen al-Wāthiq in seinem Haus oder bei seinem Nachbar und Gesinnungsgenossen ʿAbdallāh b. Muḥammad b. al-Muhāǧir Fūrān (gest. um 869870),[36] zurückgezogen.

S. 148–153: „Die Berichte über Abū ʿAbdallāh mit al-Mutawakkil“. Dem Besuch beim Kalifen ist die Beschreibung einer Verschwörung gegen Ibn Ḥanbal vorgeschaltet, der angeblich Anhänger der Schia in seinem Haus versteckt haben soll. Nach erfolgloser Durchsuchung versicherte Ibn Ḥanbal Gehorsam und Loyalität gegenüber der Obrigkeit im „Gutem wie im Bösen“ und fügte als Schlusswort aus der Sure 33, Vers 25 hinzu: „Und Gott schickte die Ungläubigen (mit)samt ihrem Groll zurück...“. Daraufhin erkannte auch al-Mutawakkil, dass man den Gelehrten der Lüge bezichtigt hatte.

S. 153–165: Ohne neue Kapitelüberschrift überliefert der Verfasser an dieser Stelle vierundzwanzig Ḥadīthe nach seinen Vorgängern. Als Quelle zitiert er Ibn Ḥanbal aber nur einmal mit einem Prophetenḥadīth über die verbindliche ethische Norm, dem gerechten Herrscher ergeben zu sein.[37]

Am häufigsten zitierte Quelle des Verfassers in diesem Abschnitt ist der in seiner Zeit sehr bekannte al-Ḥaǧǧāǧ b. Minhāl (gest. 831) aus Baṣra.[38] Er wird von Gelehrtenbiographen als Anhänger der Sunna (der Lehre der Sunniten), die er an die Öffentlichkeit brachte (ṣāḥibu sunnatin yuẓhiru-hā) gelobt. Die zentrale Thematik seiner Traditionen beschränkt sich auf die aus dem Koran und der Sunna abgeleiteten ethisch-moralischen Verhaltensweisen der Muslime gegenüber der Obrigkeit.

S. 165–177: Der obige Einschub wird nunmehr mit der ursprünglichen Berichterstattung von S. 152 wieder fortgesetzt: „Einige Tage nach dieser Geschichte, die man gegen Abū ʿAbd Allāh mit der Unterstellung, er habe Schiʿiten beschützt und ihnen gehuldigt, in die Welt gesetzt hatte...“. Hanbal b. Isḥāq stützt sich von dieser Stelle ab durchgehend auf die Mitteilungen seines Vaters, da er selbst an der Reise nicht teilgenommen hat.

Ibn Ḥanbal lehnte zunächst sowohl die Einladung des Kalifen al-Mutawakkil als auch dessen finanzielle Unterstützung ab. Erst auf Anraten von Isḥāq b. Ḥanbal, seinem ständigen Begleiter und Fürsprecher während der Inquisition, war er bereit, das Geld mit Widerwillen entgegenzunehmen. Er weigerte sich jedoch, in Bagdad in dem ihm zugeteilten Haus von Ītāch b. ʿAbdallāh at-Turkī, dem Befehlshaber der Armee während der Miḥna, (gest. 848) im Gefängnis unter al-Mutawakkil (nach der Abschaffung der Miḥna) abzusteigen. Der vom Kalifen beauftragte Arzt bestätigte zugleich die körperliche Schwäche Ibn Ḥanbals und schrieb sie seinem kontinuierlichen Fasten, den religiösen Übungen und seiner allgemeinen Unterernährung zu. Er soll acht Tage durchgehend – ohne Iftar – gefastet und dadurch, trotz Verbot durch den Propheten, die „Fortsetzung des Fastens“[39] praktiziert haben.

Während des Kurzbesuches weigerte sich Ibn Ḥanbal weiterhin, dem Kalifen Ḥadīthe zu überliefern. Er hat weder während seines Aufenthaltes in al-ʿAskar, der Residenz des Kalifen bei Samarra,[40] noch nach seiner Rückkehr eine einzige Tradition nach dem Propheten an jemanden überliefert. Kurz vor seinem Tod erlaubte er seinem Sohn ʿAbdallāh, aus seinen Schriften an ihn in der Form des mündlichen Vortrags qirāʾa[41] vorzulesen.

Dieses Kapitel endet mit der folgenden Bemerkung des Verfassers: „wenn jemand behauptet, von ihm (Ibn Ḥanbal) eine einzige Tradition gehört zu haben, ist ein Lügner und verbreitet Gerüchte und Verleumdungen über Abū ʿAbdallāh. Wir bitten Gott um Frieden im Diesseits und im Jenseits.“

S. 178–182: Krankheit und Tod von Ibn Ḥanbal. Im abschließenden Kapitel des Buches beschreibt der Verfasser die letzten Tage seines Onkels zwar zusammengefasst, aber als Augenzeuge mit einigen familiären Einzelheiten. Bis in das Jahr 855 hinein pflegte Ibn Ḥanbal freitags Rechtsfragen zu erörtern und Rechtsgutachten zu erteilen; er lehnte es jedoch weiterhin ab, Ḥadīthe zu überliefern. Am 4. Rabīʿ I. 241/23. Juli 855 erkrankte er und hatte entgegen seiner Gewohnheit, keine Kraft mehr, abends den Koran zu rezitieren (S. 178). Bei der Morgendämmerung seines letzten Tages verrichtete er das Fadschr (Gebet) ohne Rukūʿ und Sudschūd. Beide Körperhaltungen während des Gebets deutete er lediglich durch Handzeichen an. Nach dem Sonnenaufgang am 14. Rabīʿ I. 241/2. August 855, verstarb er. Er ist auf dem Friedhof am Tor von Bagdad in Richtung Quṭrabbul, Dorf auf dem Weg zwischen Bagdad und ʾUkbarā,[42] – beigesetzt worden (S. 179–180).

Als Angehöriger der Familie weiß Ḥanbal b. Isḥāq in diesem Kapitel noch zu berichten, dass sein Onkel „ungefähr fünfzig Tage vor seinem Tod“ einen Sohn bekam, den er Saʿīd nannte, (S. 179), dessen Mutter eine gekaufte Ǧāriya (siehe: Sklaverei im Islam) namens Ḥusn gewesen sei:[43] al-Khaṭīb al-Baghdādī weiß über ihn nichts wesentliches zu berichten; zwei biographisch unbekannte Personen hatten angeblich Kontakte zu ihm. Er starb lange vor seinem älteren Bruder ʿAbd Allāh (gest. 903) dem bekannten Sohn von Ibn Ḥanbal.[44] Einer nicht bestätigten Information zufolge soll er in Kufa Qāḍī gewesen und im Jahr 915 gestorben sein. Diese ohnehin vagen Angaben werden durch Ibn al-Dschauzī widerlegt.[45] Er weiß jedoch über eine Sklavin zu berichten, die Ibn Ḥanbal mit der Erlaubnis seiner Ehefrau (zauga) durch Kauf zu sich nahm.[46] Ibn Ḥanbal gab ihr den Namen, wie auch der Prophet Muḥammad eine seiner Konkubinen nannte: Rayḥāna.[47] Damit wollte Ibn al-Ǧauzī, nach seiner eigenen Interpretation an derselben Stelle, das Festhalten des Gelehrten an der Sunna, an den wegweisenden Handlungen des Propheten demonstrieren.

Kitāb al-fitan Bearbeiten

„Das Buch der Anfechtungen, der Heimsuchungen“; auch der schmerzhaften Strafen im Jenseits, der Zwietracht, des Unheils. Der ursprünglich koranische Begriff „fitna“ Plural: „fitan“ ist in diesem Buch nur in eschatologischem Sinne und zur Darstellung der Apokalypse am Ende der Tage, der Auferstehung und der Höllenstrafen u. ä. verwendet.

Von diesem Buch liegt heute nur der vierte Teil (ǧuzʾ) auf 17 Blättern in einem Sammelordner mit anderen Handschriftenresten in der Zāhirīya-Bibliothek in Damaskus vor. Der vollständige Titel lautet: „Der vierte Teil aus dem Kitāb al-fitan und was man nach Abū ʿAlī Ḥanbal b. Isḥāq b. Ḥanbal asch-Schaybānī, dem Neffen von Abū ʿAbd Allāh Aḥmad b. Ḥanbal asch-Schaybānī (über die Fitna) überliefert hat“.

In diesem Teil sind insgesamt fünfzig Traditionen vor allem als Aussagen Muḥammads und seiner Gefährten sahaba erhalten. Die Sammlung hat keine Kapitelüberschriften.[48] Ob der Verfasser das großangelegte Werk Kitāb al-fitan wal-malāḥim seines älteren Zeitgenossen Nuʿaim ibn Hammād al-Marwazī (gest.gegen 844845), mit Wirkungsfeld Irak und Ägypten, gekannt hat, ist in dieser Schrift nicht belegbar.

Die Werküberlieferung des Kitāb al-fitan Bearbeiten

Der direkte Überlieferer nach dem Verfasser ist der auf dem Titelblatt genannte Ibn as-Sammāk, ʿUthmān b. Aḥmad b. ʿAbdallāh ad-Daqqāq, der – wie es bei adh-Dhahabī heißt – in Begleitung seines Vaters bei Ḥanbal b. Isḥāq und anderen Gelehrten seiner Zeit studierte. Das Buch ist in seiner direkten Übernahme vom Verfasser (riwāya) im Mai 955 in seinem Haus vorgelesen worden.[49] Er starb im selben Jahr in Juni 955 in Bagdad.[50]

Der Kopist und Besitzer des vorliegenden Exemplars war der berühmte Gelehrte der (Ḥanbaliten) in Damaskus Ibn Qudāma al-Maqdisī (gest. 1223), der am Kolophon (Schriftstück) in diesem Sinne genannt wird. Die Lektüre dieser Vorlage ist auf den letzten Seiten zwischen Radschab 680/Oktober 1281 und Schaʿbān 722/August 1322 im Kreis von hanbalitischen Gelehrten und ihrer überwiegend damaszenischen Schüler in Form von Hörerzertifikaten[51] Die Vorlesungen fanden in der Schule (madrasa) Aḍ-Ḍiyāʿiyya am Berg Qāsiyūn bei Damaskus[52] statt. Der Gründer der Schule ist Ḍiyāʿ ad-Dīn al-Maqdisī (geb. Ǧumādā II.569/Januar 1174; gest. Ǧumādā II.643/ Oktober 1245),[53] mit vollständigem Namen: Muḥammad b. ʿAbd al-Wāḥid b. Aḥmad, Schaich al-Islām. Bei seiner Schulgründung in der Nähe der Großmoschee al-Muẓaffarī hat er an den Bauarbeiten selbst teilgenommen. In Damaskus war er nach einstimmigen Stellungnahmen der Gelehrtenbiographen der bekannteste Vertreter der Ḥanbaliten mit zahlreichen Schriften in mehreren Wissenschaftsdisziplinen.[54] In seiner Schule befand sich auch eine umfassende Bibliothek, die schon im 14. Jhd. nach und nach aufgelöst und im 19. Jhd. in die Ẓāhirīya-Bibliothek überführt wurde.[55] Um jene Zeit kannte der in Damaskus wirkende adh-Dhahabī (gest. 1348), gemäß seiner Angabe in der Biographie von Hanbal b. Isḥāq, nur diesen 4. Teil des Kitāb al-fitan.[56] Auch Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī stand nur dieser 4. Teil in der oben genannten Überlieferung von Ibn as-Sammāk nach Ḥanbal b. Isḥāq zur Verfügung.[57] Er fügt hinzu: „dieses Heft ist als der zehnte Teil in der Traditionssammlung, der Fawāʾid von Ibn as-Sammāk bekannt.“

Die vorliegenden Hörervermerke als Anhänge im publizierten 4. Teil des Originals dokumentieren das Weiterleben dieses Buches von Ḥanbal b. Ishāq – wenn auch nur fragmentarisch – in Gelehrtenkreisen bis in das 15. Jahrhundert.

Die Themen des Kitāb al-Fitan Bearbeiten

Im Mittelpunkt der Themen steht der (Daddschāl) verbunden mit chiliastischen (Millenarismus) Erwartungen und Vorstellungen der Muslime über das Jüngste Gericht in der Beschreibung der Vorzeichen zukünftiger Katastrophen und Schicksalsschläge durch den Propheten.

Ein Spruch Muḥammads, der im Buch an mehreren Stellen mit leichten Varianten wiederkehrt, hat zentrale Bedeutung: „Der Prophet stand auf und hielt vor den Menschen eine Rede. Er nannte dabei den Daddschāl und sagte: es gab vor mir keinen Propheten, der sein Volk vor ihm (d. i. ad-Daddschāl) nicht gewarnt hätte. Ich beschreibe ihn für euch, wie ihn kein Prophet vor mir beschrieben hatte. Er ist einäugig, zwischen seinen Augen steht geschrieben ‚Ungläubiger‘ kāfir. Jeder Gläubige muʾmin, der des Schreibens kundig oder unkundig ist, kann es lesen“.

Die Erscheinung des Daddschāl und Warnung vor seinen Taten; Engel verhindern seinen Einzug nach Medina.

Kurzbeschreibung der Eltern des Daddschāl, die erst nach dreißig Jahren einen halbblinden Sohn bekommen haben: „den schädlichsten und nutzlosesten“; alle erkennen in seiner Gestalt al-Masīḥ, den falschen Messias; er erscheint in Chorasān.

In Zeiten von Not, Bedrängnis und Hunger helfen dem Muslim nuf die Aufrufe an Gott allein: Tahlīl (d. h. Allāhumma (Eulogie): oh, Gott), ferner Takbīr, Tasbih und Taḥmīd (Hamdala).

Das große Massaker (malḥama) ist nach der Aussage des Propheten die Eroberung von Byzanz (Qusṭanṭīnīya), die auch das Erscheinen des Daddschāl bedeutet.

Ein aufrichtiger Mann (raǧul ṣāliḥ), auch als al-Mahdī genannt, wird erscheinen, dem Īsā b. Maryam (Jesus) zur Seite steht. Er tötet den Daddschāl am östlichen Tor von Ludd: (gemeint ist hier: Lod).

Die vorhergesagten Schicksalsschläge während der Fitna enden mit der Erlaubnis Gottes, Fürbitte (šafāʿa) für die Menschen einzulegen. Die Tradition lässt hier den Propheten sprechen: „Der erste Fürbitter am Tag der Auferstehung wird der heilige Geist von Gibril sein, gefolgt von Abraham, dem Freund Gottes, dann von Mose und Jesu. Diese Aufgabe erfüllt anschließend euer Prophet. Danach wird niemand eine Fürbitte so einlegen, wie er es tut, denn dies ist der lobenswerte Rang (im Jenseits), den ihm Gott versprochen hat: ‚vielleicht wird dich (dann) dein Herr zu einem lobenswerten Rang (im Jenseits) erwecken‘.“ Die hier paraphrasierte Koranstelle ist der Hinweis auf die Sure 17, Vers 79.[58]

Diese Schrift endet mit der al-Gharqad-Legende.

Der Herausgeber ergänzt in seinen Kommentaren den Originaltext mit zahlreichen Parallelstellen aus den bekannten klassischen Ḥadīthbüchern und aus deren Kommentaren. Die Klassifizierung der Ḥadīthe als ṣaḥīḥ, ḥasan, ḍaʿīf u. ä. und der Überlieferer selbst erfolgt nach den Maßstäben der heute verwendeten klassischen Traditionskritik mit Angabe der entsprechenden und im Druck zugänglichen Quellen. Seltene arabische Termini werden durchgehend philologisch erörtert.

Teil (ǧuzʾ) Bearbeiten

einer Traditionssammlung, auf dem Titelblatt (fol. 1 recto) genannt als „Ǧuzʾ Ḥanbal b Isḥāq“; und auf der Umseite (fol. 1 verso) heißt es: al-ǧuzʾ at-tāsiʿ min Fawāʾid Abī ʿAmr ʿUthmān b. Aḥmad b. Yazīd ad-Daqqāq al-maʿrūf bi-Ibn as-Sammāk fī-hi min ḥadīth Abī ʿAlī Ḥanbal b. Isḥāq...(der Rest fehlt): der 9. Teil der Fawāʾid von Abī ʿAmr...bekannt als Ibn as-Sammāk, mit Traditionen von Abū ʿAlī Ḥanbal b. Isḥāq.[59]

Ibn as-Sammāk gab die Sammlung während eines Vortrages in seinem Privathaus am 23. al-Muḥarram 344/19. Mai 955 in seiner direkten Übernahme vom Verfasser weiter. (S. 305).

Die Werküberlieferung der Sammlung Bearbeiten

Das Studium dieser Sammlung von Ḥadīthen ist auf dem Titelblatt im ausgehenden 12. Jahrhundert wie folgt attestiert: „Die fromme Schaykha und Kopistin[60], Stolz der Frauen Schuhda bint Aḥmad b. Faradsch al-Ibarī (gest. im hohen Alter in al-Muḥarram 574/Juli 1178)[61] berichtete uns in der Vorlesung bei ihr...“ usw. Der Vortragsvermerk trägt das Datum al-Ǧumādā II. 573/November 1177. Diese Eintragung auf der Titelseite führt zunächst nach Bagdad (S. 305).

Die Hörervermerke am Ende der Sammlung mit der Registrierung der Namen der Teilnehmer am jeweiligen Vortrag bestätigen das große Interesse der Folgegenerationen an diesem alten Heft von 23 Blättern, das unter ungeordneten Handschriftenresten in der Ẓāhirīya-Bibliothek aufgefunden wurde. Die Lektüren sind in Gelehrtenkreisen von Damaskus lokalisierbar. Sie fanden zwischen al-Ǧumādā II 563/März 1168 – bereits vor dem oben genannten Vortrag 1177 – und Muḥarram 838/August 1434 an verschiedenen Orten, in Schulen, in bekannten Moscheen der Stadt und in ihrer Umgebung statt. In diesem Zeitraum sind insgesamt zehn Hörerzertifikate auf den letzten Blättern der Handschrift mit größter Sorgfalt eingetragen und vom Herausgeber publiziert worden.[62]

Der bereits genannte Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī nennt die uns vorliegende Sammlung als den 9. Teil vom Abī ʿAmr ibn as-Sammāk min riwāyatihi ʿan Ḥanbal b. Isḥāq: „dieser Teil ist nach ihm bekannt; man nennt ihn auch als ein Teil nach Ḥanbal“. Anschließend zitiert er sowohl den Anfang des Heftes in diesem Teil: 1. Ḥadīth: yā ʿAbdarraḥmān... usw. (in der Edition S. 205) als auch dessen Ende: (96. Ḥadīth): ...dakhalati l-ǧannata (in der Edition S. 260). Diese Angaben von Ibn Ḥaǧar bestätigen seine Übernahme der irakischen Überlieferung nach der oben genannten Schuhda[63]

Die Sammlung enthält nur sechsundachtzig Traditionen unterschiedlichen Inhalts, die Ḥanbal b. Isḥāq mit der genauen Angabe seiner Quellen und mit deren Isnaden überwiegend als Prophetenḥadīthe aber auch als „athar“ (wörtlich: Spur, Zeichen – siehe: Ḥadīth) als Dicta der unmittelbaren Nachfolger des Propheten unterschiedlichen Inhalts überliefert. Die Anordnung der einzelnen Dicta in Kapiteln ist allerdings nicht vorhanden; sie umfassen inhaltlich unterschiedliche Themenbereiche der Traditions- bzw. Rechtsliteratur, wie Gebetsrituale, Fragen der rituellen Reinheit, Fasten, Zakāt, Pilgerfahrt, Kaufrecht, (Strafrecht), gutes Benehmen (Adab), Askese (zuhd), Koranexegese, Fitna und Auferstehung.

At-Taʾrīch Bearbeiten

Der arabische Begriff „taʾrīch“ steht hier nicht für ein Geschichtsbuch im Bereich der Historiographie, sondern bezeichnet die Biographie von Gelehrten mit der Beschreibung ihrer Lebensläufe und Verdienste in wissenschaftlichen Disziplinen mitsamt der Beschreibung ihrer Stellenwerte im islamischen Schrifttum. Noch adh-Dhahabī im 14. Jahrhundert nannte Ḥanbal als Verfasser eines Taʾrīch und lobte es als „nützlich“ und versah es mit Ergänzungen[64]

Allerdings ist der Inhalt dieses Buches gegenwärtig nur in Exzerpten in späteren biographischen Werken – wie bei adh-Dhahabī und im Taʾrīch madīnat Dimaschq (Die Stadtgeschichte von Damaskus) von Ibn ʿAsākir, teilweise auch bei al-Mizzī, mit Ḥanbal b. Isḥāq als Quelle und als Überlieferer persönlicher Angaben über frühere Traditionarier erhalten. Seine Hauptquelle ist überwiegend sein Onkel Ibn Ḥanbal, der in der Gattung des ilm ar-ridschāl[65] als Kenner und bekannter Kritiker der Überlieferer in seinen eigenen Schriften in Erscheinung tritt. Die bei Ibn ʿAsākir erhaltenen 24 Fragmente nach Ḥanbal b. Isḥāq beschränken sich auf kurze Informationen über den Lebenslauf, ferner über die Abstammung und korrekte Namensschreibung der biographisch besprochenen Personen. Studienreisen (riḥla) und Aufenthalte in Städten der Gelehrsamkeit mit Kontakten zu zeitgenössischen Gelehrten haben in dieser Gattung des Überlieferungswesens zentrale Bedeutung.

Einige der von Ibn ʿAsākir verarbeiteten Belege zeigen zugleich, dass sie auf die bekannte Überlieferungslinie Ibn as-Sammāk – Ḥanbal b. Ishāq (siehe oben) zurückgehen. In adh-Dhahabīs Siyar aʿlām an-nubalāʾ sind die Fragmente nach Ḥanbal b. Ishāq überwiegend als Fragen an seinen Onkel formuliert: „ich fragte Ibn Ḥanbal“ (saʾaltu), oder man fragte Ibn Ḥanbal (suʾila) gerichtet, die dann adh-Dhahabī dem „Taʾrīch“ entnommen und ergänzt hat.

Die Nähe des Verfassers Ḥanbal zu seinem Onkel zeigt sich an den Empfehlungen und Kritiken des Gelehrten an seine Nachfolger, die bei adh-Dhahabī in der ursprünglichen Überlieferung von Ibn as-Sammāk – Ḥanbal dokumentiert sind.

Letzterer berichtet: „Ahmad b. Ḥanbal hat uns, mich, Ṣāliḥ und ʿAbdallāh,[66] zusammengerufen, und trug uns den Musnad vor, den auch andere mitgehört haben. Dann sprach er: das ist das Buch. Ich habe es gesammelt und meine Auswahl aus mehr als siebenhundertfünfzig Tausend (Traditionen) getroffen. Und worüber die Muslime als Ḥadīth des Gesandten Gottes unterschiedlicher Ansicht gewesen sind, schlagt dort nach, wenn ihr es findet. Wenn nicht, dann hat es keine Beweiskraft.“[67]

Selbst eine kurze Episode mit seinem Onkel, die Ḥanbal wohl in seinem Taʾrīch festgehalten hat, ist nicht nur persönlich geprägt, sondern lässt auf die unterschiedlichen Kriterien bei der Beurteilung zeitgenössischer Gelehrten in jener Zeit schließen. Nach der Ankunft von aš-Šādhakūnī, Sulaimān b. Dāwud b. Bišr (gest. zwischen 848-850) aus Basra in Bagdad schlug Ibn Ḥanbal seinem Neffen vor: „komm' mit uns, um bei ihm die Kritik an den Traditionariern zu lernen!“ Ḥanbal fährt fort: ich hörte Abū ʿAbdallāh dann sprechen: „unser bester Kenner der Traditionarier war Yaḥyā b. Maʿīn.[68] Das beste Gedächtnis über die Kapitelanordnung (in Büchern) [69] hatte unter uns Sulaimān aš-Šādhakūnī. ʿAlī ibn al-Madanī [70] war unser bester Kenner der langen Traditionen (ṭiwāl).[71]

Dass die theologischen Auseinandersetzungen zwischen den Sunniten und den Anhängern der Muʿtazila auch von Rauheit begleitet worden sind, beschreibt Ḥanbal über seinen Besuch bei dem berühmten Vertreter der Muʿtazila in seiner Zeit ʿAmr b. Dīnār (gest. 796):

„er war entstellt und gelähmt. Als Muʿtazilit leugne er die Existenz des Paradieses und des Höllenfeuers und sagte: man war darüber unterschiedlicher Ansicht; sind wir (erst) nachher erschaffen worden oder nicht? Darauf hin stürzten sich die Anhänger des Ḥadīth auf ihn und verprügelten ihn.“[72]

Literatur Bearbeiten

  • Abū Nuʿaim al-Isbahānī: Ḥilyat al-awliyāʾ wa-ṭabaqāt al-aṣfiyāʾ. Bulāq. Nachdruck Beirut 1985.
  • adh-Dhahabī, Muḥammad b. Aḥmad: Siyar aʿlām an-nubalāʾ. Ed. Shuʿaib al-Arnaʾūṭ et allii. Beirut, 1990.
  • Gacek, Adam: The Arabic Manuscript Tradition. A Glossary of Technical Terms & Biography. Brill, Leiden 2001
  • GAL, Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. (2. Auflage). Bd, 1. Brill, Leiden, 1943.
  • GAS, Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Band 1. Brill. Leiden, 1967.
  • al-Ḫallāl, Aḥmad b. Muḥammad b. Hārūn b. Yazīd: Kitāb as-Sunna. Ed. ʿAṭiya az-Zahrānī. Riyadh 1989.
  • al-Ḫaṭīb al-Baghdādī: Taʾrīch Baghdad. Ed. Baššār ʿAwwād Maʿrūf. Beirut 2001.
  • Hurvitz, Nimrod: The Formation of Hanbalism; Piety into Power. S. 4. Routledge, New York 2002
  • Hurvitz, Nimrod: The Mihna (Inquisition) and the Public Sphere. In: (Ed.) M. Hoexter, Shm. N.Eisenstadt, Nehemia Levtzion: The Public Sphere in Muslim Societies. State University of New York Press. The van Leer Jerusalem Institute 2002.
  • Ibn Abī Yaʿlā, Muḥammad b. Abī Yaʿlā al-Farrāʾ: Ṭabaqāt al-ḥanābila. Ed.ʿAbd ar-Raḥmān b. Sulaimān al-ʿUthaimīn. Mekka, o. J.
  • Ibn ʿAsākir, ʿAlī b. al-Ḥasan b. Hibbat Allāh: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. Ed. Muḥammad b. Gharāma al-ʿUmarī. Beirut 1995.
  • Ibn al-Ǧauzī, ʿAbd ar-Raḥmān. b, ʿAlī b. Muḥammad: Manāqib al-Imām Aḥmad b. Ḥanbal. Ed.ʿAbdallāh b. ʿAbd al-Muḥsin at-Turkī. Kairo 1988
  • Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: al-Maǧmaʿ al-muʾassis lil-muʿǧam al-mufahris. Ed. Yūsuf ʿAbdarrahmān al-Marʿašlī. Beirut 1992.
  • Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: al-Muʿǧam al-mufahras. Ed. Muḥammad Shakūr Maḥmūd. Beirut 1998.
  • Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: Tahdhīb at-tahdhīb. Ed. Ǧihād Aḥmad Maḥmūd Maḫṭūb. Dubai 2020.
  • Ibn Ḫair al-Išbīlī: Fahrasa mā rawā-hu ʿan šuyūḫi-hi. Ed. F. Codera & J. Ribera Tarrago. Saragossa 1893. Nachdruck Beirut 1963.
  • Ibn Raǧab: Ḏail ʿalā ṭabaqāt al-Ḥanābila. Ed.ʿAbdarraḥmān b. Sulaymān al-ʿUthaimīn. Mekka o. J.
  • Landau-Tasseron, Ella: On the Reconstruction of Lost Sources. In: al-Qantara, Bd. XXV, 1 (2004), S. 45–91.
  • Lane, Edward William: An Arabic-English Lexicon. London & Edinburgh 1863. Nachdruck Beirut 1968.
  • Leder, Stefan et al.: Muʿǧam as-samāʿāt al-Dimašqiyya. Les certificats d’audition à Damas. Damaskus 1996.
  • ders.: Hörerzertifikate als Dokumente für die islamische Lehrkultur des Mittelalters. In: (Hrsg.)Raif Georges Khoury: Urkunden und Urkundenformulare im klassischen Altertum und in den orientalischen Kulturen. Heidelberg 1999. S. 147–166.
  • ders.: Dokumente zu Ḥadīṯ in Schrifttum und Unterricht aus Damaskus im 6./12. Jhd. In: Oriens, Bd. 34 (1994), S. 57–75.
  • al-Mausūʿa al-fiqhīyya. Kuwait. Enzyklopädie des islamischen Rechts (Kuwait).
  • al-Mizzī, Yūsuf b. az-Zakī ʿAbd ar-Raḥmān b. Yūsuf al-Kalbī: Tahdhīb al-kamāl fī asmāʾ ar-riǧāl. Ed. Baššār Maʿrūf ʿAwwād. Beirut 1983.
  • Patton, Walter, M.: A Biography of the Imām including an account of the Mohammedan inquisition called the Mihna. Brill, Leiden 1897. Siehe dazu: Ignaz Goldziher in: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Bd. 52 (1898), S. 155–160. (Anzeigen).
  • Schützinger, Heinrich: Das Kitāb al-Muʿǧam des Abū Bakr al-Ismāʿīlī. Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes. Bd. XLIII,3. Wiesbaden 1978.
  • aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āyi ʾl-Qurʾān. Beirut, Dār al-fikr. o. J.
  • Watt, W. Montgomery: The Formative Period of Islamic Thought. Edinburgh University Press. 1973.
  • ders.: Islam and the Integration of Society. 3. Auflage, London 1996.
  • Yāqūt al-Ḥamawī: Muʿǧam al-buldān. Dār Ṣādir. Beirut 1955.

Schlussbemerkung Bearbeiten

Unter dem Titel: „Die Rechtsfragen von Aḥmad b. Ḥanbal in der Überlieferung von Ḥanbal b. Isḥāq“ („Masāʾil al-imām Aḥmad b. Ḥanbal al-fiqhīya bi-riwāyat Ḥanbal b. Isḥāq“), vorgelegt vom Studenten Yūsuf b. Muḥammad b. Aḥmad zur Erlangung der Doktorwürde (ad-dukturāh). Publiziert durch die Islamische Universität, Medina 1421/2000. 791 Seiten mit mehreren Registern.

Die Zusammenstellung der Rechtsfragen und ihre vergleichende Untersuchungen innerhalb der hanbalitischen Schule bilden die Grundlagen der Arbeit. Der Verfasser stellt in diesem Buch 594 Rechtsfragen in der Anordnung der islamischen Jurisprudenz, beginnend mit den Fragen der rituellen Reinheit (ṭahāra) bis zum Qāḍī-Urteil (Qaḍāʾ) und Zeugenaussagen (Schahādāt). (vgl. J. Schacht: An Introduction to Islamic Law. Oxford, 1971. S. 192–194; 196.) zusammen. Die auf Ḥanbal b. Isḥāq zurückgehenden und im Buch als Testimonia analysierten Materialien sind vor allem den entsprechenden Sammlungen der Ḥanbaliten entnommen worden: dem Mughnī von Ibn Qudāma, dem Kitāb Aḥkām ahl adh-dhimma von Ibn Qayyim al-Dschauzīya, den Schriften von Abū Bakr al-Khallāl (gest. 923 – GAS, 1. S. 511–512.), von Abū Yaʿqūb al-Kausaǧ (gest. 865 – GAS, 1, S. 509), von Ibn Baṭṭa al-ʿUkbarī (gest. 997 – GAS 1, S. 514–515) und anderen. Sekundäre Quellen sind die Grundwerke der Ḥanafiten, Mālikiten und Schāfiʿiten, ferner die allgemein bekannten ṣaḥīḥ- sunan- und musnad-Werke al-Kutub as-sitta und ihre Kommentare.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ibn Abī Yaʿlā, Band 1, 298–299; Taʾrīch Bagdād, Band 7, S. 394–395.
  2. Yāqūt, Band 4, S. 142 zwischen Bagdad und Samarra
  3. GAS 1, S. 511–512; adh-Dhahabī, Bd. 14, S. 297; Taʾrīch Bagdad, Bd. 6, S. 300.
  4. Siehe: Gottes schöne Namen Nr. 26–27.
  5. Siehe Edward William Lane: Arabic-Englisch Lexicon Bd. 1, S.694
  6. Taʾrīch Bagdad, Bd. 5, S. 233–252; EI (2) Bd. 3, S. 684 (K.V. Zetterstéen*Ch.Pellat)
  7. Nimrod Hurvitz (2002), S. 18–19.
  8. Ibn al-Ǧauzī: Manāqib al-Imām Aḥmad b. Ḥanbal. S. 419–420. Die Episode referiert auch Abī Yaʿlā, Bd. 1, S. 386 nach Ḥanbal. Zur Interpretation siehe: Kitāb as-sunna von al-Ḫallāl, Bd. 4, S. 25;aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl al-Qurʾān. Bd. 25, S. 13 in seiner eigenen Interpretation: „Er beschreibt sich so, wie Er ist. Er meint sich (damit) selbst.“
  9. W. Montgomery Watt: The Formative Period of Islamic Thought. Edinburgh University Press. 1973. S. 246–247; 287.
  10. Stefan Leder (1994), S. 63 und dort Fußnote 34
  11. Stefan Leder und alii: Muʿǧam as-Samāʿāt ad-Dimašqiyya, Damaskus 1996, S. 20
  12. Stefan Leder: Hörerzertifikate als Dokumente für die islamische Lehrkultur des Mittelalters. In: (Hrsg.) Raif Georges Khoury: Urkunden und Urkundenformulare im klassischen Altertum und in den orientalischen Kulturen. Heidelberg 1999. S. 147–166.
  13. GAS, Bd. 1. S. 185–186; adh-Dhahabī, Bd. 15, S. 444–445; Taʾrīch Bagdad, Bd. 13, S. 190–192.
  14. Fuat Sezgin erwähnt in der GAS, Bd. 1, S. 185 in der Vita von Ibn as-Sammāk fünf Fragmente aus dem Bestand der Ẓāhiriyya-Bibliothek, deren Inhalte gegenwärtig nicht zu ermitteln sind.
  15. Herausgegeben von Muṣṭafā b. Muḥammad b.Ṣalāḥ ad-Dīn b. Mansī al-Qabbānī. Riyāḍh, 2019. 397 Seiten mit Registern. (Kind Faiṣal Center for Research and Islamic Studies) nach zwei Handschriften aus dem Bestand der Zāhiriyya-Bibliothek.
  16. Adam Gacek (2001), S. 113:reading, audition lection
  17. Siehe die Einleitung des Herausgebers, S. 201–215
  18. Ifrandsch: Lane, Bd. 1,S. 2389.
  19. adh-Dhahabī, Siyar, Bd. 22, S. 71–74; Ibn Raǧab, Dhail, Bd. 3, S. 175–181.
  20. Den Abschluss seines eigenhändig geschriebenen Zertifikats hat der Herausgeber publiziert: siehe S. 219.
  21. Fahrasa mā rawā-hu ʿan šuyūkhi-hi min ad-dawāwīn al-muṣannafa...S. 301.
  22. S. 186, Nr. 763
  23. siehe: Adam Gacek: The Arabic Manuscript Tradition. A Glossary of Technical Terms & Biography. Brill, Leiden 2001. S. 23: booklet, small collection of ḥadīth; volume, chapter or section of a text. Supplement, 2008, S. 11.
  24. Nimrod Hurvitz (2002), S. 4
  25. Nimrod Hurvitz 2002, S. 17–29; M. Watt, (1966), S. 240–241
  26. Bd. 9, S. 197–204 in der Vita von Ibn Ḥanbal.
  27. Ḥilyat al-awliyāʾ, Bd. 9, S. 204.
  28. adh-Dhahabī, Bd. 12, S. 529–530; Ibn Abī Yaʿlā, Bd. 1, S. 467–469; GAS, Bd. 1, S. 510.
  29. S. 141.
  30. Siehe darüber: W. Montgomery Watt: Muhammad at Mecca. Oxford University Press. 1953. S. 86–88.
  31. Siehe entsprechend auch Ṣaḥīḥ Muslim, Bd. 3, S. 1469, Nr. 1839; Ibn Ḥaǧar: Fatḥ al-bārī fī šarḥ Ṣaḥīḥ al-Buchārī, Bd. 13, S. 121–122. Ed. Muḥammad Fuʾād al-Bāqī & Muḥibb ad-Dīn al-Chaṭīb. Kairo 1380.
  32. adh-Dhahabī, Bd. 10, S. 232–255; Taʾrīch Baghdād, Bd. 14, S. 201–211; al-Mizzī, Bd. 20, S. 160–176.
  33. Tahdhīb at-tahdhīb, Band 9, S. 188.
  34. adh-Dhahabī, Bd. 10, S. 673–676; Taʾrīch Baghdād, Bd. 7, S. 561–567.
  35. adh-Dhahabī, Bd. 10, S. 557–561.
  36. Ibn Abī Yaʿlā, Bd. 2, S. 42–47.
  37. Siehe dazu die Varianten mit vergleichbarem Inhalt bei Aḥmad b. Ḥanbal: Musnad, Bd. 2, S. 161;191; Ed. Būlāq;(Nachdruck Beirut 1969); Muslim b. al-Ḥaǧǧāǧ: aṣ-Ṣaḥīḥ, Bd. 3, S. 1472–1473, Nr. 1844; Hrsg. Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, Kairo 1955; Ibn Māǧa: Kitāb as-Sunan, Bd. 2, S. 1306–1307, Nr. 3956; Hrsg. Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, Kairo 1972.
  38. Tahdhīb at-tahdhīb, Bd. 3, S. 25–27; al-Mizzī, Bd. 5, S. 457–459; ad-Dhadhabī, Bd. 10, S. 352–353.
  39. Siehe: wiṣāl: Enzyklopädie des islamischen Rechts (Kuwait), Band 43, S. 160–166
  40. Yāqūt, Bd. 4, S. 123; und Bd. 3, S. 175–176
  41. Adam Gacek, (2011), S. 113
  42. Yāqūt, Bd. 4,S. 317.
  43. Ibn al-Gauzī, Manāqib, S. 408.
  44. Taʾrīch Bagdad, Bd. 10, S. 137.
  45. „Manāqib“, S. 414
  46. Siehe Lane: Bd. 1, S. 1353: tasarrā l-ǧāriyata er nahm ein Mädchen, oder junge Frau als Konkubine.
  47. Ibn al-Ǧauzī, Manāqib, S. 243
  48. Herausgegeben von ʿĀmir Ḥasan Ṣabrī. Dār al-baschāʾir al-islāmīya. Beirut 1998.
  49. Siehe S. 87 der Edition.
  50. GAS, Band 1, S. 185–186; adh-Dhahabī, Bd. 15, S. 444–445; Taʾrīch Bagdad, Bd. 13, S. 190–192.
  51. Samāʿāt: siehe Adam Gacek, (2001), S. 71 dokumentiert.
  52. Yāqūt, Bd. 4, S. 265–266
  53. Stefan Leder (1996), S. 27.
  54. GAL, Bd. 1, S. 504; adh-Dhahabī, Siyar, Band 23, S. 128; Ibn Raǧab, Bd. 3, S. 514–521.
  55. Siehe Leder (1994), S. 59–60.
  56. adh-Dhahabī, Band 13, S. 52–53.
  57. al-Muʿǧam al-mufahras, S. 124, Nr. 465 und al-Maǧmaʿ al-muʾassas li-ʾl-muʿǧam al-mufahras, Bd. 2, S. 253, Nr. 852. Herausgegeben von Yūsuf ʿAbdarraḥmān al-Marʿašlī in drei Bänden. Beirut 1994. Zu beiden Schriften siehe Schützinger (1978), S. 41–43.
  58. An dieser Stelle folgt eine Bemerkung des Herausgebers: „diese Textstelle ist nicht gesichert, denn sie widerspricht den authentischen Ḥadīthen, die festlegen, daß unser Prophet der erste Fürsprecher ist.“
  59. Herausgegeben von ʿĀmir Ḥasan Ṣabrī im Anschluss an das K. al-Fitan. Dieselbe Handschrift ist im selben Jahr 1998 bei Maktabat ar-Rušd, Riyāḍ in der Edition von Hišām b. Muḥammad erschienen. Der Titel ist: Ǧuzʾ Ḥanbal mit dem Untertitel: at-tāsiʿ min fawāʾid Ibn as-Sammāk.
  60. Nāsiḫa; Adam Gacek 2001, S. 140
  61. Siehe adh-Dhahabī, Band 20, S. 542–543.
  62. Siehe die Einleitung des Herausgebers, S. 190–195.
  63. al-Maǧmaʿ al-muʾassis, Bd. 2, S. 356; 409; siehe auch al-Muʿǧam al-mufahras, S. 272, Nr. 1134.
  64. adh-Dhahabī, Band 13, S. 52–53.
  65. Über seine Schriften siehe GAS, Bd. 1, S. 507–508.
  66. die bereits erwähnten Söhne Ibn Ḥanbals
  67. adh-Dhahabī, Bd. 11, S. 329.
  68. geb. 775; gest. 847: GAS, 1, S. 106–107.
  69. bāb /abwāb: Adam Gacek, 2001, S.15:chapter
  70. gest. 849: GAS, 1, S. 108.
  71. adh-Dhahabī, Bd. 10, S. 679. Der bedeutende Ḥadīthwissenschaftler Abū l-Qāsim at-Tabarānī (873-971, GAS 1, S. 196) verfasste eine umfassende Darstellung in dieser Kategorie von Überlieferungen sowohl historischen Inhalts als auch als Ḥadīthe unter dem Titel: al-Aḥādīth aṭ-ṭiwāl. Ed. Ḥamdī ʿAbd al-Maǧīd as-Salafī. 2. Auflage. Beirut, 1998.
  72. Siehe über die Fragestellung: Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. De Gruyter, Berlin 1991–1997, hier: Band 3, S. 53–54.