Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Hot-Lydia“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Löschdiskussionen Bearbeiten

Schöpfungshöhe Bearbeiten

Ich sehe da keine Schöpfungshöhe und von daher keine URV. Können wir uns bitte wegen etwas wichtigem streiten? Lest bitte alle mal Wikipedia:Textplagiat und dort insbesondere die moralische Ermahnung, die URV-Keule nicht zu schwingen bzw. hier die Gegenkeule --Historiograf 02:15, 29. Mär 2006 (CEST)

Danke dass du da hinter mir stehst. Ich dachte schon ich bin mit meiner Meinung da alleine in der Hinsicht! Christian Bier 16:50, 29. Mär 2006 (CEST)
Historiograf macht keine Aussage darüber, ob der Artikel abgeschrieben ist oder nicht, er sagt nur, dass das Original keine Schöpfungshöhe für sich beanspruchen kann. Deshalb wurde der URV-Baustein wieder entfernt. --Ulz Bescheid! 00:12, 30. Mär 2006 (CEST)

Drr Stil ist jedenfalls nicht sehr lexikografisch --WolfgangS 04:56, 30. Mär 2006 (CEST)

Quelle für den im Artikel erwähnten eigentl. Namen Bearbeiten

Rechtsstreit mit Pirelli-Reifen Entscheidung der WIPO. --Ulz Bescheid! 21:11, 3. Jun 2006 (CEST)

Aus dem Link geht hervor: bürgerlich Annagret Kruemrey. Der Name Benutzer:Abstracto legt eine Nähe zum Mangement von L. P. nahe, siehe Copyright auf ihrer Website. Insofern hatte ich dem Namen Cindy ... Glauben geschenkt. --Ulz Bescheid! 22:18, 30. Jul 2006 (CEST)
Eindeutig ist das alles nicht. Einen solchen Benutzernamen kann sich jeder aussuchen, und Nähe zum Management von wem auch immer kann hier auch jeder behaupten. --Rosenzweig δ 22:51, 30. Jul 2006 (CEST)
Ihr echter Vorname ist 'Cindy'. Das kann ich persönlich bezeugen, aber auch eine Quelle zusätzlich nennen: http://deutschland-sex.blog-today.com/2005/02/06/nach-tina-angels-auszug-kam-pornodarstellerin-lydia-pirelli/ -- Tobias Huch 20:00, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Blogs sind keine validen Quellen gemäß WP:Q. Außerdem bitte nicht wieder verschieben, das muss erstmal ausdiskutiert werden. XenonX3 - (:±) 20:06, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Aber ICH bin eine valide Quelle! Ich kenne Lydia persönlich und habe mich gerade noch mit ihr über diese Lügen auf der Wikipedia-Seite unterhalten! Das ist langsam unerträglich wie man sie mit ihrer Ex-Managerin gleichsetzt! -- Tobias Huch 20:09, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Persönliche Bekanntschaften sind keine valide Quelle gemäß WP:Q. Wär ganz hilfreich, wenn du unsere Regeln mal lesen würdest. XenonX3 - (:±) 20:11, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ihr habt KEINE einzige Quelle für den Namen "Annagret Kruemrey". Das ist nichts als Vandalismus auf Kosten von Lydia P.! Bisher war meine Aussage für diese Branche als Person eine ausreichende Quelle für Wikipedia. Anscheinend lehnst du das ab. Ich klär das jetzt direkt per Mail mit Wikipedia, anstatt mir den andauernden Vandalismus in diesem Artikel durch Moderatoren anzusehen. -- Tobias Huch 20:15, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich verstehe nicht so ganz, warum der angeblich richtige Name geheim sein soll. Sie ist doch sozusagen eine Person des öffentlichen Lebens. Sie hat Filme gedreht, war Fernsehmoderatorin usw., aber ihren Namen darf man nicht erfahren. Sehr merkwürdig. --master-davinci 00:39, 10. Jun. 2011 (CEST)

LACH! Sogar Lydia P. selbst wurde gesperrt, weil sie die Fehler aus dem Artikel entfernen wollte: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Hotlydia @XenonX3 Du weisst schon, dass das böswilliger Vandalismus ist? -- Tobias Huch 20:31, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo Tobias, vielleicht kannst du erst mal einen Gang runter schalten, damit wir auf einer sachlichen Ebene diskutieren können.
So weit ich weiß, wurde der User Hotlydia gesperrt, weil zum einen nie Quellenangaben gemacht wurden und die Beiträge zum anderen erhebliche Defizite aufwiesen, was Rechtschreibung und Stiel angeht. Ob sich hinter dem User Hotlydia wirklich Lydia P. verbirgt lasse ich mal dahingestellt.--master-davinci 00:33, 10. Jun. 2011 (CEST)
In dem oben verlinkten Dokument steht, dass die Beschwerde der Firma Pirelli abgewiesen wurde. Von einem Vergleich ist in dem Dokument hingegen gar nichts zu lesen. Ausserdem ist dieses Dokument keine eindeutige Quelle für den bürgerlichen Namen der Künstlerin. Dort steht nur: Lydia Pirelli scheint danach der Künstlername von xy zu sein. Den bürgerlichen Namen hier im Artikel zu nennen, halte ich angesichts der Tatsache, dass sie bis jetzt nicht öffentlich unter diesem aufgetreten ist, als Verstoß gegen WP:BIO. Bitte das unbedingt zu bedenken! --El bes 06:30, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
OK, aber wenn die Beschwerde abgewiesen wurde, warum hat die Darstellerin, den Namen Lydia Pirelli nicht behalten und sich in Hot-Lydia umbenannt? Kann das jemand aufklären, damit man den Absatz entsprechend ändern kann?--77.177.195.161 09:56, 11. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Lieber MBq, ist dir auch aufgefallen, dass der derzeit mit Fußnote 3 und 4 belegte Satz falsch ist und das so überhaupt nicht in der einzigen Quelle steht (die andere zitiert die zweite)? Hier ist ein massiver Verstoß gegen WP:BIO vorhanden und als Admin solltest du den Artikel bis zur eindeutigen Klärung zurückverschieben und die Postings mit dem angeblichen bürgerlichen Namen versionslöschen. --El bes 07:57, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich werde das prüfen, bitte etwas Geduld. --MBq Disk 11:14, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Die Mail war bereits vor einem halben Jahr angekommen[1]. Solange es keine Belege gibt, dass der bürgerliche Name veröffentlicht wurde und dieses der bürgerliche Name ist, ist hier strikt WP:BIO anzuwenden. Ein WIPO-Urteil, das den vermeintlichen Fakt mit "legt nahe" umschreibt, ist nicht im Entferntesten als Quelle tauglich. --Seewolf 13:56, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Danke an Seewolf für die Bearbeitung. Der Name sollte ggf. auch von dieser Diskussionsseite entfernt werden. --MBq Disk 15:13, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

MUSIKVIDEO Bearbeiten

lydia Pirelli ist ab dem 10.10.2011 in meinem Musikvideo zu sehen als Tänzerin..

http://www.youtube.com/watch?v=wkvbpxWp_2o

Hier ein Kleiner Einblick (nicht signierter Beitrag von Snippah (Diskussion | Beiträge) 15:07, 5. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Abwägung Persönlichkeitsrecht Bürgerlicher Name Bearbeiten

Kopie aus der Löschdiskussion: Die Persönlichkeitsrechte werden überhaupt nicht tangiert. Klarname enrtfernt von Agathenon  09:59, 17. Nov. 2014 (CET) ist eine relative Person der Zeitgeschichte und aktiv in die Öffentlichkeit getreten. Es ist ihr Recht, eine Wortmarke (Pseudonym) zu führen und sie drückt damit aus, daß es sich bei Lydia Pirelli um eine Kunstfigur handelt. Da die Kunstfigur relevant ist, bleibt sie hier als Lemma bestehen. Es ist – aus gutem Grund – öffentlich recherchierbar, wer der Wortmarkeninhaber ist. Wenn Klarname entfernt von Agathenon  09:59, 17. Nov. 2014 (CET) gemobbt wird, weil sie eine Kunstfigur geschaffen hat, sollte sie sich gegen die Mobber erwehren und nicht WP stören. Wer ein Persönlichkeitsrecht der Anonymität nur aus ihrer Tätigkeit ableitet, bringt hier ein sexualsoziales Weltbild zum Ausdruck, welches glücklicherweise überwunden ist und nicht unserer Verfassung entspricht.Beantworten

Auszüge öffentlicher Markenregister wie z.B. DPMA sind in jedem Fall tragfähige Quellen. Bei Pseudonymen werden in der WP grundsätzlich die Bürgerlichen Namen genannt, vgl. Loriot, Dolly Buster. Relevanz ist geklärt. --.rhavin;) (Diskussion) 23:18, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Nein, das genügt nicht. Ein Nachweis, dass sie unter dem bürgerlichen Namen in der Öffentlichkeit aufgetreten ist, wurde nicht geführt. Das Herauskramen von Belegen alleine genügt nicht.--AFBorchertD/B 23:46, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Das muß er auch nicht. Die Person tritt unter öffentlicher Wortmarke auf, es handelt sich hier nicht um ein "herauskramen" sondern um einen öffentlichen Datenbankabruf, vergleichbar in seiner Zugänglichkeit dem blosen Googlen. --.rhavin;) (Diskussion) 00:00, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Zu dieser Thematik empfiehlt sich ein Blick auf diesen Abschnitt. Ich zitiere hier mal aus LG Berlin, Urteil vom 14.03.2007, Az. 27 O 72/07:
Die Richter kamen nach der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch zusteht, weil das Geheimhaltungsinteresse des Künstlers in diesem Fall gewichtiger sei als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Schauspielers verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens. Bei der Nennung des Namens der hinter der Kunstfigur stehenden Privatperson handele es sich um eine „Enttarnung“, die der Antragsteller nicht hinnehmen müsse. --AFBorchertD/B 23:46, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Es ist ein Unterschied zwischen der enzyklopädischen Nennung eines Klarnahmens im Usus der Enzyklopädie und der Nennung von Name und Anschrift in einer Zeitung zum Zwecke der Generierung eines Ereignisses, vgl. dem Unterschied, ob meine Nummer im Telefonbuch steht oder irgendjemand meine Nummer mit Laserstrahlen in die Wolkendecke einer Großstadt projeziert. Selbstverständlich ist auch bei Atze Schröder der Klarname Klarname entfernt von Agathenon  09:59, 17. Nov. 2014 (CET) zu nennen. --.rhavin;) (Diskussion) 23:58, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hier ist grundsätzlich eine Abwägung zu treffen, sowohl in rechtlicher Sicht als auch entsprechend unseren Richtlinien. Die Behauptung, dass „sie sich gegen die Mobber erwehren und nicht WP stören“ solle ist im übrigen rechtlich gesehen völliger Humbug. --AFBorchertD/B 23:46, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
interessant daß Du wohldurchdachte Rechtsgrundsätze (iudikative Unerpreßbarkeit, wehrhafte Demokratie etc.) hier als Humbug abtust. --.rhavin;) (Diskussion) 23:58, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Du solltest Dich wirklich mit der Rechtslage zum Persönlichkeitsrecht beschäftigen. Mit einer „wehrhaften Demokratie“ hat es absolut nichts zu tun, den bürgerlichen Namen einer ehemaligen Pornodarstellerin an prominenter Stelle (das ist die Wikipedia) ans Licht zu zerren. Hier findet eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Persönlichkeitsrecht statt. Und ein öffentliches Interesse daran ist hier bislang nicht begründet und belegt worden. --AFBorchertD/B 00:05, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Und Du dich evtl. mit dem KUG. Sie ist eine relevante Kunstfigur, ihr Klarname ist ohnehin öffentlich verfügbar und wir haben wir sowohl bei Loriot als auch bei Dolly Buster den Klarnamen. Insofern solltest Du lieber mal darlegen, warum er nicht genannt werden sollte. Und zwar bitte mit Argumenten, die nicht einem abergläubigen oder mittelalterlichem Weltbild entsprechen. --.rhavin;) (Diskussion) 00:13, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hallo, rhavin. Zu meiner Entfernung von Klarnamen bitte ich, dies zu berücksichtigen. Kollegiale Grüße, Agathenon  10:03, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten