Zielfernrohrgewehr 4

Schießsport-Disziplin

Zielfernrohrgewehr 4 ist eine Schießsport-Disziplin. Der Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) bietet diese für alle Halbautomaten mit Nitro-Treibladungspulver und Mantelgeschossen an.

Waffen und Munition

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Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Funktionsfähige Sicherung muss vorhanden sein
  • Abzugswiderstand darf (im Auslösemoment) nicht geringer als 1500 g sein
  • Ein Zielfernrohr mit maximal 10-facher Vergrößerung
  • Das Gewicht inkl. Zweibein, Zielfernrohr und Montage darf 6,5 kg nicht Überschreiten
  • Mündungsbremsen sind nicht erlaubt
  • Ein Flimmerschutz ist ebenfalls nicht gestattet

Es sind halbautomatische Waffen im Kaliber bis 8 mm erlaubt.
Die Munition darf handelsüblich oder wiedergeladen sein.

  • Diese Disziplinen wird im liegenden Anschlag auf 100 Meter geschossen.
  • Dabei werden 4 Durchgänge à 5 Schuss in 8 Sekunden geschossen; immer 10 Schuss bzw. 2 Durchgänge auf eine Wertungsscheibe.
  • Die Anzahl der Probeschüsse auf eine Probescheibe ist beliebig, die Zeit hierfür sind 5 Minuten.

ZG 4 Modifiziert

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Bei ZG 4 modifiziert (ZG 4 mod.) gelten folgende Abweichungen zu den Regeln von ZG 4:

  • Das Gesamtgewicht darf 10 kg betragen
  • Es darf mit beliebiger Vergrößerung geschossen werden
  • Mündungsbremsen sind erlaubt
  • Die Schießzeit pro Serie wird auf 6 Sekunden verkürzt

Literatur

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  • Bund der Militär- und Polizeischützen: Sportordnung vom 10. September 2009 Teil D. Langwaffen-Disziplinen: D.14 Zielfernrohrgewehr 4 (ZG 4)
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