Wikipedia Diskussion:Wikimedia Deutschland/Community-Portal/Förderung/Aktualisierung Förderrichtlinien 2024/Vorschläge zur Überarbeitung der Förderrichtlinien

Fragen und Kommentare zu den Änderungsvorschlägen

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Lizenzverletzung

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"Dafür sollte aber nicht direkt auf Abmahnungen gesetzt, sondern zuerst eine außergerichtliche Lösung versucht werden, um eine lizenzkonforme Nachnutzung zu erreichen." - Ich bin keine Juristin, aber ist eine Abmahnung nicht genau eine außergerichtliche Lösung? --Ailura (Diskussion) 16:12, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

@Ailura: Danke für den Hinweis. Diese Formulierung war in der Tat mindestens missverständlich (eigentlich sogar falsch – bin aber auch kein Jurist). Ich habe den Abschnitt geändert und das eigentliche Ziel (Verhinderung rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen, verbunden mit entsprechenden Konsequenzen bei einem Verstoß) in den Fokus gerückt. --Sandro (WMDE) (Disk.) 17:25, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nur was ist rechtsmissbräuchlich? Ich glaube nicht dass irgendjemand für eine wirklich korrekte Nachnutzung abmahnt. "Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen" sind im Lizenztext ausdrücklich vorgesehen. --Ailura (Diskussion) 19:53, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Rechtsmissbräuchlich bezieht sich hier vor allem auf die Sachverhalte, die in § 8c (2) UWG beschrieben werden. --Sandro (WMDE) (Disk.) 11:16, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vielleicht wäre um das Prinzip klar zu machen eine Formulierung wie "Kostenbehaftete Maßnahmen dürfen erst nach erfolgloser ernsthaft versuchter Klärung über kostenneutrale Wege ergriffen werden." sinnvoll. Ich glaube die juristische Definition von Rechtsmissbräuchlich greift erst deutlich später als das was eigentlich auch schon verhindert werden soll. --GPSLeo (Diskussion) 11:33, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Lizenzen

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Aktuell sind laut Wikipedia:Wikimedia Deutschland/Förderrichtlinien für Medien die Lizenzen erlaubt: Empfohlen ist die CC-BY-SA (4.0), außerdem anwendbar sind CC-BY-SA (3.0), CC-BY (4.0 und 3.0) und CC0. Wäre eine Einschränkung auf CC BY-SA 4.0, CC BY 4.0 und CC0 nicht eine Lösung um die zuvor besprochene rechtsmissbräuchlichen Abmahnungenen bei Lizenzverletzungen zu unterbinden? Bei der 4.0-Variante besteht ja eine Heilungsmöglichkeit von 30 Tagen durch den Urheberrechtsverletzer nach Kenntnis. Oder ist das zu naiv gedacht? Für Medien sehe ich zudem keinen Grund mehr, die 3.0-Variante zu wählen. Raymond Disk. 14:04, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Schadenersatzklage für die vergangene Rechtsverletzung ist auch bei 4.0 weiter möglich. Trotzdem wäre ich auch absolut dafür festzuschreiben, dass nur 4.0 und CC0 gefördert werden. --GPSLeo (Diskussion) 14:11, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Honorare

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Ich fände es sinnvoll, wenn für Ausnahmefälle die Möglichkeit offen gelassen wird, dass Communitymitglieder als externe Expert*innen gelten, wenn für den Vortrag/die Tätigkeit eine besondere Qualifikation erforderlich ist und es nicht um die Erstellung von Inhalten geht. --GPSLeo (Diskussion) 11:53, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Neue Änderungsvorschläge

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Entscheidungshoheit

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Die Entscheidungshoheit über (größere, d.h. >1.000€) Förderanträge sollte einem gewählten Gremium aus Vereinsmitgliedern und Community-Aktiven übertragen werden.

Das hätte die folgenden Vorteile:

- die Vergabe der Fördermittel ist wesentlich näher an der Realität der in den Projekten Aktiven

- die Fördermittelvergabe wird transparenter

- es wird eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, wie sich Vereinsmitglieder ehrenamtlich aktiv engagieren können

Fördersperren

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Dem Prozess zur Erteilung von Fördersperren fehlt aktuell eine Gewaltenteilung ('Ankläger' und 'Richter' sitzen derzeit in der gleichen Organisation) und eine Revisionsmöglichkeit. Darüberhinaus sollten die Fördersperren flexibler werden, z.B. 'keine Förderung von Reisekosten' anstatt vollständigem Ausschluss von allen geförderten Veranstaltungen.

Im Sinne von fairen Verfahren sollte die Entscheidung über Fördersperren einem gewählten Schiedsgremium aus (möglichst einschlägig erfahrenen) gewählten Vereins- und Communitymitgliedern übertragen werden.
Neben der Verfahrensgerechtigkeit hätte dies den Vorteil, dass eine weitere Möglichkeit für Vereinsmitglieder geschaffen wird, sich ehrenamtlich aktiv für den Verein zu engagieren.

Auslandsprojekten mit größerer Distanz

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Sind mit "größerer Distanz" die zuvor erwähnten 200 km ab Landesgrenze gemeint?

Textänderungsvorschlag: "Skill-Sharing" -> "Wissensweitergabe" o.ä. --Raymond Disk. 14:08, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten