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Mangelnde Autorisation einer Mitteilung des Schiedsgerichtes (erl.)

Hallo, ich habe gerade diese Meldung auf meiner Disk gefunden. Falls sie echt ist, möchte ich protestieren, da ich nicht gerne über jedes Stöckchen springe, wozu ich aber bei jeder von einer Sockenpuppe gestellten Anfrage - unabhängig von Annahme durchs Schiedsgericht oder auch nur oberflächliche Prüfung - gezwungen wäre. Ich würde daher gegen solch eine Aufforderung vorgehen, mich unabhängig von einer förmlichen und autorisierten Anfrage durch das Schiedsgericht zu äußern. Falls es sich nicht um eine durch das Schiedsgericht verschickte automatisierte Meldung handelt, bitte ich die Socke zu sperren, die mir das gesandt hat. Gruss --Port (u*o)s 23:18, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Port(u*o)s, die Mitteilung sieht auf den ersten Blick erst einmal okay aus. Es ist üblich, daß der Antragsteller die beteiligten Benutzer über die Schiedsgerichtsanfrage benachrichtig. Ich möchte Dich daher bitten, daß Du Dich auf der angegebenen Seit äußerst, damit wir Zuständigkeit und Annahme prüfen können. Vielen Dank. -- Gustavf (Frage / Info) 23:48, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, ich finde die Abläufe nicht o.k. Ich hab jetzt dort zwar Stellung genommen – war ja nicht zuviel Arbeit – aber für die Zukunft möchte ich eine andere Vorgehensweise erreichen. So wirft das einen riesen Apparat an, der möglicherweise ins Leere läuft und nur unnötig Ressourcen bindet. Bei der gerade abgeschlossenen Anfrage von SDB ist Hubertl noch von Achim Raschka persönlich angeschrieben worden, das ist ein Kundenservice, auf den wir imho Anspruch haben. Ich bitte um Verbesserung. --Port (u*o)s 00:06, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Es ist Aufgabe des Antragstellers, die beteiligten Benutzer zu informieren und das per Difflink auf der Fallseite zu belegen, nicht unsere. --თოგოD 00:17, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Doch. Ich habe mich jetzt gezwungenermassen zu dem Fall auf
  1. meiner Diskussionsseite,
  2. auf der Sperrprüfung,
  3. dem mir gewidmeten Adminproblem
geäussert. Jetzt seid ihr dran, auch mal was für den Fall zu tun. Weitere Vorleistungen, die noch von mir gefordert werden, nur weil ich meine Adminaufgaben wahrgenommen habe (siehe Complex Kommentar) sind unfair mir (und anderen Betroffenen, die vor den Kadi gezerrt werden) gegenüber. Muss ich das wirklich anderenorts thematisieren? --Port (u*o)s 00:24, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ehrlich gesagt, diese Vorlage:Schiedsgerichtsanfrage kannte ich noch nicht. Ich finde allerdings auch, dass entweder der Antragsteller (und sei es eine IP) die "Beteiligten" informiert und dann auch zeichnet, oder eben ein Mitglied des SG (ersteres finde ich angemessener, denn bevor ein Schiedsgericht überhaupt tätig wird, sollten alle Beteiligten durch den Antragsteller informiert sein, wie auch bei ähnlichen Verfahren). Diese seltsame Vorlage will ich gerne mal diskutieren bei der nächsten Sitzung, denn ich wüsste nicht, wie Benutzer:Mike Ebersbacher 8 in meinem Namen jemandem etwas empfehlen können sollte. -- Pitichinaccio 00:25, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke. --Port (u*o)s 00:34, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ist halt eine Frage des rechtlichen Gehörs, sonst würde es heißen, man habe sich nicht äußern können.--Kriddl du darfst mich durchaus ansprechen 05:24, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, aber im Real Life gebt es so etwas wie einen Anfangsverdacht, bevor die Staatsanwaltschaft ermittelt, oder täusche ich mich? Hier dagegen kann theoretisch jede Krawallsocke einen Riesenaufstand machen, und ohne wetere Prüfung müssen die Angeklagten dann zum Rapport und zur Verteidigung ran. Was mich wohl am ehesten daran stört, ist diese von mir so empfundene Analogie aus dem Strafrecht. Meiner Meinung nach macht der an mich verschickte Standardtext nämlich diese Sichtweise sich zu eigen, wo es doch stattdessen viel mehr um eine zivilrechtliche Analogie ginge, in der zwei Parteien gegenüberstehen. Will sagen: Wenn ich Angeklagter bin, will ich vom Staat behandelt bzw. angesprochen werden werden, nicht vom Anzeigenden. Pitichinaccio hat das eigentlich ganz gut formuliert. --Port (u*o)s 13:17, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Müssen tust du gar nix. Du bist ja nicht gezwungen, dich da zu äußern. Wenn dir der Text nicht passt, dann ändere ihn. Es ist ja auch kein Antragsteller gezwungen, diesen Text zu verwenden. Trotzdem bleibt es Aufgabe eines Antragstellers, die beteiligten Benutzer zu informieren. Es ist ein Schiedsgericht, d.h. zwei Parteien kommen zu uns, weil sie einen Konflikt nicht anders gelöst kriegen. --თოგოD 13:23, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich möchte mich nicht groß einmischen, nur das gesagte unterstreichen: Eine Vorlage, die von einem Beteiligten/Kontrahenten im Verfahren „im Namen des Schiedsgerichts“ Aktionen verlangt/erbittet hinterlässt Befremdung. Hier sollte möglicherweise schlicht die Formulierung geändert werden. Ansprache und Hinweis auf das Verfahren und die Möglichkeit zur Äußerung sollen selbstverständlich bei Eröffnung der Anfrage und auch von Beteiligten erfolgen (dürfen), eine schiedsgerichtliche Aufforderung zur Aussage (im RL wohl mit einer gerichtlichen Vorladung zu vergleichen) sollte aber der Autorität in diesem Verfahren (sprich SG-Mitgliedern) überlassen bleiben.
(Nach BK): Wenn es ok ist, würde ich mich auch für eine Umformulierung starkmachen. --Taxman¿Disk? 13:28, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Macht bitte mal konkrete Änderungsvorschläge. Ich kann an dem Text eigentlich nichts unangemessenes finden, aber ich habe ihn auch selbst geschrieben ;-) Wer den Baustein setzt, ist eigentlich egal, falls ein entsprechender Schiedsgerichtsantrag existiert. Eine „Vorladung“ ist das sicher nicht, nur eine Bitte und der Hinweis, dass das Schiedsgericht auch ohne Teilnahme des Betreffenden eine Entscheidung zu treffen berechtigt ist. Rainer Z ... 14:25, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Hier --Taxman¿Disk? 14:43, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Mir solls recht sein. Rainer Z ... 15:00, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten