Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2008/September

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Liebes Schiedsgericht

Mit Wohlwollen habe ich die Entstehungsgeschichte dieses Schiedsgerichts beobachtet und, soweit es mir möglich war, seine Entstehung unterstützt. Inzwischen habe ich diesem Schiedsgericht gegenüber die gleichen ambivalenten Empfindungen, wie ich sie diesen sogenannten gesichteten Versionen und dem ganzen damit connecteten Drumherum gegenüber habe. Mit anderen Worten: Einerseits ja, andererseits nein. Aber das nur nebenbei. Worum s mir hiermit in echt geht, ist die Idee, die für immer und ewig gesperrte heroische BZ zu entsperren. Und, liebes Schiedsgericht, ich möchte gerne wissen, wie das geht. fz JaHn 00:32, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Moin Jahn, zunächst möge BZ bei Interesse einer Entsperrung eine Mail an das SG mit der Bitte um Entsperrung - zwecks dauerhafter Entsperrantragsstellung an das SG - senden. Die Adresse ist ja hinreichend deutlich auf der Projektseite angegeben. Wir werden dann BZ - kurzfristig zur Antragstellung an das SG - entsperren. Gruß -- SVL Schiedsgericht? 00:45, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Moin SVL. Danke für Deine umgehende Antwort. Aber ich fürchte, daß sie das nicht tun wird, die für immer und ewig gesperrte heroische BZ. Ihre erstmalige Sperrung wegen PillePalle kommentierte sie (sinngemäß) so:

„Wenn ihr hier mich sperrt, dann ... schade.“

Mehr nicht.

Und, SVL, genau so sehe ich das auch.

Es geht also nicht darum, daß die BZ ganz gerne entsperrt werden möchte, sondern darum, daß ich ganz gerne möchte, daß sie entsperrt wird. JaHn 01:05, 14. Sep. 2008 (CEST) PS Dieses SCHADE, das ist, so, wie ich sehe, außerordentlich peaceful. fz JaHn 01:13, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Dafür gibt es zunächst mal Wikipedia:Sperrprüfung. Ich sehe bei einem Benutzer, der keinen einzigen Artikeledit gemacht hat, aber in nicht mal einem Jahr fünf mal gesperrt wurde, eher schwarz. Waren die Diskussionsbeiträge für die Wikipedia so wertvoll? Rainer Z ... 16:27, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich sehe absolut keine Chance für eine Entsperrung von BZ. Wer einen Account benutzt, der sollte das im wesentlichen zum Wohle des Projekts tun. (Gar nichts tun ist natürlich auch ok (das schadet ja dem Projekt nicht).) Den Account aber überwiegend zu benutzen, um zu diskutieren und/oder seine eigene Meinung breitzutragen, ist jedoch nicht erwünscht bzw. nicht im Sinne des Projekts und wird mit einer Sperre des Accounts beantwortet, um Schaden vom Projekt abzuwenden. (Jeder unnötige Diskussionsbeitrag frisst Kapazitäten, die anderswo nützlicher eingesetzt wären, und damit meine ich nicht mal unbedingt die Serverkapazitäten...) Darf ich dich, Jahn Henne, übrigens daran erinnern, dass auch du einst nur Millimeter vor so einer Sperre standest und du dich daher aus Diskussionen weitgehend raushalten solltest? --Thogo BüroSofa 17:22, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Gegenfrage, Rainer: Waren BZs Sperrungen für WIKIPEDIA wertvoll? Wenn sich mal einer die Mühe macht, einigermaßen POVlos die WIKIPEDIA-Geschichte der BZ zu recherchieren, werden sicherlich einige interessante Aspekte ans Tageslicht kommen. Na ja. Was soll s. So weit sind wir offenbar noch nicht. Die Zeit ist wohl noch nicht reif. fz JaHn 23:13, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
hmm -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 23:53, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
@ Achates, da hast du zwar daneben gegriffen - ändert aber im Wesentlichen nichts an der Substanz. -- SVL Schiedsgericht? 00:29, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
@ SVL: Nöö, ich hab nur die Edits im Artikelnamensraum etwas hervorheben wollen. -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 08:04, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Jahn, du hast ja keine Argumente vorgebracht, warum BZ entsperrt werden sollte. Du wirst nicht im Ernst erwarten, dass das Schiedsgericht BZs gesammelte Beiträge durchsieht. Das Recherchieren ist deine Aufgabe. Danach können wir weiterreden. Rainer Z ... 00:37, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Da gibts eh nicht viel durchzusehen: [1]. Es gibt nur Diskussionsbeiträge, d.h. keine enzyklopädische Mitarbeit und daher auch kein Verlust. --Thogo BüroSofa 07:53, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich bin gebeten worden, mich hierzu zu äußern: Dass Diskussionsbeiträge keine "enzyklopädische" Mitarbeit sein sollen, muss widersprochen werden.
Erst und nur durch Diskussionen können hier thematische Konflikte gelöst und Inhalte erarbeitet werden; bekanntermaßen jedoch vertreten einige Administratoren die Ansicht, dass Konflikte hier nicht gelöst werden können, sondern im wesentlichen nach ihrer Eskalation (d.h. Denunziation auf der VM) mit Benutzersperren *vernichtet*, also vom Tisch gewischt werden. Wenn es doch so einfach wäre! Ich würde Thogo zu unserem König wählen ;-) Seine Ableitung ist seine Ansicht, die nur so lange gültig ist, wie sie unwidersprochen bleibt (und nicht, wie manch einer sich wünscht, solange Thogo Admin/Schiedsrichter/Steward ist)
So einfach ist es nämlich leider nicht. Denn da man ohne Abstimmung auf Diskussionsseiten kaum einen guten Artikel schreiben kann, kann die Beteiligung auch nicht als Verstoß gesehen werden. Der angegeben Sperrgrund "überwiegende Beteiligung an Diskussionen" ([2])ist weder irgendwo als konsensische Richtlinie definiert, noch lässt er sich ableiten - er ist also ungültig. Die Sperre wäre aufzuheben oder anders zu begründen.
Da müsste man schon genauer hinschauen, was genau inhaltlich an den beiträgen zur Sperrung geführt hat. Das habe ich mal stichprobenartig gemacht und nichts gefunden, was gegen RL verstößt.
Gruß --...bΓ∪mMf∪∫ζ... 11:27, 15. Sep. 2008 (CEST)P.S.: „Darf ich dich, Jahn Henne, übrigens daran erinnern, dass auch du einst nur Millimeter vor so einer Sperre standest und du dich daher aus Diskussionen weitgehend raushalten solltest?“ - so etwas ... kann ja nur von Thogo kommen. Übersetzt ist das einfach nur eine dümmliche Drohung mit dem Maulkorb. Naja, was hier nicht alles geht! --...bΓ∪mMf∪∫ζ... 11:27, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Brummfuss, das war keine Drohung mit dem Maulkorb, sondern eine freundlich gemeinte Erinnerung an ein Schiedsgerichtsurteil. Ich denke, Jahn Henne kann das unterscheiden. Aber um auch dir das mal etwas zu verdeutlichen: "Brummfuss, halt die Klappe, sonst wirst du gesperrt!" ist eine dümmliche Drohung mit dem Maulkorb. Siehst du den Unterschied? --Thogo BüroSofa 15:20, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die WP-Community besteht aus Autoren von Artikeln, die bei dieser Autorentätigkeit entstehende inhaltliche Konflikte auf Diskussions- und Projektseiten zu lösen versuchen. Es besteht kein Bedarf an Leuten, die sich ausschließlich auf Diskussions- und Projektseiten tummeln, weil diesen jeglicher Bezug zum Kernbereich (also den Artikeln) fehlt und sie auch in keinerlei auf Diskussions- und Projektseiten zu lösende Konflikte involviert sein können und also dort nichts sinnvolles beizutragen haben, eben weil sie den Kernbereich scheuen wie der Teufel das Weihwasser. It's as simple as that und ergibt sich einleuchtend aus den Wikipedia:Grundprinzipien, und das kriegst du nicht aufgeweicht durch allgemeine Statements à la Diskussionen sind doch toll! Na klar sind Diskussionen toll; absolut untoll sind aber völlig unbetroffene Leute, die sich überall einmischen und überall mitquackeln wollen, ohne jemals einen Artikel angefasst zu haben. PDD 12:23, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nee, du, PDD, alles Käse. Aber wie Kriddl schon sagte, das ist jetzt auf der "Sperrprüfung". --...bΓ∪mMf∪∫ζ... 18:09, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ist vorhin nicht ein Entsperrantrag gestellt worden? Der muss erstmal durch, dann kann das SG ja tätig werden.--Kriddl Laberecke 15:32, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Stimmt, Rainer. Hab ich nicht. Argumente vorgebracht. So weit bin ich aber auch noch nicht vorgedrungen. Zumal Anträge, Folgerichtigkeit, Logik, Rationalität etc pp eh nicht so mein Feld sind. Du hast, immerhin, mich nicht von vorneherein abgewimmelt. Dafür kriegst Du in meiner geheimen unergründlichen intergalaktischen Buchführung schon mal nen fetten Punkt. Mindestens einen. Davon mal abgesehen: Nein, natürlich erwarte ich das nicht vom Schiedsgericht. Und: Ja. Das wäre dann, wenn, mein Part. Aber wie angedeutet: So weit bin ich noch nicht. Und eilig hab ich s auch nicht. Ich hab, ganz im Gegenteil, alle Zeit dieser Welt, die mir zur Verfügung steht. Nur, mal angenommen, ich liefere irgendwann quasi Beweise in Form von entsprechenden Links ... was müßte ich dann, außer denen, noch liefern? @ Brummfuß: Danke. fz JaHn 22:50, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Neugierige Frage

Hallo, meinen Fall hatten acht Schiedsrichter angenommen, fünf haben die Entscheidung unterschrieben. Wenn man sebmol abzieht, bleibt eine Differenz von zwei: Rainer Zenz und southpark. Für eine kurze Antwort auf die neugierige Frage, die sich daraus ergibt, wäre ich dankbar. --Zipferlak 09:06, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich sehe keine Frage. Was willst du denn eigentlich wissen? --Thogo BüroSofa 11:55, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich, warum weniger Schiedsrichter den Fall entschieden, als angenommen haben. Mal blöd aus dem Off geantwortet: Es ist ein zweiphasiges Verfahren. Phase 1: Es wird dadrüber entschieden, ob ein Fall überhaupt zulässig ist und angenommen wird (inhaltlich ist noch nix damit entschieden); Phase 2: Inhaltliche Entscheidung. Die jeweils in eine der Phasen zeichnenden SR sind nicht notwendigerweise identisch für das SG gesamt. Wichtig ist nur, dass zu beiden Phasen sich eine Mehrheit findet.--Kriddl Laberecke 13:14, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Frage ist, ob Rainer Zenz und southpark in die Entscheidungsfindung gar nicht einbezogen waren oder ob sie der Entscheidung nicht zugestimmt haben. Wenn ersteres der Fall ist, wüsste ich gerne, warum sie nicht einbezogen waren. Wenn letzteres der Fall ist, wäre es interessant, zu erfahren, warum sie ihre abweichende Auffassung bisher nicht bekannt gemacht haben. --Zipferlak 09:24, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Es steht jedem Schiedrichter frei, sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen oder nicht. Ebenso, ein Urteil zu unterzeichnen oder nicht. Hat ein Schiedsrichter eine abweichende Meinung, wird er sie schon mitteilen, wenn er das für angemessen hält. Von öffentlichem Belang ist nur, ob das Verfahren von genügend Mitgliedern angenommen und von genügend Mitgliedern unterzeichnet wurde. Rainer Z ... 15:11, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Und nochmal aus dem Off: Wenn der Laden so läuft, wie zu meiner Zeit, dann ging der Entscheidung ein reger E-Mail-Verkehr, mindestens eine Besprechung im Chat und eine Vorformulierung im SG-Wiki voraus. Die fraglichen Mitglieder wurden eingebunden.--Kriddl Laberecke 15:16, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Neues MB, das euch betrifft

Hiho liebe Ex-Kollegen ;)) Es gibt ein neues Meinungsbild (und ausnahmsweise mal ein echt sinnvolles und durchdachtes): Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht übernimmt das Benutzersperrverfahren. Ich finde die Idee ja super, jetzt würde mich mal interessieren, was ihr dazu sagt :) Vor allem hätte ich gern einen Kommentar zu meinem Beitrag „Warum ich das gut finde“ ;) Beste Grüße --Henriette 10:06, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe meinen Senf dazu gegeben. Es ist faszinierend, wie die „Demokratie“-Brille manchen den Blick verzerrt. Jetzt entscheidet de facto jeder Admin in einsamer Hoheit, aber wenn man vorschlägt, heikle Fälle statt dessen lieber einem gewählten Gremium zu überlassen, ist das ganz was schlimmes, undemokratisches. Kopfschüttelnd beiße ich in die Tischkante und schlage mir vor die Stirn. Schnaps, Herr Ober! Rainer Z ... 17:10, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Spannend find ich, daß wir es schaffen in einem Atemzug zu sagen, daß die Community nicht „entmachtet“ werden darf, diese es aber gleichzeitig gern einem einzelnen Admin überläßt, sich die Finger mit einer Sperrung schmutzig zu machen. Ich sags ja: Wikiprinzip bedeutet „warum soll ich was machen, sind doch genug andere da“ ;)) --Henriette 20:18, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hatte das nicht Perikles gesagt? Rainer Z ... 23:39, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Vorschlag: Ad-hoc-Mitglieder

Ich würde mal anregen wollen, über die Einführung von Ad-hoc-Mitgliedern nachzudenken. Also SG-Mitglieder, die nur für einen bestimmten Fall hinzugezogen werden. Mir ist dieser Ansatz untergekommen bei der Beschäftigung mit dem Internationalen Gerichtshof, der aus 15 Mitgliedern besteht. In dessen Verfahren kann jede beteiligte Partei einen Ad-hoc-Richter vorschlagen, der für die Dauer dieses einen Verfahrens vollumfänglich an der Arbeit des Gerichts teilnimmt, einschließlich der Urteilsfindung und -begründung. Das ganze ist nicht verpflichtend, sondern liegt (soweit ich das verstehe) im Ermessen der Konfliktparteien, die sich, wenn ich mich nicht irre, beispielsweise auch auf ein gemeinsames Ad-hoc-Mitglied einigen können.

Die Erhöhung von 10 auf 11 oder 12 Mitglieder würde meiner Meinung nach die Arbeitsabläufe innerhalb des SG nicht wesentlich verändern, aber möglicherweise die Kommunikation zwischen SG und Konfliktparteien deutlich verbessern. Deshalb von mir folgender Vorschlag als Diskussionsgrundlage:

Jede Konfliktpartei kann (muss aber nicht) Vorschläge für jeweils ein Ad-hoc-Mitglied des SG machen. Ein solchermaßen vorgeschlagenes Ad-hoc-Mitglied wird für die Dauer dieses einen Falls vollwertiges Mitglied des SG, sofern die andere Konfliktpartei und die gewählten Mitglieder des SG der vorgeschlagenen Person zustimmen. Die Einigung auf akzeptable Vorschläge hat in angemessener Zeit zu erfolgen, ansonsten entfällt diese Möglichkeit.

Darüber hinaus würde ich in Ergänzung dazu auch noch folgendes anregen wollen:

  • Die gewählten Mitglieder des SG können ebenfalls Ad-hoc-Mitglieder vorschlagen, sofern ein oder mehrere Mitglieder an einem Verfahren nicht teilnehmen können (Zeitmangel, Befangenheit etc.) und die verbliebenen Mitglieder die Aufstockung durch Ad-hoc-Mitglieder für sinnvoll halten (Arbeitsbelastung, Aufgabenverteilung) Voraussetzung für solche Vertretungsmitglieder ist die Zustimmung durch alle Konfliktparteien und alle SG-Mitglieder (sowohl die am Fall teinehmenden als auch die für diesen Fall inaktiven Mitglieder) sowie eine gewisse Höchstzahl an Vertretungsmitgliedern (Vorschlag: 3), um nicht (im Extremfall) ein SG zu erhalten, dessen Zusammensetzung grundlegend anders als das gewählte ist.
  • Die gewählten Mitglieder des SG können darüber hinaus auch bei Vollzähligkeit weitere Ad-hoc-Mitglieder vorschlagen (ein bis zwei), wenn sie dies aus fachlich-inhaltlichen Gründen für sinnvoll halten. Voraussetzung für solche Ergänzungsmitglieder ist ebenfalls die Zustimmung durch alle Konfliktparteien und alle SG-Mitglieder.

Alle diese Vorschläge sind als Kann-Bestimmung gedacht, also nichts, was in jedem Verfahren genutzt werden muss. Damit ist diese Idee zum Abschuß zur Diskussion freigegeben. -- Uwe 17:46, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Klingt erst mal nicht schlecht, aber bei „ … wird für die Dauer dieses einen Falls vollwertiges Mitglied des SG“ wird die Dame und werden die Herren zucken: Das schlösse nämlich ein, daß diese(s) Ad-hoc-Mitglied(er) auch Zugang zum SG-Wiki und zur SG-Mailingliste bekommen müßten. Stell' Dir mal einen Fall wie den damaligen Feuerwehrfall vor: Der zog sich über Monate hin … da kann man von „Ad-hoc“ dann kaum mehr sprechen :) --Henriette 13:07, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Naja. Um mal bei der Analogie zum IGH zu bleiben: Dessen Fälle erstrecken sich üblicherweise über zwei bis drei Jahre, und es laufen mehrere Fälle parallel, gegebenenfalls mit jeweils verschiedenen Ad-hoc-Mitgliedern. Zumindestens in Den Haag scheint es irgendwie zu funktionieren :o). Die Verpflichtung für Ad-hoc-Mitglieder, Interna aus den geschlossenen SG-Kommunikationskanälen nicht nach außen zu tragen, wäre selbstverständlich Teil der Aufgabe. Abgesehen davon war der Feuerwehr-Fall (klingt wie die Bezeichnung eines Beispiels aus einem juristischen Lehrbuch) wohl eher die extreme Ausnahme hinsichtlich des zeitlichen und inhaltlichen Umfangs, oder? -- Uwe 13:38, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Tja, wie jedes gute Gericht erzeugt auch das SG seine Präzedenz- und Lehrbuchfälle ;)) Und ja: der war wirklich extrem. In alle Richtungen: Zog sich elend hin und hatte uns damals komplett desillusioniert, weil wir anfangs dachten, daß ein Expertengremium (was nämlich schon ziemlich in Richtung deiner Idee ging) eine tolle Idee wäre. Die Experten haben sogar ein eigenes Wiki nur für diesen Fall eröffnet und SVL (wenn ich mich nicht täusche) war dort aktiv und hat die Sache ein wenig begleitet. Trotz dieser schon ziemlich professionellen Herangehensweise und mehrerer Angebote des SGs, dem Expertengremium zu helfen und vielleicht zu moderieren, hat das alles nicht so richtig toll geklappt – womit ich niemandem die Generalschuld zuschieben will!! Es war ein Versuch und er hat letztendlich ein Ergebnis gebracht mit dem wohl alle leben können. Aber der absolute Oberhammer wars echt nicht ;) Anyway: Ich kann mich in Maßen für deine Idee durchaus erwärmen und dumm ist die allemal nicht :) Nur müssen natürlich die SG-Mitglieder darüber entscheiden. Achja: Arbeitet das IGH auch mit Mediawikis? ;)) Gruß --Henriette 13:57, 28. Sep. 2008 (CEST) Beantworten
Nö, da wir sowohl im Wiki als auch auf der ML auch über andere Sachen diskutieren, die nicht unbedingt den einen Fall betreffen (manchmal haben wir ja mehrere Fälle am laufen), ist eine "Vollmitgliedschaft" für einen Fall nicht drin. Ich fänds ok, wenn eine der oder beide Konfliktparteien einen oder zwei Leute vorschlagen, die an dem Fall mitwirken sollen (z.B. bei der entsprechenden Chatdiskussion, und als CC bei entsprechenden Mailinglistendiskussionen). Aber die Entscheidung darüber muss dem SG obliegen. Es gibt durchaus einige unzureichend vertrauenswürdige Benutzer, die wir sicherlich nicht in jedwede Art der Entscheidungsfindung einbeziehen werden, die aber möglicherweise von Konfliktparteien vorgeschlagen werden. Aber vermutlich würde das auch nur darauf hinauslaufen, dass dann beide Konfliktparteien jeweils einen Benutzer benennen, der (mutmaßlich) in ihrem Sinne entscheiden würde und das wäre irgendwie witzlos, oder? ;) --Thogo BüroSofa 00:38, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Thogo, genau wegen der Vertrauenswürdigkeit enthält mein Vorschlag ja die Regelung, dass für die vorgeschlagenen Ad-hoc-Mitglieder die Zustimmung aller gewählten SG-Mitglieder notwendig ist. Einen offensichtlich parteiischen Handlanger als Ad-hoc-Mitglied vorzuschlagen dürfte abgesehen davon auch an der wahrscheinlichen Ablehnung durch die jeweils andere Konfliktpartei scheitern. Insofern wären die Konfliktparteien schon "gezwungen", einen Kandidaten vorzuschlagen, der nicht nur für sie selbst, sondern für alle Seiten (andere Konfliktpartei, gewählte SG-Mitglieder) akzeptabel ist.
Überlegenswert wäre eventuell, für Ad-hoc-Mitglieder bevorzugt auf Kandidaten zurückzugreifen, die entweder bereits früher im SG gewirkt haben oder zumindestens bei vorherigen Wahlen schon mal für das SG kandidiert und eine bestimmte Mindestplatzierung oder Mindestzahl an Stimmen erreicht haben. Quasi eine Art Pool an Ad-hoc-Kandidaten, für die damit ein gewisser Rückhalt in der Community dokumentiert wäre. -- Uwe 00:54, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Aber könnte man da nicht einfach sagen, man vergrößert das SG gleich um ein paar Leute? Das wäre doch das gleiche. (Und das fänd ich nu wieder nicht nötig, wir ersticken ja nicht gerade in Fällen...) --Thogo BüroSofa 09:48, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die Idee solcher Ad-hoc-Mitglieder ist ja erstmal nicht schlecht. Nur kann ich mir einen effektiven Nutzen nur bei Sachdiskussionen vorstellen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand von SG-Verfahren. Bei den Konflikten die im SG landen, kann ich mir schwer vorstellen, welche Rolle da ein Ad-hoc-Mitglied erreichen kann. Einen Fürsprecher kann man auch im Verfahren zulassen, da muss er nicht im Entscheidungsgremium sitzen. Der Unterschied zum IGH ist ja auch, dass wir uns unsere "Richter" selber wählen. Liesel 10:23, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Liesel, Konfliktparteien vor dem IGH sind Staaten. Und genau die Staatengemeinschaft wählt, über den UN-Sicherheitsrat und über die Vollversammlung, auch die IGH-Richter. Insofern besteht in dieser Verfahrensfrage kein wesentlicher Unterschied. -- Uwe 10:36, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
@Thogo: alle drei Vorschläge sind wie oben erwähnt als freiwillige Optionen gedacht. Um wieder auf meine Analogie zum IGH zurückzukommen, wo ich diese Idee herhabe: Dort wird es meines Wissens nach auch nicht in allen Verfahren genutzt. Von den Konfliktparteien vorgeschlagene Ad-hoc-Mitglieder verbessern aber möglicherweise in einigen Fällen die Akzeptanz des SG durch die Konfliktparteien und deren Willen, sich einem Verfahren durch das SG zu stellen und das Ergebnis zu akzeptieren. Und Vertretungs- und Ergänzungsmitglieder können im Bedarfsfall dabei helfen, die mit einem Fall anfallende Arbeit besser zu verteilen. Diese beiden Teile meines Vorschlags sehe ich übrigens als unkontroverser als den ersten Teil.
Insgesamt ergibt sich aus den Vorschlägen mehr Flexibilität als durch die Aufstockung um eine feste Zahl an zusätzlichen Mitgliedern, und Flexibilität kann für den Umgang mit einem konkreten Fall eigentlich nur gut sein. Das Ziel ist ja immer noch, einen Fall so optimal wie möglich zu lösen, im Sinne einer Entscheidung, die so weit wie möglich für eine Beilegung oder Entschärfung eines Konflikts sorgt. Ob das ganze das bringt, was ich als möglichen Gewinn für die Arbeit des SG sehe, weiss ich natürlich nicht. Insofern hoffe ich auf eine Diskussion der Vor- und Nachteile und eventuell auf einen befristeten Testlauf. -- Uwe 10:25, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Meine bescheidene Meinung ist, dass die Adhoc-Mitglieder etliche Probleme aufwerfen (z.B. ein solches Mitglied in einem Verfahren, dass Partei in einem anderen ist und im SG-Wiki versucht hinter den Kulissen Einfluss zu nehmen, was ist mit den Knöpfen, für Fälle wie Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/JEW braucht man das, aber Beknopfung ohne Mandat der Community?). Dazu dürfte das zu einer zusätzlichen Bürokratisierung führen. Nebenbei bezweifel ich, dass die Einführung solcher Mitglieder ohne MB nicht möglich sein dürfte (u.a. wegen der Knopffrage). Mach doch ein MB.--Kriddl Laberecke 12:41, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Kriddl, wer Partei in einem laufenden SG-Verfahren ist, kann natürlich nicht Ad-hoc-Mitglied in einem anderen Verfahren werden. Wer Ad-hoc-Mitglied in einem laufenden Verfahren ist und dann als Beteiligter in ein anderes Verfahren verwickelt wird, steigt entweder als Ad-hoc-Mitglied aus oder verschiebt in Absprache mit den anderen beteiligten Parteien das eigene Verfahren entsprechend bis zum Ende des Verfahrens, in dem er als Ad-hoc-Mitglied wirkt. Insofern ist Dein Einwand sicherlich berechtigt, aber analog zu einem gewählten SG-Mitglied, das selbst als Beteiligter in ein SG-Verfahren verwickelt wird, nicht unlösbar. Die Frage der Beknopfung wiederum stellt sich ja nicht in jedem Verfahren und könnte dann fallweise gelöst werden.
Vor einem eventuellen MB wollte ich erstmal die generelle Grundstimmung ausloten und, wie bisher schon geschehen, auch Einwände oder Gegenargumente abwarten. Mein Eindruck aus der Praxis des IGH ist halt nur, dass die Einbeziehung von Ad-hoc-Mitgliedern nicht ohne Grund Teil von deren Verfahrensregeln ist, dass sie auch genutzt wird und dass sie sich dementsprechend bewährt hat. Ein Aspekt, den ich noch zu bedenken geben möchte, ist folgender: Stimmt ein von einer Konfliktpartei vorgeschlagenes Ad-hoc-Mitglied in der Entscheidung gegen die Position dieser Konfliktpartei, könnte dies die Akzeptanz der für diese Konfliktpartei negativen Entscheidung unter Umständen verbessern. Ein Ad-hoc-Mitglied soll ja nicht im SG die Interessen der Konfliktpartei vertreten, was die klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts wäre (der ja nicht Teil des Gerichts und der Entscheidungsfindung ist), sondern vor allem die Kooperationsbereitschaft der Konfliktparteien mit dem SG und die Akzeptanz des SG bei den Konfliktparteien verbessern.
Abgesehen davon konzentriert sich die Diskussion hier bisher auf den ersten Teil meines Vorschlages. Wie sieht eure Meinung zu den Vertretungs- und Ergänzungsmitgliedern aus? -- Uwe 14:19, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Aus meiner praktischen Erfahrung heraus sehe ich für Vertretungs- und Ergänzungsmitglieder im Grunde kein Bedarf. Auch in der Vergangenheit sind einzelne Mitglieder mal ausgefallen (am nachvollziehbarsten, da jeweils vermerkt wegen Befangenheit, im Fall Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Beschneidung oder Verstümmelung weiblicher Genitalien sogar mal drei Mitglieder), ohne dass die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wäre. Das ist der Vorteil am derzeitigem "Mehrheitsverfahren", es müssen nicht unbedingt alle tätig sein. Das sieht bei regulären Gerichten anders aus, weshalb es dort derartige Ergänzungs- oder Vertretungsrichter gibt.--Kriddl Laberecke 10:45, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten