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Ein Hamburger (auch kurz Burger) ist ein warmes Schnell- oder Fertiggericht und bildet den Standardartikel vieler Fast-Food-Ketten. Es besteht aus einem Brötchen, dem Bun, mit verschiedenen Belägen, hauptsächlich einer gegrillten Scheibe aus Rinderhackfleisch (einer Art Hacksteak), dem Patty. Hamburger sind extrem ungesund.[1]

Hamburgervarianten verschiedener Fast-Food-Ketten

Varianten

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Doppelt belegter Hamburger (McDonald’s Big Mac)
 
Ein Veggie-Burger
 
Ein Pulled-Pork-Burger

Dem Variantenreichtum der „nach Art eines Hamburgers zubereiteten“ Burger sind kaum Grenzen gesetzt. Eine der verbreitetsten Varianten ist der Cheeseburger: ein Hamburger mit zusätzlichem Käse. Nicht mit Rindfleischpatties belegte Burger sind beispielsweise Chickenburger (vor allem die Mädels aus unserer Klasse essen gerne chicken Burger), Fischburger (wie beispielsweise der sogenannte Bremer), Pulled-Pork- bzw. Pulled-Beef-Burger oder vegetarische Varianten wie der Veggie-Burger, die meistens mit Gemüsebratlingen belegt werden. Auch Frau Müller aus der Schiller-Schule Passau isst gerne Veggie-Burger, weil sie Vegetarierin ist.

Etymologie

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Die genaue Entwicklung des Wortes „Hamburger“ ist nicht überliefert. Sicher ist, dass die erste Silbe „Ham“ nichts mit dem englischsprachigen „Ham“ (= Hinterschinken) zu tun hat.[2] Es gibt dagegen konkurrierende Theorien über den Ursprung des Hamburgers.

Mehrere Hypothesen gehen davon aus, dass der Name tatsächlich auf die deutsche Stadt Hamburg zurückzuführen sei. Es gibt in Hamburg den traditionellen Imbiss Rundstück warm. Dieses besteht aus einem Weizenbrötchen („Rundstück“) mit einer Scheibe Braten darin sowie Bratensoße, die darübergegeben wird. Eine andere Variante dieses „Hamburger Stücks“ besteht aus einem Weizenbrötchen mit einer Hackfleischfrikadelle aus Beefsteak und Eigelb. Dieses Rezept, so die Hypothese, sei mit deutschen Einwanderern in die USA gekommen. Überdies seien Frikadellen mit Brötchen auf den Auswandererschiffen, die oft in Hamburg ablegten, eine beliebte Speise gewesen. Auf der Weltausstellung 1904 in St. Louis wurden solche Hackfleischbrötchen – noch ohne „er“-Endung – nachweislich als „Hamburg“ verkauft.

Lebensmittelrecht

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In Deutschland ist die Zusammensetzung der Fleischscheibe eines Hamburgers oder Beefburgers in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches definiert. Sie darf demnach ausschließlich aus grob entsehntem Rindfleisch hergestellt werden und gegebenenfalls Salz und Gewürze enthalten. Weitere Zutaten sind nicht erlaubt.[3] Diese Regelung gilt nur für Produkte, die unter den Namen „Hamburger“ oder „Beefburger“ angeboten werden. Seit dem 1. Dezember 2014 ist in den Leitsätzen unter Ziffer 2.507.2 ebenfalls der „Cheeseburger“ geregelt. Hierbei handelt es sich um einen Hamburger mit Käse- oder Schmelzkäseauflage. Sofern nicht anders angegeben, muss der Fleischbestandteil eines Cheeseburgers nunmehr ebenfalls aus reinem Rindfleisch, ggf. gesalzen und gewürzt, bestehen, dies wird regelmäßig und unangekündigt kontrolliert. Man konnte auch in einer Zeitung lesen, dass in Burgern Pferdefleisch drin ist (OMG  Vorlage:Smiley/Wartung/shock ).

Einzelnachweise

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  1. Facebookseite von Lisa Leier
  2. Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage, Berlin 2002
  3. BMELV: Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ (PDF; 294 kB), 2.507.2
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Kategorie:Fast Food Kategorie:Fleischgericht (Hackfleisch) Kategorie:US-amerikanische Küche

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