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(3. August 2011)
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besseres Deutsch und nach Gesetzestext wäre "Schutzobjekt" wohl der richtige Terminus.

Einverstanden! Benutzer:Funck77 (nicht signierter Beitrag von Funck77 (Diskussion | Beiträge) 12:34, 3. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Ich fände Alternative 1 am besten, wenn das Gesetz das auch so gliedert. --BADEN   ER 14:20, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Alternative 1. Die Abgrenzung zu Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung im Kanton Aargau und Kategorie:Kulturgut von regionaler Bedeutung im Kanton Aargau ist sehr klar. Es sind zwei verschiedene Gesetzesgrundlagen. Im Aargau gibt es bsw. ca. 1'500 Baudenkmäler und bloss ca. 300 nationale Kulturgüter. -- Funck77 14:33, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  • Auweia, das wird blöd, weil hier haben wir es mit einem Grundproblem der Denkmalpflege zu tun. Die so eingetragen Objekte sind eben noch NICHT geschützt, sondern die Objekte an deren Erarbeitung des Schutzdokumetation gearbeitet wird. Also es ist die Kandidatenliste, und nicht die devinitive A-C Objekt-Liste. Erst mit Zuteilung des Schutzstuffe, ist eine Objekt ofizell denkmalgeschützt. Logischerweise hat die Denkmalbehörde schon vorher ein Wörtchen mit zureden, wo sie eben solche Listen/Eiträge wie dieser hier anlegt. --Bobo11 19:46, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das Verbindlichste in der Schweiz ist kantonaler Schutz, wie hier. Die Kategorien A-C gemäss Haager Protokoll sind im Krieg geschützt, im Alltag ist jedoch der kantonale Schutz massgebend. Der Bund kann Gelder sprechen und beruft sich auf die Kat. A-C (in der Regel nur A), muss aber nicht. ICh plädiere daher darauf, die KAtegorie Baudenkmal im Kanton Aargau zu betiteln.-- Funck77 11:36, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein Funck77, nicht alles was auf eine Liste der Denkmalbehörde ist ist auch wirklich geschützt. Diese Objekte hier sind die schutzwürdigen Objekte, nicht die geschützten. Z.B in Zürich Hirslanden sind rund 86 Gebäude (müsste von der Zahl einige moderne Bauten abzählen) im komunalen Iventar, davon sind aber nur 19 wirklich unter Denkmalschutz gestellt, der Rest eben noch nicht (Liste der denkmalgeschützten Objekte in Zürich (Hirslanden)). Wenn da nicht ausdrücklich steht «ist Denkmalgeschützt» (oder «geschütz seit X») , sondern nur im «kantonalen Invetar», sind sie eben im Warteraum, also potenzielle Kandidaten für A-C. Die Arbeitsschritte der Denkmalbehörde ist nun mal, 1. erfassen 2. überprüfen 3. schützen, dass schon im 1. Schritt die Objekte auf Listen auftauchen sollte wohl verständlich sein. Von daher ist eben für diese Objekte die sich noch in der Erfassungsphase befinden Baudenkmal im Kanton Aargau falsch. Da es sich eben um keine geschützten, sondern nur um potenziell geschützte Denkmale handelt.--Bobo11 15:32, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Sorry, ich bin Mitarbeiter der kant. Denkmalpflege in Aarau. Da muss ich Dich leider belehren. Was im kant. Inventar der Baudenkmäler gelistet ist wurde durch den Regierungsrat unter Schutz gestellt. Du verwechselst das mit dem Bauinventar. Das sind lediglich Vorschläge des Kantons. Ich betreue hier das Inventar - eigenhändig. Beste Grüsse Dr. Kehrli, 5000 Aarau -- Funck77 17:11, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Oki jetzt ist es klar. Aber dann schreibt das gefälligst auch so auf eure Seiten das es klar wird, dass die Objekte mindesten den lokalen Denkmalschutzstatus haben (C-Schutz). Es ist nämlich mühsam da zuerst ein Datum der Unterschutzstellung suchen gehen zu müssen, obwohl der Status nach Bundesrecht ganz klar angegeben werden kann. Denn alle denkmalgeschütze Objekte müssen einer der drei Kategorien zu geordet werden (Lokal/regional (C), (über-)regional/kantoal (B), eidgenössische (A)).--Bobo11 19:31, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Lieber Bobo11, es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Das war mal die Idee 1966, aber die gesetzliche Realität sieht heute anders aus. Es gibt Kat. AA = internationales Kulturgut (d.h. nicht Denkmalschutz, weil auch Museen, Archive, Bibliotheken); Kat. A = nationales Kulturgut (d.h. nicht Denkmalschutz, weil auch Museen, Archive, Bibliotheken); Kat. B ≠ kant. Denkmalschutz (die B-Listen beinhalten nicht nur Gebäude!); Kat. C ≠ kommunale Schutzobjekte (d.h. nicht Denkmalschutz, weil auch Museen, Archive, Bibliotheken). Ich muss es leider sagen. Die Kat. AA - C sind Kulturgut, aber nicht subventionsberechtigt; das sind nur die kant. Baudenkmäler. Kulturgut und Denkmalschutz hat in der CH nichts miteinander zu tun! Leider. Gruess -- Funck77 20:16, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Machen wir doch einfach Kategorie:Baudenkmal im Kanton Aargau Das wäre am saubersten. --Funck77 20:22, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Funck77, das mag schon sein das Denkmalschutz und Kulturgut offiziell nicht miteinander verknüpft sind. Nur ist mir bis heute noch kein denkmal-geschützes Gebäude untergekommen, das nicht mindestens auch als lokales Kulturgut gilt (Sprich in der C-Liste auftaucht).
Kommen wir zum Benennungproblem zurück. Wenn aber eine Liste/Kategorie nur denkmal-geschütze Objekte (und keine reinen Kulturgüter) umfassen soll, dann muss das Wort Denkmalschutz ins Lema. Also ist der jetzige Kategorien-Name besser, weil ob man ein Gebäude als Baudenkmal bezeichnen kann/darf, ist nicht zwingend vom Denkmalschutzstatus abhängig. --Bobo11 16:37, 6. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

(ausgerückt) richtig, die diskussion läuft sowieso seit wochen allerorten atomisiert (28. Juni hatten wir dasselbe trauerspiel zu österreich): es braucht imho halt immer zwei kategorienäste, der eine nach der rechtlichen klasse (und der präzise benannt nach geltungsbereich), und ein allgemein-fachsprachlicher aus dem denkmalwesen, egal, wie die rechtslage ist, aber weltweit gültig: die beiden äste sollen einfach friedlich nebeneinanderstehen, heißt, sie sind keinerlei gegeneinander abzuwägendende alternativen: imho kann man das einfach erledigen, demnächst diskutieren wir das sowieso im Wikipedia:WikiProjekt Denkmalpflege durch: an das fachprojekt überweisen und hier erl., und dort bitte beiträge mit sachverstand (um das denkmalwesen im allgemeinen, und natürlich von denen, die mit ihrer nationalen rechtslage vertraut sind), alles andere ist unfug --W!B: 17:33, 7. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

hier erl. kann wiederkommen wenn der Fachbereich Konsens erarbeitet hat. Gruß Tom 14:27, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

oder auch Kategorie:Jazz nach Land -- 79.168.32.208 13:57, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Analog: Kategorie:Musik nach Staat --Karsten11 15:57, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Einspruch, Jazz ist eine Kunstform, die daher in weitgehender Unabhängigkeit von staatlichen Strukturen und Zugehörigkeiten veranstaltet wird. Dies trifft auf Musik und andere Künste ebenfalls zu. Daher geht es um zunächst um die zivilgesellschaftliche kulturelle Zusammengehörigkeit in einem Land, nicht um die hoheitliche Staatseigenschaft eines Landes. Bitte nicht die verkehrte Kategorisierung Musik nach Staat anstelle der richtigen Kategorie:Musik nach Land "nach unten durchreichen", --Rosenkohl 18:09, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Kategorie:Kantonales Denkmalschutzobjekt in der Schweiz

Singularregel -- 79.168.32.208 15:53, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Kategorie:Kantonales Denkmalschutzobjekt in der Schweiz - alles andere wäre mit Kategorie:Naturschutzgebiet in der Schweiz zu verwechseln, wo ebenfalls schweizer "schutzobjekte" und auch "kantonale schutzobjekte" stehen: und letztere sollte auch auf Kategorie:Naturschutzobjekt in der Schweiz stehen, da auch punktobjekte wie bäume (naturdenkmale), oder höhlen drin sind (also keine "gebiete" i.e.S.), und wir hatten in Portal Diskussion:Umwelt- und Naturschutz #Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz ff nämlich "schutzobjekt" für naturschutz auch schon angedacht, und aus demselben grund verworfen (lemmabesetzung) - aber das ist ein anderes thema: nur, verbauen sollten wir es uns nicht --W!B: 14:41, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Zum Zeitpunkt der SLA-Ausführung waren in der Kat keine Einträge enthalten, kann auf neuem Kategorienamen wieder angelegt werden. -- Inkowik 15:16, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der Gerichtshof heißt Supreme Court of Pennsylvania, nicht "Supreme Court Pennsylvania". Das ist nur eine google-mäßige Anreihung von drei Begriffen. Eine Umbenennung ist daher logisch. --Scooter Backstage 23:06, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

done, --He3nry Disk. 16:31, 21. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

keine doppelten Klammern im Kategorielemma Martin Se aka Emes Fragen? 23:41, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Pro, Arco TR nach schweizer art ginge auch --W!B: 14:44, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
# Pro -- Gruß Tom 14:28, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wird verschoben. -- Inkowik 15:17, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

keine doppelte klammer im Lemma Martin Se aka Emes Fragen? 23:43, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Pro, Brenner BZ nach schweizer art ginge auch --W!B: 14:45, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Pro Kategorie:Person (Brenner, Gemeinde) -- Gruß Tom 14:29, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wird nach Person (Brenner, Gemeinde) verschoben. -- Inkowik 15:19, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]