Wikipedia:Umfragen/Wann ist es vertretbar den Namen eines Richters zu nennen? (z.B. in Zusammenhang mit einem von ihm verfassten Urteil) Für eine klare und ausdrückliche Regelung oder dagegen?

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Initiator der Umfrage ist ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 01:37, 8. Aug. 2021 (CEST).[Beantworten]

Aktuelle Situation Bearbeiten

Aus Wikipedia:Belege/Recht#Gerichtsentscheidungen:

„Bei Artikeln über eine Gerichtsentscheidung sollte stets das Gericht, das Datum und das Aktenzeichen genannt werden.
[...]
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Gerichtsentscheidung zu zitieren:

  • Gericht, Aktenzeichen, Datum: [...]
  • Fallname mit Fundstelle: [...]
  • Amtliche Entscheidungssammlung: [...]
  • Fachzeitschriften: [...]“

Daraus lesen einige Benutzer "Die Nennung von Richtern im Zusammenhang mit ihren Urteilen ist verboten."
Ich finde aber, dass es wichtig ist, das ausdrücklich zu sagen.
Die aktuelle Formulierung lässt in der Wahl ihrer (recht schwachen) Verben, meiner Meinung nach, nicht unbedingt auf eine zwingend verbietende Regel schließen.

Bei Interesse an der dieser Umfrage vorausgehenden Anfrage und Debatte im Portal:Recht, bitte hier lesen. Ich hoffe, ich trete mit dieser Umfrage niemandem zu sehr auf die Füße, mir wurde in der vorausgehenden Diskussion schon spekulativ ein baldiger Perma-Ban vorhergesagt. Deswegen werde ich die Umfrage erstmal unter "in Vorbereitung" listen, bis ich mir sicher sein kann, dass es ok ist, sie in dieser Form zu starten.

Vorschlag Bearbeiten

Ich würde mir eine wirklich klar formulierte und vor allem ausdrückliche Regelung wünschen, was die Namensnennung (vor allem im Zusammenhang mit Urteilen) angeht.

  • "Das ist in diesem Fall verboten:..."
  • "Das ist erlaubt, wenn..."

Sogar mit

  • "Namen von Richtern werden grundsätzlich nicht genannt"

wäre ich einverstanden. Das ist dann immerhin eine ausdrückliche Regel, auf die sich jeder berufen kann, z.B. in Diskussionen.

  • Anmerkung: Meine Absicht ist nicht, jemanden bloßzustellen. (Ich bitte von solchen Unterstellungen wie in der oben verlinkten Vordebatte Abstand zu nehmen.)
    Richter sind auch Menschen und haben selbstverständlich ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre, wie alle anderen auch, wo sie nicht als öffentliche Personen auftreten.
    Die Abwägung kann im Einzelfall schwierig sein und erfordert Fingerspitzengefühl; mündigen Benutzern sollte dies aber zugetraut werden können.
    Eine klare und ausdrückliche Regelung könnte mögliche Konflikte hier von vornherein reduzieren.

Ich bin dafür Bearbeiten

Ich bin dagegen Bearbeiten

Weitere Anregungen Bearbeiten

Hier können eigene, noch nicht aufgeführte Vorschläge notiert werden. Aber bitte kurz halten, für längere Kommentare gibt es die Diskussionsseite.

Ablehnung der Umfrage Bearbeiten

Kommentare Bearbeiten

Bitte die Diskussionsseite benutzen.

Ergebnis Bearbeiten

Umfrage abgebrochen, Ersteller als Sperrumgehung gesperrt --Johannnes89 (Diskussion) 23:17, 11. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]