Bewohner von Trebnitz / Müncheberg 1920

--92.206.76.237 19:36, 8. Jul. 2017 (CEST)

lokales Adressbuch dieses Jahres. andy_king50 (Diskussion) 19:38, 8. Jul. 2017 (CEST)

Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung durch den Sozialträger bei einem Volljährigen mit 100 % Behinderung

Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht hier um meinen Sohn, Alexander. Er ist zu 100% behindert, lebt während meiner Abwesenheit in Deutschland in einer vollstationären Einrichtung des Sozialamtes. Er ist zur Zeit 21 Jahre alt. Das zuständige Sozialamt erbringt alle Leistungen für Ihn, bis auf die Beiträge zur Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung. Die waren bis vor kurzem durch die Familienversicherung bei der Mutter gedeckt. Die AOK hatte mich benachrichtigt. Bisher weis keiner so richtig, was die Mutter nun macht. Alexander und die Mutter leben in Deutschland. Ich dagegen lebe in der Schweiz. Weder der Alexander noch ich können uns eine private Krankenversicherung leisten. Alexander ist nun nicht mehr krankenversichert und ich komme zu meiner Frage. Muss das zuständige Sozialamt die Beiträge übernehmen und wo finde ich die geeigneten Vorschriften. Kann ich die Mutter gesetzlich verpflichten, eine neue Familienversicherung zu eröffnen? So weit erst mal. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe mfG Glosnek Hans-Jürgen

--2A02:1205:5038:D270:18ED:5D10:8562:30C6 21:54, 8. Jul. 2017 (CEST)