Wikipedia:Suchhilfe/Archiv/2014/10/19
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Rotkaeppchen68 in Abschnitt Adressenformulierung
Kompetenz des Bundestagspräsidenten
Ist der Bundestagspräsident Dienstherr aller Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, auch der Verbeamtenen ? Vielen Dank für Ihre Mühe ! P.Utermark --146.52.126.184 11:17, 19. Okt. 2014 (CEST)
Adressenformulierung
Wie gestaltet man eine Adresse auf einem Brief an ein Amt mit einer Person als spezielles Ziel? Vorgegeben sind das Amt, die Adresse und der Sachbearbeiter. --78.94.161.83 16:41, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Siehe DIN 5008#Briefgestaltung (Abschnitt 17). --Rôtkæppchen₆₈ 16:43, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Da scheint mir Zustellanweisung persönlich eher weiterzuhelfen. --TheRunnerUp 19:39, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Nach meiner bürokratischen Erfahrung nutzt es überhaupt nichts, wenn man "Zu Händen Herrn XY" adressiert. Die Post kommt beim Amt an, wird aufgemacht, der Briefumschlag meist weggeworfen und dann entscheidet der Amtsleiter, an wen die "Akte" geht. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 20:01, 19. Okt. 2014 (CEST)
- In Zweifelsfall muss der Absender die Anschrift auf dem Anschreiben wiederholen – nach DIN 5008 ist das sowieso Pflicht – und den Empfänger in der Anrede gezielt ansprechen. --Rôtkæppchen₆₈ 23:03, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Nach meiner bürokratischen Erfahrung nutzt es überhaupt nichts, wenn man "Zu Händen Herrn XY" adressiert. Die Post kommt beim Amt an, wird aufgemacht, der Briefumschlag meist weggeworfen und dann entscheidet der Amtsleiter, an wen die "Akte" geht. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 20:01, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Da scheint mir Zustellanweisung persönlich eher weiterzuhelfen. --TheRunnerUp 19:39, 19. Okt. 2014 (CEST)