Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2017/April

Fragwürdige Darstellung eines Logos

Ich bin mir nicht wirklich sicher ob diese Datei (Abbildung des Logos von RB Salzburg) so wirklich genutzt werden darf, bzw. als Logo auf anderen Seiten eingebunden werden darf. Letztendlich ist es eben nur das Logo von RB Salzburg, selbst gezeichnet auf einem Banner. Gruß -- SeanH, (Diskussion), 17:45, 21. Apr. 2017 (CEST)

Nö, dass darf sie nicht. Zumindest meiner Meinung nach ist das Logo geschützt und hochgehalten Transparente sind nicht dauerhaft im Sinne der Panoramafreiheit. Und damit ist das Bild, genauso wie der Ausschnitt ein abgeleitetes Werk ohne Freigabe. // Martin K. (Diskussion) 18:08, 21. Apr. 2017 (CEST)
@Martin Kraft: Mit Benutzern, die offensichtlich keine Ahnung haben und des Lesens unwillig sind, ist es mir nicht möglich, sachlich zu diskutieren. Dass diese von einem Fußballfan offensichtlich selbst gezeichnete Fahne etwas mit Panoramafreiheit – „§ 54 Abs. 1 Z. 5 UrhG: Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik.“ (Hervorhebungen durch mich) – zu tun haben soll, lässt tief blicken; dies passt genau zu Ihrem Dikussionsverhalten auf WD:DÜP#Amokgelöschte Logos. Aber gut zu wissen, dass Sie mir nun bereits auf commons nachlaufen. Nehmen Sie zur Kenntnis, ganz so blöd wie Sie annehmen, bin ich jedenfalls nicht! Ihren Vandalismus auf commons habe ich zurückgesetzt. --STE Wikipedia und Moral! 22:02, 21. Apr. 2017 (CEST)
Du hast ein aller Wahrscheinlichkeit nach urheberrechtlich geschütztes Werk (bzw. ein davon abgeleitetes Werk) abgebildet und veröffentlicht, ohne das dafür eine Genehmigung vorliegt. Ich habe im Sinne von AGF angenommen, dass Du davon ausgegangen bist, eine Schrankenregelung zu nutzen, die Dir dies gestattet. Am naheliegendsten erschien mir die Panoramafreiheit. Und deshalb habe ich Dir geschrieben, warum das nicht zutrifft.
Es ist natürlich möglich, dass ich irgendwas übersehen haben, dass Dir diese Bearbeitung gestattet?! Falls ja: Was? Falls nein: Warum lädst Du es dann hoch, wenn Dir das doch klar ist? // Martin K. (Diskussion) 23:34, 21. Apr. 2017 (CEST)
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Entschuldigung, wenn ich hier falsch sein sollte. Können sich Fachleute bitte das Bild ansehen? Zeigt es einen Moiré-Effekt, wenn die Vorlage ein Druck – zum Beispiel aus einem Buch oder einer Zeitschrift – war, oder ist es der Scan von einem Originalfoto auf wie geprägt erscheinendem Fotopapier, wie es früher üblich war? Der Uploader kann dazu nicht mehr befragt werden, er ist schon vor fast zehn Jahren verstorben, wie ich feststellen musste. Rechtlich, nehme ich an, könnte die Herkunft einen Unterschied ausmachen, oder liege ich falsch? Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 01:15, 29. Apr. 2017 (CEST)

Zinnmann hat eine verbesserte Version drübergeladen. --Leyo 16:03, 5. Jul. 2021 (CEST)
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