Widerrechtliche Entnahme

Unberechtigte Anmeldung eines Patents

Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten.

Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:

Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist.[1]

  1. BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer