Das Weinwirtschaftsjahr ist das Geschäftsjahr für Unternehmen der Weinwirtschaft und im Marktordnungsrecht der EG. Es beginnt am 1. August des Kalenderjahres und endet am 31. Juli.[1]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Art. Weinwirtschaftsjahr, abgerufen am 23. Januar 2023.