Volkskammerwahl 1963

Wahl zur 4. Volkskammer der DDR
Wahlbeteiligung 99,25 %
 %
100
90
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70
60
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40
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20
10
0
99,95 %
0,05 %

Die Volkskammerwahl 1963 war die Wahl zur 4. Volkskammer der DDR und fand am 20. Oktober 1963[1] statt. Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.

Sitze in der Volkskammer nach der Wahl 1963

Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt.

Wahlergebnis Bearbeiten

Die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei 99,25 %. Dem Wahlvorschlag der Nationalen Front stimmten 99,95 % zu, 0,05 % der Stimmen waren ungültig.

Partei/Gruppe Akronym Sitze
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED 127
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDGB 68
Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU 52
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands LDPD 52
Demokratische Bauernpartei Deutschlands DBD 52
National-Demokratische Partei Deutschlands NDPD 52
Freie Deutsche Jugend FDJ 40
Demokratischer Frauenbund Deutschlands DFD 35
Kulturbund KB 22

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Gerhard A. Ritter, Meredith Niehuss: Wahlen in Deutschland 1946–1991, ISBN 3-406-35207-3, S. 189.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. wahlrecht.de - Wahlsystem der DDR-Volkskammerwahlen, abgerufen am 6. Juni 2015.