Die Verschonungsbedarfsprüfung ermittelt im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht in Deutschland, ob für den Erben oder den Beschenkten eine Steuerverschonung für erhaltenes Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften in Frage kommt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu wurden im Jahr 2016 eingeführt und finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).[1]

Beim Erwerb großer Unternehmensvermögen im Wert von über 26 Mio. Euro kann der Erbe oder Beschenkte einen Steuererlass beantragen, sofern es ihm nicht möglich ist, die anfallende Steuer aus verfügbarem eigenem Vermögen zu begleichen. Als „verfügbar“ definiert das Gesetz einen hälftigen Anteil. Die Voraussetzungen muss der Erbe oder Beschenkte nachweisen, insbesondere durch Offenlegung seines privaten Vermögens.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. § 28a ErbStG - Einzelnorm. Abgerufen am 17. Februar 2024.